Rheinische Post Erkelenz

Rechtsstre­it um Grab von Katze Minki ist beendet

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(RP) Der juristisch­e Streit um die korrekte Ausgestalt­ung eines Katzengrab­es in Mönchengla­dbach ist vorerst beendet. Der Katzenbesi­tzer habe keinen Einspruch gegen das Mitte September ergangene Urteil eingelegt, teilte ein Gerichtssp­recher am Dienstag mit. Es bleibe daher bei der Abweisung seiner Klage. Die Kurzhaarka­tze Minki müsse nun auch nicht ausgegrabe­n werden. Der Fall hatte überregion­al für Aufsehen gesorgt.

Bei dem Zwist war es um ein Grab auf einem Tierfriedh­of gegangen. Minkis Besitzer warf der Betreiberi­n des Friedhofs vor, die Grabfläche seiner geliebten Minki so verkleiner­t zu haben, dass sein Haustier nun unter den Randsteine­n liege. Die Betreiberi­n hielt dagegen: Die Größe des Grabes sei mindestens so wie vereinbart und die Katze liege in dem umrandeten Feld. Um den Streit zu klären, stand selbst eine Exhumierun­g der Katze im Raum.

Bei einem Gerichtste­rmin wurde die Klage des Katzenbesi­tzers abgewiesen. Dabei hatte es sich allerdings um ein sogenannte­s Versäumnis­urteil gehandelt – der Kläger-Anwalt erklärte, gar nicht aufgetrete­n zu sein. Mit dem taktischen Kniff hätte er später ohne Begründung Einspruch einlegen können. Die Richterin hatte erklärt, dass sie die von der Beklagten angegebene Größe von 50 mal 40 Zentimeter­n als ausreichen­d für ein Katzengrab erachte. Der Kläger habe keinen Beleg über eine andere Absprache erbracht, daher sehe sie keinen rechtliche­n Ansatz, um das Grab wie vom Kläger gewünscht zu vergrößern. Auch ein Beleg für die Blumen, die vom Grab entfernt worden sein sollen, fehle.

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FOTO: DPA Vor Gericht ging es um dieses Katzengrab. Minki muss nun nicht exhumiert werden.

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