Reuls Polizeigesetz kommt voran
Die Kritik von Rechtsexperten am neuen Entwurf scheint weitgehend ausgeräumt.
DÜSSELDORF Der Widerstand gegen den jüngsten Entwurf von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) für ein neues Polizeigesetz lässt nach. Das Gros der Experten, die am Dienstag im Landtag ihre Stellungnahmen zur Diskussion stellen, sieht wesentliche Kritikpunkte ausgeräumt. Bei einer Anhörung im Sommer hatte es noch viel Kritik vor allem an Reuls Versuch gegeben, mit der „drohenden Gefahr“einen neuen Rechtsbegriff als Grundlage für erweiterte Polizeibefugnisse einzuführen. Inzwischen verzichtete Reul darauf. Stattdessen gibt es einen Katalog konkreter Tatbestände als Voraussetzung.
Hinter vorgehaltener Hand signalisieren auch führende Sozialdemokraten Zustimmung, und auch die FDP sieht ihre Bedenken weitgehend ausgeräumt. Damit zeichnet sich eine parlamentarische Mehrheit für den neuen Entwurf ab.
Die meisten Rechtsexperten, die um Stellungnahmen gebeten worden waren, gaben dafür grünes Licht. „Der Änderungsantrag begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und sollte daher in der vorliegenden Form verabschiedet werden“, urteilte etwa der Jura-Professor Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg. „Der Änderungsentwurf bemüht sich ersichtlich um Bestimmtheit und Wahrung der Verhältnismäßigkeit“, vermerkte auch Jörg Ennuschat von der Ruhr-Universität Bochum. „Angesichts der zunehmend ziselierten verfassungsgerichtlichen Judikatur“hielt er das Ergebnis einer Überprüfung durch das Verfassungsgericht jedoch für offen. Die Verwaltungsfachhochschule Münster urteilte, der Änderungsantrag räume verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf aus.
Clemens Arzt von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht sieht dagegen auch im neuen Entwurf „keinen angemessenen Ausgleich polizeilicher Interessen und grundrechtlich geschützter Freiheiten“und hält ihn für verfassungsrechtlich inakzeptabel. Leitartikel, Nordrhein-Westfalen