Auch Asylkreis übt Kritik nach Messerattacke
Androhungen hätten Behörden laut Asylkreis bekannt sein müssen. Staatsanwaltschaft: Voraussetzung für Haftbefehl lag nicht vor.
HOCHNEUKIRCH Nach der Messerattacke auf eine 29 Jahre alte Frau, die lebensbedrohliche Verletzungen erlitt, gibt es weitere Vorwürfe. Zunächst hatte die Opferanwältin dem Amtsgericht vorgeworfen, die Frau nicht geschützt zu haben, ein Gewaltschutzbeschluss sei erst nach Wochen – am Tag nach der Tat – ergangen. Die Behörde sieht dagegen einen Fehler der Anwältin bei einer Antragstellung. Nun meldet sich der Asylkreis Hochneukirch, der die vor drei Jahren mit ihrer Familie aus Afghanistan geflohene Frau unter anderem beim Deutsch-Unterricht betreut. „Hier wurde unserer Ansicht nach zu wenig Opferschutz betrieben, die Behörden hätten mehr tun können“, kritisiert Asylkreis-Sprecher Rolf Heimann. Dringend tatverdächtig ist der Ehemann (35), die Fahndung lauft weiterhin.
Nach Ansicht des Asylkreises müssten, wie Rolf Reimann erklärt, die verbalen Gewaltandrohungen“des Mannes gegenüber der Frau Polizei und Jugendamt „seit langem bekannt“gewesen sein. „Wir haben nie verstehen können, weshalb das Amtsgericht ihm Umgangsrecht mit den Kindern erlauben konnte, obwohl ein Verfahren wegen wegen Kindesentführung, die an der EU-Außengrenze verhindert wurde, noch nicht abgeschlossen ist“, erklärt der Asylkreis.
Sprecherin Gertrud Peltzer unterstützt die Frau bei Formularen. „Sie hat mir erzählt, dass ihr Mann sie verbal bedroht“, berichtet sie.
Zu den Vorwürfen erklärt Kreissprecher Benjamin Josephs: „Die Frau hat gegenüber dem Jugendamt keine Hinweise zu einer Gewaltandrohung gegen sie oder ihre Kinder gegeben.“Das für Jüchen zuständige Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss habe im Verfahren über das Sorgerecht nach dem Kindesentzug empfohlen, „dass es allein auf die Mutter übertragen wird“.
Neben den Ermittlungen zur Messerattacke gibt es zwei weitere Verfahren gegen den Mann. Bei beiden gab es Hinweise auf Bedrohung, aber: „Strafprozessuale Maßnahmen – wie etwa die Beantragung eines Haftbefehls – kamen nicht in Betracht, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen“, erklärt Jan Steils, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach.
Im August 2017 habe ein Bekannter der Frau eine Bedrohung des Mannes gegen ihn angezeigt. Im Verfahren sei auch von einer Bedrohung der 29-Jährigen durch ihren Ehemann die Rede gewesen. Angesichts „des Fehlens von Vorstrafen oder anderer Ermittlungsverfahren“wurde „der Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg verwiesen“.
Im November vergangenen Jahres erstattete die Frau Anzeige, sie warf ihrem Mann die Entziehung ihrer Kinder vor. Die wurden an der Grenze zwischen Ungarn und Serbien in Obhut genommen. Bei ihrer Zeugenvernehmung habe es einen Hinweis auf eine Bedrohung durch den Mann „für den Fall einer Trennung“gegeben.
Und bei einer weiteren Vernehmung im September dieses Jahres habe die nun getrennt lebende Frau eine Bedrohung durch den Mann angesprochen, „ohne dass konkrete Umstände mitgeteilt wurden“, erläutert Landgerichtssprecher Jan Steils.