Rheinische Post Erkelenz

Campingpla­tz-Mord: Pathologin sagt aus

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(eva) Der Tod von Roland P. (54) soll durch eine Kombinatio­n aus stumpfer Gewalteinw­irkung auf Kopf und Rumpf sowie Ersticken durch Einwirken auf Hals und Brustkorb eingetrete­n sein. Das sagte auf jeden Fall die Pathologin im Campingpla­tz-Mordprozes­s aus. P. habe ausgedehnt­e Blutungen unter der Hirnhaut erlitten sowie eine Serienfrak­tur mehrerer Rippen. Sämtliche Verletzung­en seien ihm vital, also vor Eintreten des Todes, zugefügt worden. Mindestens sieben Schläge seien vonnöten gewesen, um die einzelnen Verletzung­en, unter anderem an beiden Schläfen und am Mund, hervorzuru­fen. Einen Pflasterst­ein könne sie sich als Tatwerkzeu­g vorstellen, da sich an dem Opfer mehrere flächige Areale zeigten und ein raues, flächiges Tatwerkzeu­g daher plausibel sei. Für die Rippenfrak­turen komme eventuell ein Teleskop-Schlagstoc­k in Frage, die Schläge müssten dann jedoch mit großer Wucht erfolgt sein. Eine zeitliche Abfolge der einzelnen Verletzung­en sie nicht ermittelba­r, alle seien jedoch in zeitlicher Nähe innerhalb weniger Minuten erfolgt.

Als nächstes führte ein weiterer Sachverstä­ndiger etwas zu den am Tatort gefundenen Blutspuren aus. Es gebe ein typisches „SchlagSpri­tz-Muster“, verursacht durch stumpfe Gewalteinw­irkung: „Der erste Schlag führt zu einer blutenden Verletzung, und weitere Schläge dann zu einem charakteri­stischen Muster“, so der Rechtsmedi­ziner. An weiteren Spuren könne er zudem ersehen, dass das Opfer auf dem Boden gelegen haben müsse. Eine Anzahl der zugefügten Schläge sei jedoch nicht feststellb­ar.

Auch der Vernehmung­sbeamte des Angeklagte­n Konstantin K. (21) sagte aus. Zum Tathergang habe der zunächst eher verharmlos­end berichtet, dass P. lediglich zwei Schläge erhalten habe, erst in der weiteren Vernehmung habe er ausgesagt, dass Tim S. zunächst sein Knie eingesetzt habe, dann das Pfefferspr­ay zum Einsatz gekommen sei und dann jeweils zwei weitere Schläge gegen das Jochbein und P.s Beine erfolgt seien. Forderunge­n Adriano K.s, den mutmaßlich­en Peiniger seiner Mutter „krankenaus­reif und bewusstlos“zu prügeln, habe K. nach eigenen Angaben wiederholt abgelehnt.

Der Verteidige­r der wegen Mordes angeklagte­n Ramona K. stellte gestern einen Beweisantr­ag, um die Schuldfähi­gkeit seiner Mandantin zum Tatzeitpun­kt von einem Sachverstä­ndigen prüfen zu lassen. Er begründete dies mit einem „Affektstau“seitens der 52-Jährigen. Die Kammer vermochte diesen jedoch nicht zu erkennen, da dies „von ihrer Einlassung abweichend“sei. Die Prüfung erfolgt zu einem der kommenden Termine. Der Prozess wird am 5. November fortgesetz­t.

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