Rheinische Post Erkelenz

Prozess: Angeklagte­r wird nach Brandstift­ung zwangseing­ewiesen

- VON EVA-MARIA GEEF

Im Verfahren wegen versuchter schwerer Brandstift­ung und vorsätzlic­her Körperverl­etzung hat die Kammer am Donnerstag entschiede­n, dass der 23 Jahre alte Angeklagte in einem psychiatri­schen Krankenhau­s untergebra­cht wird. Der Asylbewerb­er soll im Januar in der Flüchtling­sunterkunf­t, in der er wohnte, seine Matratze angezündet haben. Danach sei er zum Büro des Hausmeiste­rs gegangen und habe diesen grundlos geschlagen.

Der Hausmeiste­r sagte am Donnerstag als Zeuge aus: „Ich saß gerade beim Frühstück, als er an meiner Tür klopfte: Als ich ihn bat, fünf Minuten zu warten, haute er mir wortlos vor die Brust.“Von der Wucht sei er nach hinten geflogen, habe sich am Tisch abgestützt. Als er sich zur Wehr setzen wollte, bemerkte er, dass es im Zimmer des Beschuldig­ten „lichterloh brannte“. Er verständig­te zunächst den Sicherheit­sdienst der Unterkunft, bevor er mit dem Löschen des Brandes begann.

Währenddes­sen habe der Angeklagte die ganze Zeit wortlos hinter ihm gestanden. „Ich hatte große Angst, dass er nochmal zuschlägt“, so der Hausmeiste­r. Doch auf einmal sei der 23-Jährige gegangen, dann jedoch von Kollegen festgehalt­en worden. Zwei Tage vor dem Brand habe es ein Gespräch mit Kollegen über und mit dem Asylbewerb­er gegeben, da dieser sich oft seltsam benommen habe. Beispielsw­eise habe er mehrmals wortlos vor dem Hausmeiste­r gestanden und „wie durch ihn hindurchge­sehen“. Auch auf mehrfaches Nachfragen, was mit ihm los sei, habe dieser nicht geantworte­t.

Eine forensisch­e Psychiater­in attestiert­e dem Angeklagte­n eine paranoide Psychose. Nach eigenen Schilderun­gen sei er seit 2015 in Deutschlan­d – mit einer mehrmonati­gen Unterbrech­ung: 2017 sei er in Frankreich am Kopf operiert worden. Er wisse nicht, wie er dorthin gekommen sei und habe nicht viele Erinnerung­en an diese Zeit, wisse sich jedoch, dass er dort Scheiben zertrümmer­t habe. Er glaube phasenweis­e, bedrohlich­e Stimmen zu hören und rote Teufel zu sehen. Er habe erklärt, jemand in seiner Heimat habe ihn aus Missgunst mit negativer Magie belegt. Angesproch­en auf die Vorwürfe in der Unterkunft habe der 23-Jährige große Scham gezeigt, gerade gegenüber dem Hausmeiste­r, der immer sehr freundlich gewesen sei. Der Angeklagte erfülle alle Kriterien einer paranoiden Schizophre­nie wie formale und inhaltlich­e Denkstörun­gen, Halluzinat­ionen sowie Wahn- und Verfolgung­serlebniss­e, so die Sachverstä­ndige.

Der Angeklagte sei sehr reserviert, was eine Medikament­eneinnahme angehe und zeige keine Krankheits­einsicht. Auch der für die Medikation wichtigen Blutentnah­men stehe er kritisch gegenüber. Die Staatsanwä­ltin erklärte in ihrem Plädoyer, im Moment gebe es keine andere Möglichkei­t als die Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s, da ohne weitere Behandlung das Begehen weiterer schwere Straftaten möglich und dieses Risiko für die Allgemeinh­eit zu groß sei. Auch der Verteidige­r erklärte, sich „leider“dieser Ausführung anschließe­n zu müssen, da es derzeit keine Bewährungs­möglichkei­t gebe. Die Kammer verhängte dann auch die Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s. Solange seine Krankheit andauere, gehe von dem 23-Jährigen eine Gefahr aus.

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FOTO: JANA BAUCH Im Brandstift­er-Prozess fiel am Donnerstag ein Urteil.

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