Rheinische Post Erkelenz

Ratsherr nach „Kopftuch-Tussi“-Posting vor Gericht

Laut Anklage soll Dominik Roeseler eine Frau ohne ihr Wissen bei der Arbeit fotografie­rt und im Internet beleidigt haben.

- VON GABI PETERS

Er ist bekannt für seine Hetz-Posts. Wiederholt wurden Facebook-Seiten von Dominik Roeseler aus diesem Grund gelöscht. Schon mehrfach wurde der Mönchengla­dbacher Ratsherr (früher Pro NRW, jetzt parteilos) wegen Beleidigun­g oder Volksverhe­tzung angezeigt. Am 11. Oktober steht der Mitbegründ­er von „Hooligans gegen Salafisten“und Redner bei Pegida-Veranstalt­ungen erneut vor Gericht: Der Vorwurf lautet dieses Mal: Volksverhe­tzung in Tateinheit mit Beleidigun­g und Verstoß gegen das Kunsturheb­ergesetz. Laut Anklage hatte Roeseler im Dezember 2016 als redaktione­ller Leiter der Facebook-Gruppe „Deutsche Patrioten“eine Frau mit Kopftuch bei ihrer Arbeit bei Burger King ohne ihr Wissen fotografie­rt und im Internet veröffentl­icht haben. Dazu der Kommentar: „Jetzt neu bei Burger King: ,Kopftuch-Tussis’ und ,Burka-Schlampen’. Eine Islamisier­ung Deutschlan­ds findet nicht statt. Wer etwas anderes behauptet, ist ein Nazi.“

Obwohl Roeseler bislang nur äußerst selten an Ratssitzun­gen teilnimmt, provoziert­e er auch dort schon. Nach einer abschätzig­en Bemerkung zum Thema Flüchtling­e verließen Politiker im August 2017 den Sitzungssa­al. Seine notwendige Unbescholt­enheit als Ratsmitgli­ed hat Roeseler trotz allem noch nicht verloren. Ein Mandatsver­lust komme nach den Vorschrift­en des Kommunalwa­hlgesetzes nur in Frage, wenn Roeseler nicht mehr mit Hauptwohnu­ng in Mönchengla­dbach gemeldet wäre oder – infolge Richterspr­uchs – keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlich­er Ämter mehr besäße. Dafür, so teilt ein Stadtsprec­her mit, müsste Roeseler zu einer längeren Freiheitss­trafe (in der Regel über ein Jahr) verurteilt werden. Doch das ist er nicht. Der 39-Jährige wurde sogar in einem Fall, der zurzeit beim Oberlandes­gericht liegt, in zwei vorausgega­ngenen Instanzen freigespro­chen. Dem Angeklagte­n wurde vorgeworfe­n, öffentlich zur Begehung einer Straftat aufgeforde­rt zu haben. Er soll ein Video von Migranten vor dem Tunnel zwischen Calais und Dover gepostet und dazu geschriebe­n haben: „Einfach draufhalte­n. Wenn die ersten Illegalen durch die Luft fliegen und tot im Graben liegen, überlegen die sich das zweimal...“Das Landgerich­t begründete den Freispruch unter anderem damit, dass man Roeseler nicht nachweisen könne, dass er „mit seinem Posting die ernsthafte Absicht verfolgt habe, dazu aufzuforde­rn, Flüchtling­e zu überfahren“. Außerdem hieß es: „Beim Angeklagte­n handelt es sich um einen außerhalb des Mönchengla­dbacher Raums weitgehend unbekannte­n Provinzpol­itiker, so dass für Lkw-Fahrer keinerlei Anlass ersichtlic­h ist, dessen Facebook-Seite aufzurufen.“

 ?? ARCHIVFOTO: HPR ?? Dominik Roeseler muss nach einem Post vor Gericht.
ARCHIVFOTO: HPR Dominik Roeseler muss nach einem Post vor Gericht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany