Rheinische Post Erkelenz

Was beim Testament zu beachten ist

Bei der Ratgeberre­ihe „Alles was Recht ist“der Rheinische­n Post im Landgerich­t geben Notare am 6. November Tipps zum Erben und Vererben. Erbfolge, besondere Lebenslage­n und das klassische Testament sind einige der Themen.

- VON DENISA RICHTERS

Es ist ein Thema, über das viele nicht gerne sprechen. Doch es zu Lebzeiten richtig zu regeln, spart den Angehörige­n in der ohnehin schwierige­n Situation nach dem Tod eines lieben Menschen viel Ärger und Streit. Wenn es nämlich um das Erbe geht und kein Testament vorliegt. Oder nur eines, das ohne fachgerech­te Hilfe aufgesetzt wurde und nicht umsetzbar ist. Der Ärger ist vermeidbar, wenn man das Erbrecht beachtet und zu Lebzeiten seinen letzten Willen eindeutig niederlegt. Deshalb laden die Rheinische Post und das Landgerich­t Mönchengla­dbach in der gemeinsame­n Reihe „Alles was Recht ist“für Dienstag, 6. November, um 19 Uhr zu einem Ratgeberab­end mit dem Titel „Erben und Vererben“in den Schwurgeri­chtssaal an der Hohenzolle­rnstraße.

Das Aufsetzen von Testamente­n gehört zum Aufgabenbe­reich von Notaren. Drei Vertreter dieser Berufsgrup­pe zeigen in Kurzvorträ­gen Beispiele zu dem Thema auf und stellen sich anschließe­nd den wichtigste­n Fragen des Publikums:

„Der Klassiker: das Berliner Testament“steht bei Kai Franken, Notar aus Mönchengla­dbach, im Zentrum. Es hat in der erbrechtli­chen Praxis große Bedeutung. Denn besonders für Ehegatten mit Kindern bietet es laut Franken „oft eine sinnvolle Nachlassge­staltung, die gegenüber der gesetzlich­en Erbfolge mit zahlreiche­n Vorteilen verbunden ist“. Es sichert nämlich den Nachlass für den überlebend­en Ehepartner und kann die Entstehung konflikttr­ächtiger Erbengemei­nschaften vermeiden.

So einfach das klingt, ist die Erstellung eines Berliner Testaments jedoch mit einer Reihe von Fallstrick­en verbunden. Werden sie nicht beachtet, führt das in der Praxis oft zu unerwünsch­ten Rechtsfolg­en oder sogar zu unwirksame­n Testamente­n. Welche Formalien sind zu beachten? Können die Kinder ihren Pflichttei­l verlangen? Ist der überlebend­e Ehepartner an das Testament gebunden? Wird ein Erbschein benötigt? Was gilt hinsichtli­ch der Erbschafts­steuer? Diese und ähnliche Fragen beantworte­t Kai Franken in seinem Vortrag, zeigt gängige Fehler auf und gibt Tipps für die Gestaltung des Testaments.

Der Mönchengla­dbacher Notar Ulrich Becker wird in seinem Vortrag auf „Die gesetzlich­e Erbfolge“eingehen. Sie greift, wenn kein Testament existiert. Sein Jüchener Kollege Johannes Hushahn zeigt „Individuel­le Lösungen in besonderen Lebenslage­n“auf. Diese könnten über die gesetzlich­e Erbfolge oder die „normale“Gestaltung eines „Berliner Testaments“hinaus zusätzlich­e Fragestell­ungen aufwerfen und ergänzende Gestaltung­süberlegun­gen

„Eine sinnvolle Nachlassge­staltung, die mit zahlreiche­n Vorteilen verbunden ist“

Kai Franken, Notar Mönchengla­dbach notwendig machen, so Hushahn. Er typisiert in seinem Vortrag grob bestimmte, immer wieder vorkommend­e Fallgestal­tungen: vermögende Ehegatten, einseitige Kinder von Ehegatten („Patchwork“), Geschieden­enkonstell­ation sowie Kinder, die staatliche Leistungen empfangen und / oder insolvent sind.

Da das Interesse an diesem Thema erfahrungs­gemäß sehr groß und die Zahl der Plätze begrenzt ist, müssen sich Leser bei der Rheinische­n Post um die Teilnahme zu dieser Veranstalt­ung bewerben (siehe Info-Kasten). Wir informiere­n Sie schriftlic­h über die Zu- oder Absage. Zugang bekommen ausschließ­lich Leser, die ihre Teilnahme schriftlic­h von unserer Redaktion bestätigt bekommen haben. Diese Bestätigun­g müssen sie an dem Abend der Veranstalt­ung ins Landgerich­t mitbringen. Das Thema Erben wird in der Reihe „Alles was Recht ist“immer wieder angeboten.

Und so können Sie sich um die Teilnahme bewerben: Schreiben Sie eine E-Mail an aktionen.mg@rheinische-post.de, schicken ein Fax an 02161 244269 oder eine Postkarte an Rheinische Post, Redaktion, Lüpertzend­er Straße 161, 41061 Mönchengla­dbach.

Bitte geben Sie an, ob Sie eine oder zwei Karten benötigen. Und nennen Sie uns bitte Ihre Mailadress­e, Faxnummer oder Anschrift, damit wir Ihnen antworten können.

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FOTO: DPA Wer beim Aufsetzen des Testaments ein paar Dinge beachtet, schafft Klarheit und vermeidet Ärger, wenn es zum Erben kommt.

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