„Ich fahre einen Diesel, was kann ich tun?“
Nachdem ein Gericht Fahrverbote in Köln und Bonn angeordnet hat, sind viele unserer Leser verunsichert.
DÜSSELDORF Zwei Stunden beantworteten Experten am Freitag Fragen zum Thema Diesel. Das wollten unsere Leser wissen:
Am 1. Dezember 2019 läuft die Finanzierung meines Mitsubishi mit Diesel-Motor aus. Wer kommt für den Wertverlust auf, wenn jetzt überall Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge gelten und ich das Fahrzeug verkaufen möchte?
Weder Hersteller noch Händler oder der Staat können juristisch belastbar haftbar gemacht werden.
Vor zwei Jahren habe ich mir einen Audi A4 (Euro 5) gebraucht bei einem Händler gekauft. Ich bin beruflich abhängig von dem Fahrzeug, daher habe ich das Software-Update aufspielen lassen. Droht mir trotzdem ein Fahrverbot?
Das Software-Update spielt bei Fahrverboten keine Rolle, auch Sie wären also betroffen. Im Nachhinein einen Anspruch wegen sittenwidriger Schädigung (Paragraph 826 BGB) durchzusetzen, wäre schwierig, da das Fahrzeug in Kenntnis der Manipulation erworben wurde. In Betracht kommt allerdings die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage, womöglich wurden Sie ja über die Wirksamkeit des Software-Updates getäuscht.
Ich fahre einen VW-Tiguan 2.0 TDI. Ich würde gerne gegen VW klagen. Welche Möglichkeiten habe ich?
ES gibt drei Möglichkeiten: Die Individualklage, die Individualklage mit Prozesskostenfinanzierung und die neue Musterfeststellungsklage (MFK). Letztere dauert gegebenenfalls länger als die Individualklage. Es ist aber auch möglich, mit der MFK zu starten und dann auf eine Individualklage umzuschwenken.
Wie kann ich mich der MFK gegen die Volkswagen AG anschließen?
DIE Eintragung in das Klageregister ist derzeit noch nicht möglich. Sie können sich aber bereits auf der Internetseite des Verbraucherzentrale Bundesverband unter www.musterfeststellungsklagen.de oder über die Hotline 030-32502700 informieren.
Mein Euro-5-Diesel hat 25.000 Euro gekostet. Ich habe ihn mit 37.000 km Fahrleistung gekauft, bin jetzt bei 60.000 km. Ich würde ihn gerne zurückgeben und Schadenersatz verlangen. Was kann ich verlangen? Vom Hersteller können Sie den Kaufpreis des Fahrzeugs abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung verlangen. Die können Sie mit einer Formel selbst errechnen: Dazu multiplizieren Sie den Kaufpreis mit den gefahrenen Kilometern und teilen die Summe durch die prognostizierte Gesamtfahrleistung abzüglich der beim Kauf gefahrenen Kilometer. In Ihrem Fall hieße das: (25.000 x 60.000) / (300.000 – 37.000) = 5703,42 Euro.
Ich habe einen fünf Jahre alten Diesel (Euro 5). Was kann ich machen, wenn mein Fahrzeug nicht von einem Rückruf betroffen ist?
Wenn kein Beweis für eine Manipulation vorliegt, sind Schadenersatzansprüche nicht Erfolg versprechend. Wegen der Fahrverbote sollte man abwarten, ob in der jeweiligen Stadt ein Fahrverbot tatsächlich durchgesetzt wird. Langfristig ist in besonders mit Stickoxiden belasteten Städten auch mit Fahrverboten für Euro-5-Diesel zu rechnen.
Verjähren 2018 alle Schadenersatzansprüche gegenüber Herstellern? Nein. Ende 2018 droht die Verjährung in Bezug auf Schadenersatzansprüche lediglich für Modelle aus dem Volkswagen-Konzern, bei denen Betrügereien 2015 bekannt wurden. Grundsätzlich läuft die Verjährung immer drei Jahre ab dem Bekanntwerden der Manipulation. Wenn eine Manipulation erst 2018 bekannt wird, verjähren Schadenersatzansprüche also erst 2021.
Ich bin Rentner und habe ein Wohnmobil mit Diesel-Motor und der Schadstoffklasse Euro 4. Bekomme ich damit Probleme, wenn ich in andere Länder reise? GRUNDSÄTZLICH sind auch Wohnmobile von Fahrverboten betroffen. Es gibt viele Länder, die ebenfalls Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge eingeführt haben, zum Beispiel Frankreich und Italien.
Ich möchte einen neuen Euro-6-Diesel leasen. Der Leasinggeber bietet an, dass er das Fahrzeug tauscht, wenn es von Fahrverboten betroffen sein sollte. Macht das Angebot Sinn?
Das klingt zunächst mal ganz gut. Sie sollten die Klausel im Leasingvertrag aber gegebenenfalls rechtlich prüfen lassen.
Ich fahre einen Mercedes mit Euro 5. Kann ich mein Fahrzeug mit Hardware nachrüsten lassen und was würde mich das kosten? MOMENTAN ist eine Nachrüstung noch nicht möglich. Dafür muss sie jetzt kurzfristig vom Gesetzgeber per „Nachrüstverordnung“gesetzlich erlaubt werden. Es gibt mehrere Lieferanten von Nachrüstsystemen, die in den Startlöchern stehen. Der Umbau würde nach jetzigem Kenntnisstand zwischen 2500 und 3500 Euro kosten.
Ich fahre einen Land Rover (Euro 5) und muss jeden Tag beruflich nach Düsseldorf. Was kann ich tun? AUCH Diesel-Fahrzeuge ausländischer Marken sind von möglichen Fahrverboten betroffen. Von Land Rover gibt es bislang aber keine Förderung. Sie sollten einen Juristen kontaktieren.
Ich bin schwerbehindert und fahre einen Euro-5-Diesel. Gibt es für Schwerbehinderte eine Sonderregelung?
UMWELTZONEN können derzeit auch mit älteren Fahrzeugen von Schwerbehinderten dank einer Sonderregelung befahren werden. Bei den Diesel-Fahrverboten ist derzeit noch keine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung bekannt.
Was passiert bei einem Verstoß gegen eine Fahrverbotszonenregelung?
BEI einem Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von etwa 60 bis 80 Euro.
Ich würde gerne meinen zehn Jahre alten Skoda Oktavia (Euro 4) loswerden. Kann ich jetzt noch einen Diesel kaufen?
Auf jeden Fall. Diesel-Fahrzeuge, die die aktuelle Norm Euro 6d temp erfüllen, sind technisch auf dem neusten Stand. Beim Eintausch eines alten Fahrzeugs zahlen viele Hersteller entsprechende Prämien. Diesbezüglich sollten Sie mit Ihrem Händler sprechen.