Beförderung für Menschen mit Behinderung flexibler
Der Kreis Heinsberg stellt ab Januar 2019 beim sogenannten Behindertenfahrdienst um.
KREIS HEINSBERG (RP) Die Beförderung von Menschen mit Behinderung im Rahmen der Leistungen zur Mobilität, bekannt als „Behindertenfahrdienst“, wurde in der Vergangenheit im Kreis Heinsberg von einem einzigen Dienstleister sichergestellt. Um leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung die selbstbestimmte und damit selbstverantwortete Bedarfsdeckung zu ermöglichen, kann mit Beginn des Jahres 2019 jedes geeignete Beförderungsunternehmen für Fahrten im Rahmen der gemeinschaftlichen und kulturellen Teilhabe beauftragt werden. Das teilt der Kreis Heinsberg mit.
Lange Vorlaufzeiten für geplante Fahrten fallen damit künftig weg. Das heißt: Hat ein Beförderungsunternehmen für einen gewünschten Termin keine freien Kapazitäten, wendet man sich einfach an ein anderes Unternehmen. Der Kreis Heinsberg als Träger der Sozialhilfe nimmt keinen Einfluss auf die Höhe des Beförderungsentgeltes und die Beförderungsbedingungen.
Die freie Anbieterauswahl und die dadurch gewonnene Flexibilität bringen jedoch mit sich, dass der Fahrgast – wie in allen anderen Fällen auch – erst einmal für die Fahrt bezahlen und somit in Vorleistung gehen muss. Später erfolgt die Abrechnung mit dem Amt für Soziales des Kreises Heinsberg. Deshalb ist zwingend notwendig, dass sich der Fahrgast eine Quittung ausstellen lässt und beim Kreis zur Erstattung vorlegen kann.
Entgegen der bisherigen Praxis ist die Leistung ab sofort von der Vorlage und Prüfung eines schriftlichen Antrages abhängig. Es gibt eine pauschalierte Leistung für die ein Kurz-Antrag mit wenigen Angaben ausreicht. Die Anerkennung eines höheren Bedarfs ist aber nur nach Stellung des vollständigen Sozialhilfegrundantrages und einer umfassenden Bedarfsprüfung möglich.
Anträge sowie weitere Informationen zum Verfahren sind in Kürze auch auf der Internetseite des Kreises Heinsberg (Bürgerservice). Die Anspruchsberechtigten aus dem Jahr 2018 sowie die im Kreis Heinsberg ansässigen Personenbeförderungsunternehmen sind bereits entsprechend informiert.
Flexibilität gewonnen, Kunde muss dafür aber in Vorleistung gehen