Campingplatz-Mord: Pathologin sagt aus
(eva) Der Tod von Roland P. (54) soll durch eine Kombination aus stumpfer Gewalteinwirkung auf Kopf und Rumpf sowie Ersticken durch Einwirken auf Hals und Brustkorb eingetreten sein. Das sagte auf jeden Fall die Pathologin im Campingplatz-Mordprozess aus. P. habe ausgedehnte Blutungen unter der Hirnhaut erlitten sowie eine Serienfraktur mehrerer Rippen. Sämtliche Verletzungen seien ihm vital, also vor Eintreten des Todes, zugefügt worden. Mindestens sieben Schläge seien vonnöten gewesen, um die einzelnen Verletzungen, unter anderem an beiden Schläfen und am Mund, hervorzurufen. Einen Pflasterstein könne sie sich als Tatwerkzeug vorstellen, da sich an dem Opfer mehrere flächige Areale zeigten und ein raues, flächiges Tatwerkzeug daher plausibel sei. Für die Rippenfrakturen komme eventuell ein Teleskop-Schlagstock in Frage, die Schläge müssten dann jedoch mit großer Wucht erfolgt sein. Eine zeitliche Abfolge der einzelnen Verletzungen sie nicht ermittelbar, alle seien jedoch in zeitlicher Nähe innerhalb weniger Minuten erfolgt.
Als nächstes führte ein weiterer Sachverständiger etwas zu den am Tatort gefundenen Blutspuren aus. Es gebe ein typisches „SchlagSpritz-Muster“, verursacht durch stumpfe Gewalteinwirkung: „Der erste Schlag führt zu einer blutenden Verletzung, und weitere Schläge dann zu einem charakteristischen Muster“, so der Rechtsmediziner. An weiteren Spuren könne er zudem ersehen, dass das Opfer auf dem Boden gelegen haben müsse. Eine Anzahl der zugefügten Schläge sei jedoch nicht feststellbar.
Auch der Vernehmungsbeamte des Angeklagten Konstantin K. (21) sagte aus. Zum Tathergang habe der zunächst eher verharmlosend berichtet, dass P. lediglich zwei Schläge erhalten habe, erst in der weiteren Vernehmung habe er ausgesagt, dass Tim S. zunächst sein Knie eingesetzt habe, dann das Pfefferspray zum Einsatz gekommen sei und dann jeweils zwei weitere Schläge gegen das Jochbein und P.s Beine erfolgt seien. Forderungen Adriano K.s, den mutmaßlichen Peiniger seiner Mutter „krankenausreif und bewusstlos“zu prügeln, habe K. nach eigenen Angaben wiederholt abgelehnt.
Der Verteidiger der wegen Mordes angeklagten Ramona K. stellte gestern einen Beweisantrag, um die Schuldfähigkeit seiner Mandantin zum Tatzeitpunkt von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Er begründete dies mit einem „Affektstau“seitens der 52-Jährigen. Die Kammer vermochte diesen jedoch nicht zu erkennen, da dies „von ihrer Einlassung abweichend“sei. Die Prüfung erfolgt zu einem der kommenden Termine. Der Prozess wird am 5. November fortgesetzt.