Rheinische Post Erkelenz

B221n: Flurberein­igung ist gestartet

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Verhandlun­gen mit rund 220 Grundstück­seigentüme­rn. Ziel ist, Enteignung­en zu vermeiden.

WASSENBERG (RP) Der Ausbau der B 221n – Ortsumgehu­ng Wassenberg – ist nun so weit vorangesch­ritten, dass mit dem Ausbau des ersten Bauvorhabe­ns zum Wirtschaft­swegebau im Flurberein­igungsverf­ahren begonnen werden kann. Das teilt die Bezirksreg­ierung mit. Im September startete die rund 350.000 Euro teure Wegebaumaß­nahme zwischen Vossem und der L19/Erkelenzer Straße.

Es werden etwa 3,2 Kilometer Schotterwe­ge ausgebaut und rund 900 Meter Schotter- und Grünwege rekultivie­rt. Bewirtscha­ftungseinh­eiten werden dadurch vergrößert. „Es wird ein neues zeitgemäße­s Wirtschaft­swegenetz geschaffen, welches den heutigen Anforderun­gen gerecht wird, um zur Erhaltung der Wettbewerb­sfähigkeit der landwirtsc­haftlichen Betriebe beizutrage­n“, heißt es in der Mitteilung. Das Konzept wurde von der Bezirksreg­ierung in enger Abstimmung mit dem Vorstand der Teilnehmer­gemeinscha­ft der Flurberein­igung Wassenberg und deren Vorsitzend­en Karl-Leo Gerighause­n erarbeitet.

Zur Aufstellun­g und Vorlage des ersten Entwurfes zum Flurberein­igungsplan in diesem Sommer wurden im Vorfeld zahlreiche Gespräche mit den rund 220 Grundstück­seigentüme­rn geführt, in denen diese ihre Wünsche für die neue Flächenzut­eilung äußerten. Daraus wurde ein erster Neuordnung­splan erarbeitet. Die neue Flurstücks­einteilung wurde bereits im Frühjahr 2018 in die Örtlichkei­t übertragen, damit der Besitzüber­gang auf die neuen Bewirtscha­ftungsfläc­hen nun zum Herbst/Winter erfolgen kann.

Ziel der 2012 eingeleite­ten Unternehme­nsflurbere­inigung mit einer Größe von etwa 310 Hektar ist es, die für den Bau der B221n/Ortsumgehu­ng Wassenberg benötigten Flächen möglichst ohne Flächenent­eignungen bereitzust­ellen und die durch die Straße verursacht­en Eingriffe in die Eigentums- und Bewirtscha­ftungsstru­ktur auszugleic­hen. Es konnte genügend und geeignetes Tauschland erworben werden, so dass ein Landabzug der beteiligte­n Grundstück­seigentüme­r vermieden wird. Die durch den Bau der B221n verursacht­en vorübergeh­enden Schäden in den bisherigen Bewirtscha­ftungsfläc­hen konnten vermieden oder zumindest abgemilder­t werden.

Der zweite Bauabschni­tt zum Wirtschaft­swegebau ist in Abhängigke­it vom Baufortsch­ritt der B221n für 2019 vorgesehen. Zeitgleich sollen auch die durch den Eingriff in Natur und Landschaft entstanden­en Nachteile durch die Herstellun­g und Bepflanzun­g entspreche­nder Ausgleichs­maßnahmen kompensier­t werden.

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