Opfer wollte zur Nachtschicht – Angreifer fordert Geld und Handy
Einem 23-Jährigen aus Erkelenz wird Erpressung und fünffacher Diebstahl vorgeworfen. Der Prozess läuft vor dem Mönchengladbacher Landgericht.
MÖNCHENGLADBACH/ERKELENZ (eva) Vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach ging es um schwere räuberische Erpressung sowie fünffachen Diebstahl. Einem 23-Jährigen aus Erkelenz wird vorgeworfen, in der Nacht zum 1. Juni auf der Bismarckstraße in Mönchengladbach einem Mann unter Vorhalt eines Klappmessers Handy, Geld und eine Armbanduhr gestohlen zu haben.
In der Verhandlung sagte das 22-jährige Opfer, es sei in der Tatnacht mit der Bahn aus Hagen gekommen, um die Nachtschicht in Mönchengladbach anzutreten. In der Nähe des Bahnhofs habe der Angeklagte ihn auf Deutsch, dann auf Arabisch angesprochen und ihn um sein Handy gebeten, angeblich, um Freunde anzurufen. Als der 22-Jährige sich weigerte, habe der Angeklagte ein Klappmesser gezogen, ihn am Kragen seiner Jacke gepackt und ihm das Messer an den Hals und in den Nierenbereich gehalten. Daraufhin habe er ihm sein Handy überlassen und gesagt, er könne telefonieren.
Der Angreifer habe dann Geld gewollt. Das Opfer sagte, große Angst gehabt zu haben und daher Uhr und Geld ausgehändigt zu haben. Der 22-Jährige schilderte, dass er dem Angeklagten nach dem Überfall hinterhergelaufen sei und diesen um sein Monatsticket gebeten habe, da er sonst nicht mehr nach Hause komme, außerdem um fünf Euro, um sich etwas zu essen zu kaufen. Das Ticket habe er bekommen, außerdem zwei Euro.
Etwa eine Woche nach dem Überfall habe der Zeuge den Angeklagten dann nochmals am Bahnhof angetroffen. Dieser habe ihn gefragt, ob vor dem Bahnhof eine Polizeistreife unterwegs sei. Das Opfer verneinte dies, ging dann zur Polizei und erzählte von dem erneuten Aufeinandertreffen. Kurz danach wurde der Angeklagte festgenommen.
Das Opfer erkannte den Angeklagten vor Gericht wieder und fügte hinzu, dass dieser zum Zeitpunkt des Überfalls längere Haare gehabt hätte. Dies bestätigte auch der Polizist, zu dem der Angeklagte nach seiner Festnahme durch die Bundespolizei überstellt wurde. Die Haare seien länger gewesen und hätten so gewirkt, als seien sie vorher zu einem Zopf zusammengefasst gewesen.
Der Angeklagte habe den Tatvorwurf geleugnet und angegeben, in der Tatnacht bei seiner Freundin gewesen zu sein. In der von ihm bewohnten Flüchtlingsunterkunft seien die gestohlenen Gegenstände nicht aufgefunden worden. Man habe dort jedoch seine Freundin angetroffen, die erklärt habe, dass sie nicht wisse, wo ihr Partner in der betreffenden Nacht gewesen sei. Auch sie sagte vor Gericht aus, erklärte jedoch, dass der Angeklagte irgendwann in der Nacht nach Hause gekommen sei, sie den Zeitpunkt aber nicht benennen könne. Sie selbst sei gegen 24 Uhr nach Hause gekommen und dann schlafen gegangen. Weiter gab sie an, dass ihr Freund seit etwa einem Jahr täglich Drogen konsumiere, darunter Marihuana und Kokain. Er habe unter Stimmungsschwankungen gelitten, sei aggressiv geworden. Der Prozess wird Mitte November fortgesetzt.