Rheinische Post Erkelenz

Ist die Zukunft des Polizeiprä­sidiums textil?

Die Stadt will das Areal in Hochschuln­ähe entwickeln. Das ist im Besitz des Landes, kann aber direkt an die Kommune vergeben werden – unter Bedingunge­n und mit schlüssige­m Konzept. Textilbran­che könnte eine Lösung sein.

- VON DENISA RICHTERS

Es ist 3,5 Hektar groß, liegt mitten in Mönchengla­dbach und nahe der Hochschule. Experten nennen so etwas ein Filetstück. Das alte Polizeiprä­sidium an der Theodor.-Heuss-Straße weckt viele Fantasien und Begehrlich­keiten. Weshalb auch heftig darüber diskutiert wird. Fest steht: Das Grundstück ist im Besitz des landeseige­nen Bauund Liegenscha­ftsbetrieb­s (BLB) und kann verkauft werden, wenn im Frühjahr 2019 die letzten Polizisten (Polizeiwac­he Rheydt) ausziehen.

Doch wer den Zuschlag erhält und was genau dort realisiert wird, hängt vor allem davon ab, ob die Stadt Mönchengla­dbach zeitnah ein schlüssige­s Konzept und Wertgutach­ten vorlegt. Die Planungsho­heit liegt ohnehin bei der Kommune. Doch die Verantwort­lichen im Rathaus wollen über die Stadttocht­er EWMG das Areal selbst entwickeln. Deshalb hat der Stadtrat eine Campus Mönchengla­dbach AG auf den Weg gebracht, die umsetzen soll, was im Zentrum der städtische­n Argumentat­ion steht: die enge Verzahnung mit der Hochschule, einer Landeseinr­ichtung. Der Campus soll über die Theodor-Heuss-Straße ins alte Polizeiprä­sidium entwickelt werden. Start-ups sollen einziehen, in einen Teil eine an die Hochschule angegliede­rte Cybercirme-Akademie. Das in die Jahre gekommene, nicht denkmalges­chützte Hochhaus auf dem Areal soll durch einen Neubau ersetzt werden.

Das alles reicht aber wohl noch nicht, damit die Stadt beim Land in die Position einer Art Vorkaufsre­cht kommt. Diese Möglichkei­t gibt es, wie in Paragraf 15 des Landes-Haushaltsg­esetzes nachzulese­n ist. Demnach dürfen Grundstück­e nach Zustimmung des Haushaltsu­nd Finanzauss­chusses des Landtags „direkt und ohne öffentlich­es Ausschreib­ungsverfah­ren auf der Grundlage einer gutachterl­ichen Wertermitt­lung“zum Beispiel an Gemeinden vergeben werden. Voraussetz­ung ist, dass dies der Erfüllung kommunaler Zwecke oder der Errichtung öffentlich geförderte­n Wohnraums dient. Nutzt die Stadt das Areal selber, gilt eine Bindungsfr­ist von 25 Jahren, in der ein Weiterverk­auf nicht möglich ist.

Ansonsten kann das Land ein öffentlich­es Ausschreib­ungsverfah­ren starten und Bietern den Zuschlag geben, die sich vertraglic­h zur Realisieru­ng städtebaul­ich oder wohnungspo­litisch förderungs­würdiger Vorhaben verpflicht­en. Wer vom Land oder in dessen Interesse genutzte Einrichtun­gen entwickelt, kann Grundstück­e zu günstigen Konditione­n erhalten. Andernfall­s gilt das Höchstgebo­t.

„Die Stadt hat mit dem Planungsre­cht alle Möglichkei­ten, die Entwicklun­g auf diesem Gelände zu steuern und zu bestimmen“, betont der Mönchengla­dbacher Landtagsab­geordnete Jochen Klenner (CDU), der auch Sprecher im Unteraussc­huss BLB, Landesbetr­iebe und Sonderverm­ögen ist. Wolle die Stadt selbst Besitzerin werden, gebe es Möglichkei­ten eines Vorkaufsre­chts nach Wertgutach­ten: „Entweder sie nutzt es langfristi­g selbst, schafft geförderte­n Wohnraum oder legt ein Nutzungsko­nzept vor, das landespoli­tische Bedeutung hat.“

Die Nähe zur Hochschule sieht auch Klenner als Pluspunkt. „Dabei sollten wir aber besonders Bereiche in den Blick nehmen, mit denen Mönchengla­dbach schon einen Namen hat: Und das ist ganz klar Textil.“Eine Verbindung „Intelligen­ter Textilien“mit Medizintec­hnik sei denkbar. Gespräche gebe es bereits.

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FOTO: ZILLMANN/ WFMG Räumliche Nähe mit Erweiterun­gspotenzia­l: ein Teil des Hochschul-Campus’ links der Theodor-Heuss-Straße und das alte Polizeiprä­sidium rechts davon.

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