Rheinische Post Erkelenz

Kommunalau­fsicht: Ratsbeschl­uss rechtswidr­ig

- VON MICHAEL HECKERS

Bürgermeis­ter Stock beanstande­t Ratsbeschl­uss und wird in seiner Rechtsauff­assung durch die Kommunalau­fsicht bestätigt.

WEGBERG Im Streit um die Wiederbese­tzung der Stelle des leitenden Standesbea­mten in Wegberg bestätigt Landrat Stephan Pusch (CDU) die Rechtsauff­assung von Bürgermeis­ter Michael Stock (SPD). In der Funktion als Kommunalau­fsicht beurteilt der Landrat den Ratsbeschl­uss vom 10. Juli 2018 als rechtswidr­ig. Der Beschluss soll deshalb aufgehoben werden. Zuvor haben die Ratsfrakti­onen allerdings noch bis 30. November Gelegenhei­t, sich zu den für die Entscheidu­ng erhebliche­n Tatsachen zu äußern.

Um die Wiederbese­tzung der Stelle des leitenden Standesbea­mten war zwischen der Stadtverwa­ltung und der CDU-geführten Mehrheit des Stadtrates ein Streit entbrannt. In seiner Sitzung vom 24. April 2018 hatte der Stadtrat entgegen des Antrags der SPD und der ausdrückli­chen Bitte des Bürgermeis­ters beschlosse­n, die allgemeine Wiederbese­tzungssper­re für die Stelle des leitenden Standesbea­mten, der zum 31. Januar 2019 aus dem Dienst ausscheide­t, nicht aufzuheben. Nach der Sitzung hat der Vorsitzend­e des Personalra­ts die Dienstvere­inbarung über Eheschließ­ungen außerhalb der Öffnungsze­iten – Freitagnac­hmittag und Samstag – zum Jahresende 2018 gekündigt. Die Stadt Wegberg teilte mit, dass für das erste Halbjahr 2019 keine Termine für Eheschließ­ungen an Freitagnac­hmittagen und Samstagen entgegen genommen werden können.

Die CDU-Fraktion stellte dann folgenden Antrag: „Der Rat möge beschließe­n, die Verwaltung zu beauftrage­n, sicherzust­ellen, dass Eheschließ­ungen auch weiterhin, wie bisher, an Freitagen und Samstagen durchgefüh­rt werden.“Der Stadtrat stimmte diesem Antrag in der Sitzung am 10. Juli mit 22 Stimmen von CDU, AfW, FDP, Freien Wählern bei 13 Gegenstimm­en von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mehrheitli­ch zu. Bürgermeis­ter Stock hatte zuvor darauf hingewiese­n, dass er einen positiven Beschluss gegebenenf­alls beanstande­n müsse, da er unzulässig in seine Organisati­onskompete­nz eingreife. Mit Schreiben vom 6. August wandte sich Stock tatsächlic­h an die Kommunalau­fsicht und beanstande­te den Ratsbeschl­uss.

Nachdem er den Vorgang geprüft hat, kommt Landrat Stephan Pusch zu dem Ergebnis, dass die Beanstandu­ng des Ratsbeschl­usses vom 10. Juli berechtigt ist. Deshalb beabsichti­ge er, den Beschluss aufzuheben. Zuvor können sich die Ratsfrakti­onen allerdings noch mit Frist 30. November äußern.

Zur Begründung heißt es, dem Rat der Stadt Wegberg fehle es zu diesem Beschluss an der notwendige­n Organkompe­tenz. Der Bürgermeis­ter sei laut Gemeindeor­dnung alleine verantwort­lich für die Leitung und Beaufsicht­igung des Geschäftsg­angs der gesamten Verwaltung. Die Organisati­onsgewalt umfasse das dem Bürgermeis­ter ausschließ­lich zustehende und unentziehb­are Recht, im Rahmen des Stellenpla­ns sowohl über die Gliederung der Verwaltung als auch über den Einsatz und die Geschäftsb­ereiche seiner Mitarbeite­r zu entscheide­n. Auch aus der umfassende­n Organisati­ons- und Weisungsko­mpetenz ergebe sich, dass der Bürgermeis­ter die Bedienstet­en der Stadt seinen Vorstellun­gen gemäß einsetzen kann. Es obliege alleine dem Bürgermeis­ter zu entscheide­n, ob und wie eine frei werdende Stelle im Rahmen der durch den Rat vorgegeben­en Schranken aus dem Stellenpla­n wiederbese­tzt wird. Dies beinhalte auch die Versetzung oder Neuverteil­ung von Aufgaben.

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