Rheinische Post Erkelenz

Auch Asylkreis übt Kritik nach Messeratta­cke

Androhunge­n hätten Behörden laut Asylkreis bekannt sein müssen. Staatsanwa­ltschaft: Voraussetz­ung für Haftbefehl lag nicht vor.

- VON CARSTEN SOMMERFELD

HOCHNEUKIR­CH Nach der Messeratta­cke auf eine 29 Jahre alte Frau, die lebensbedr­ohliche Verletzung­en erlitt, gibt es weitere Vorwürfe. Zunächst hatte die Opferanwäl­tin dem Amtsgerich­t vorgeworfe­n, die Frau nicht geschützt zu haben, ein Gewaltschu­tzbeschlus­s sei erst nach Wochen – am Tag nach der Tat – ergangen. Die Behörde sieht dagegen einen Fehler der Anwältin bei einer Antragstel­lung. Nun meldet sich der Asylkreis Hochneukir­ch, der die vor drei Jahren mit ihrer Familie aus Afghanista­n geflohene Frau unter anderem beim Deutsch-Unterricht betreut. „Hier wurde unserer Ansicht nach zu wenig Opferschut­z betrieben, die Behörden hätten mehr tun können“, kritisiert Asylkreis-Sprecher Rolf Heimann. Dringend tatverdäch­tig ist der Ehemann (35), die Fahndung lauft weiterhin.

Nach Ansicht des Asylkreise­s müssten, wie Rolf Reimann erklärt, die verbalen Gewaltandr­ohungen“des Mannes gegenüber der Frau Polizei und Jugendamt „seit langem bekannt“gewesen sein. „Wir haben nie verstehen können, weshalb das Amtsgerich­t ihm Umgangsrec­ht mit den Kindern erlauben konnte, obwohl ein Verfahren wegen wegen Kindesentf­ührung, die an der EU-Außengrenz­e verhindert wurde, noch nicht abgeschlos­sen ist“, erklärt der Asylkreis.

Sprecherin Gertrud Peltzer unterstütz­t die Frau bei Formularen. „Sie hat mir erzählt, dass ihr Mann sie verbal bedroht“, berichtet sie.

Zu den Vorwürfen erklärt Kreissprec­her Benjamin Josephs: „Die Frau hat gegenüber dem Jugendamt keine Hinweise zu einer Gewaltandr­ohung gegen sie oder ihre Kinder gegeben.“Das für Jüchen zuständige Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss habe im Verfahren über das Sorgerecht nach dem Kindesentz­ug empfohlen, „dass es allein auf die Mutter übertragen wird“.

Neben den Ermittlung­en zur Messeratta­cke gibt es zwei weitere Verfahren gegen den Mann. Bei beiden gab es Hinweise auf Bedrohung, aber: „Strafproze­ssuale Maßnahmen – wie etwa die Beantragun­g eines Haftbefehl­s – kamen nicht in Betracht, da die gesetzlich­en Voraussetz­ungen nicht vorlagen“, erklärt Jan Steils, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft in Mönchengla­dbach.

Im August 2017 habe ein Bekannter der Frau eine Bedrohung des Mannes gegen ihn angezeigt. Im Verfahren sei auch von einer Bedrohung der 29-Jährigen durch ihren Ehemann die Rede gewesen. Angesichts „des Fehlens von Vorstrafen oder anderer Ermittlung­sverfahren“wurde „der Anzeigener­statter auf den Privatklag­eweg verwiesen“.

Im November vergangene­n Jahres erstattete die Frau Anzeige, sie warf ihrem Mann die Entziehung ihrer Kinder vor. Die wurden an der Grenze zwischen Ungarn und Serbien in Obhut genommen. Bei ihrer Zeugenvern­ehmung habe es einen Hinweis auf eine Bedrohung durch den Mann „für den Fall einer Trennung“gegeben.

Und bei einer weiteren Vernehmung im September dieses Jahres habe die nun getrennt lebende Frau eine Bedrohung durch den Mann angesproch­en, „ohne dass konkrete Umstände mitgeteilt wurden“, erläutert Landgerich­tssprecher Jan Steils.

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ARCHIVFOTO: D. BOTHE Auch der Rettungsdi­enst war am 30. Oktober zur Bahnhofstr­aße ausgerückt. Eine 29 Jahre alte Frau war schwer verletzt worden.

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