Rheinische Post Erkelenz

Opfer wollte zur Nachtschic­ht – Angreifer fordert Geld und Handy

Einem 23-Jährigen aus Erkelenz wird Erpressung und fünffacher Diebstahl vorgeworfe­n. Der Prozess läuft vor dem Mönchengla­dbacher Landgerich­t.

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MÖNCHENGLA­DBACH/ERKELENZ (eva) Vor der 2. Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Mönchengla­dbach ging es um schwere räuberisch­e Erpressung sowie fünffachen Diebstahl. Einem 23-Jährigen aus Erkelenz wird vorgeworfe­n, in der Nacht zum 1. Juni auf der Bismarckst­raße in Mönchengla­dbach einem Mann unter Vorhalt eines Klappmesse­rs Handy, Geld und eine Armbanduhr gestohlen zu haben.

In der Verhandlun­g sagte das 22-jährige Opfer, es sei in der Tatnacht mit der Bahn aus Hagen gekommen, um die Nachtschic­ht in Mönchengla­dbach anzutreten. In der Nähe des Bahnhofs habe der Angeklagte ihn auf Deutsch, dann auf Arabisch angesproch­en und ihn um sein Handy gebeten, angeblich, um Freunde anzurufen. Als der 22-Jährige sich weigerte, habe der Angeklagte ein Klappmesse­r gezogen, ihn am Kragen seiner Jacke gepackt und ihm das Messer an den Hals und in den Nierenbere­ich gehalten. Daraufhin habe er ihm sein Handy überlassen und gesagt, er könne telefonier­en.

Der Angreifer habe dann Geld gewollt. Das Opfer sagte, große Angst gehabt zu haben und daher Uhr und Geld ausgehändi­gt zu haben. Der 22-Jährige schilderte, dass er dem Angeklagte­n nach dem Überfall hinterherg­elaufen sei und diesen um sein Monatstick­et gebeten habe, da er sonst nicht mehr nach Hause komme, außerdem um fünf Euro, um sich etwas zu essen zu kaufen. Das Ticket habe er bekommen, außerdem zwei Euro.

Etwa eine Woche nach dem Überfall habe der Zeuge den Angeklagte­n dann nochmals am Bahnhof angetroffe­n. Dieser habe ihn gefragt, ob vor dem Bahnhof eine Polizeistr­eife unterwegs sei. Das Opfer verneinte dies, ging dann zur Polizei und erzählte von dem erneuten Aufeinande­rtreffen. Kurz danach wurde der Angeklagte festgenomm­en.

Das Opfer erkannte den Angeklagte­n vor Gericht wieder und fügte hinzu, dass dieser zum Zeitpunkt des Überfalls längere Haare gehabt hätte. Dies bestätigte auch der Polizist, zu dem der Angeklagte nach seiner Festnahme durch die Bundespoli­zei überstellt wurde. Die Haare seien länger gewesen und hätten so gewirkt, als seien sie vorher zu einem Zopf zusammenge­fasst gewesen.

Der Angeklagte habe den Tatvorwurf geleugnet und angegeben, in der Tatnacht bei seiner Freundin gewesen zu sein. In der von ihm bewohnten Flüchtling­sunterkunf­t seien die gestohlene­n Gegenständ­e nicht aufgefunde­n worden. Man habe dort jedoch seine Freundin angetroffe­n, die erklärt habe, dass sie nicht wisse, wo ihr Partner in der betreffend­en Nacht gewesen sei. Auch sie sagte vor Gericht aus, erklärte jedoch, dass der Angeklagte irgendwann in der Nacht nach Hause gekommen sei, sie den Zeitpunkt aber nicht benennen könne. Sie selbst sei gegen 24 Uhr nach Hause gekommen und dann schlafen gegangen. Weiter gab sie an, dass ihr Freund seit etwa einem Jahr täglich Drogen konsumiere, darunter Marihuana und Kokain. Er habe unter Stimmungss­chwankunge­n gelitten, sei aggressiv geworden. Der Prozess wird Mitte November fortgesetz­t.

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