Prozess: Angeklagter wird nach Brandstiftung zwangseingewiesen
Im Verfahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung und vorsätzlicher Körperverletzung hat die Kammer am Donnerstag entschieden, dass der 23 Jahre alte Angeklagte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Der Asylbewerber soll im Januar in der Flüchtlingsunterkunft, in der er wohnte, seine Matratze angezündet haben. Danach sei er zum Büro des Hausmeisters gegangen und habe diesen grundlos geschlagen.
Der Hausmeister sagte am Donnerstag als Zeuge aus: „Ich saß gerade beim Frühstück, als er an meiner Tür klopfte: Als ich ihn bat, fünf Minuten zu warten, haute er mir wortlos vor die Brust.“Von der Wucht sei er nach hinten geflogen, habe sich am Tisch abgestützt. Als er sich zur Wehr setzen wollte, bemerkte er, dass es im Zimmer des Beschuldigten „lichterloh brannte“. Er verständigte zunächst den Sicherheitsdienst der Unterkunft, bevor er mit dem Löschen des Brandes begann.
Währenddessen habe der Angeklagte die ganze Zeit wortlos hinter ihm gestanden. „Ich hatte große Angst, dass er nochmal zuschlägt“, so der Hausmeister. Doch auf einmal sei der 23-Jährige gegangen, dann jedoch von Kollegen festgehalten worden. Zwei Tage vor dem Brand habe es ein Gespräch mit Kollegen über und mit dem Asylbewerber gegeben, da dieser sich oft seltsam benommen habe. Beispielsweise habe er mehrmals wortlos vor dem Hausmeister gestanden und „wie durch ihn hindurchgesehen“. Auch auf mehrfaches Nachfragen, was mit ihm los sei, habe dieser nicht geantwortet.
Eine forensische Psychiaterin attestierte dem Angeklagten eine paranoide Psychose. Nach eigenen Schilderungen sei er seit 2015 in Deutschland – mit einer mehrmonatigen Unterbrechung: 2017 sei er in Frankreich am Kopf operiert worden. Er wisse nicht, wie er dorthin gekommen sei und habe nicht viele Erinnerungen an diese Zeit, wisse sich jedoch, dass er dort Scheiben zertrümmert habe. Er glaube phasenweise, bedrohliche Stimmen zu hören und rote Teufel zu sehen. Er habe erklärt, jemand in seiner Heimat habe ihn aus Missgunst mit negativer Magie belegt. Angesprochen auf die Vorwürfe in der Unterkunft habe der 23-Jährige große Scham gezeigt, gerade gegenüber dem Hausmeister, der immer sehr freundlich gewesen sei. Der Angeklagte erfülle alle Kriterien einer paranoiden Schizophrenie wie formale und inhaltliche Denkstörungen, Halluzinationen sowie Wahn- und Verfolgungserlebnisse, so die Sachverständige.
Der Angeklagte sei sehr reserviert, was eine Medikamenteneinnahme angehe und zeige keine Krankheitseinsicht. Auch der für die Medikation wichtigen Blutentnahmen stehe er kritisch gegenüber. Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer, im Moment gebe es keine andere Möglichkeit als die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, da ohne weitere Behandlung das Begehen weiterer schwere Straftaten möglich und dieses Risiko für die Allgemeinheit zu groß sei. Auch der Verteidiger erklärte, sich „leider“dieser Ausführung anschließen zu müssen, da es derzeit keine Bewährungsmöglichkeit gebe. Die Kammer verhängte dann auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Solange seine Krankheit andauere, gehe von dem 23-Jährigen eine Gefahr aus.