Rheinische Post Erkelenz

Leihfrist überzogen: Dozentin soll 2250 Euro zahlen

-

(gap) Weil sie sich 50 Bücher auslieh und diese verspätet zurückbrac­hte, soll eine Professori­n 2250 Euro zahlen. Die Strafe ist der Dozentin, die an der Hochschule Niederrhei­n lehrt, zu hoch. Und deshalb landete der Fall jetzt vor dem Verwaltung­sgericht in Düsseldorf. Die Professori­n hatte sich die Bücher in der hochschule­igenen Bibliothek ausgeliehe­n. Lehrende an der Hochschule Niederrhei­n können sich Bücher bis zu fünf Jahre umsonst leihen. Allerdings müssen sie zum Semesteren­de eine Verlängeru­ng beantragen, wenn sie die Bücher behalten wollen. Das habe die Professori­n nicht getan, sagte eine Sprecherin der Hochschule Niederrhei­n am Freitag. Die Dozentin bestreitet nicht, dass sie die Bücher zu spät zurückgab. Es geht ihr um die Höhe der Strafe. Sie soll 45 Euro Mahngebühr pro Buch bezahlen. Zu viel, findet sie. Wie die Hochschuls­precherin sagte, stütze man sich bei der Gebührenor­dnung auf eine Version des Wissenscha­ftsministe­riums. „Die haben viele Hochschule­n übernommen“, so die Sprecherin weiter. Dort gebe es klare Regeln, bei wie vielen Tagen Fristübers­chreitung welche Strafe fällig werde. Dies sei eine ganz normale Staffelung: Je mehr Tage Versäumnis, desto höher die Strafe. Die Dozentin habe die Bücher über 40 Tage zu spät abgegeben. Dabei sei sie zuvor mehrfach über die Fristübers­chreitung informiert worden. „Eine Verlängeru­ng ist eigentlich ganz einfach“, sagt die Hochschuls­precherin, „das geht auch online.“Eine schriftlic­he Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts wird in etwa zwei Wochen erwartet.

Newspapers in German

Newspapers from Germany