Leihfrist überzogen: Dozentin soll 2250 Euro zahlen
(gap) Weil sie sich 50 Bücher auslieh und diese verspätet zurückbrachte, soll eine Professorin 2250 Euro zahlen. Die Strafe ist der Dozentin, die an der Hochschule Niederrhein lehrt, zu hoch. Und deshalb landete der Fall jetzt vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Die Professorin hatte sich die Bücher in der hochschuleigenen Bibliothek ausgeliehen. Lehrende an der Hochschule Niederrhein können sich Bücher bis zu fünf Jahre umsonst leihen. Allerdings müssen sie zum Semesterende eine Verlängerung beantragen, wenn sie die Bücher behalten wollen. Das habe die Professorin nicht getan, sagte eine Sprecherin der Hochschule Niederrhein am Freitag. Die Dozentin bestreitet nicht, dass sie die Bücher zu spät zurückgab. Es geht ihr um die Höhe der Strafe. Sie soll 45 Euro Mahngebühr pro Buch bezahlen. Zu viel, findet sie. Wie die Hochschulsprecherin sagte, stütze man sich bei der Gebührenordnung auf eine Version des Wissenschaftsministeriums. „Die haben viele Hochschulen übernommen“, so die Sprecherin weiter. Dort gebe es klare Regeln, bei wie vielen Tagen Fristüberschreitung welche Strafe fällig werde. Dies sei eine ganz normale Staffelung: Je mehr Tage Versäumnis, desto höher die Strafe. Die Dozentin habe die Bücher über 40 Tage zu spät abgegeben. Dabei sei sie zuvor mehrfach über die Fristüberschreitung informiert worden. „Eine Verlängerung ist eigentlich ganz einfach“, sagt die Hochschulsprecherin, „das geht auch online.“Eine schriftliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird in etwa zwei Wochen erwartet.