Rechtsstreit um Grab von Katze Minki ist beendet
(RP) Der juristische Streit um die korrekte Ausgestaltung eines Katzengrabes in Mönchengladbach ist vorerst beendet. Der Katzenbesitzer habe keinen Einspruch gegen das Mitte September ergangene Urteil eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Es bleibe daher bei der Abweisung seiner Klage. Die Kurzhaarkatze Minki müsse nun auch nicht ausgegraben werden. Der Fall hatte überregional für Aufsehen gesorgt.
Bei dem Zwist war es um ein Grab auf einem Tierfriedhof gegangen. Minkis Besitzer warf der Betreiberin des Friedhofs vor, die Grabfläche seiner geliebten Minki so verkleinert zu haben, dass sein Haustier nun unter den Randsteinen liege. Die Betreiberin hielt dagegen: Die Größe des Grabes sei mindestens so wie vereinbart und die Katze liege in dem umrandeten Feld. Um den Streit zu klären, stand selbst eine Exhumierung der Katze im Raum.
Bei einem Gerichtstermin wurde die Klage des Katzenbesitzers abgewiesen. Dabei hatte es sich allerdings um ein sogenanntes Versäumnisurteil gehandelt – der Kläger-Anwalt erklärte, gar nicht aufgetreten zu sein. Mit dem taktischen Kniff hätte er später ohne Begründung Einspruch einlegen können. Die Richterin hatte erklärt, dass sie die von der Beklagten angegebene Größe von 50 mal 40 Zentimetern als ausreichend für ein Katzengrab erachte. Der Kläger habe keinen Beleg über eine andere Absprache erbracht, daher sehe sie keinen rechtlichen Ansatz, um das Grab wie vom Kläger gewünscht zu vergrößern. Auch ein Beleg für die Blumen, die vom Grab entfernt worden sein sollen, fehle.