Gute Igel, schlechte Igel
DÜSSELDORF Sie erinnern im Namen an das niedliche Stacheltier, doch im Unterschied zu ihm sind die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) stark umstritten. Während Befürworter in ihnen ein zusätzliches Angebot zum Leistungskatalog der Krankenkassen sehen, werden sie von Kritikern eher als medizinisch wirkungslose Geldquelle gebrandmarkt, die den Ärzten jährlich mehr als eine Milliarde Euro in die Kassen spült. Ein näherer Blick auf die IGeL-Leistungen offenbart: Vieles davon ist tatsächlich überflüssig und fragwürdig, einiges davon aber auch durchaus sinnvoll. Ein Überblick.
Messung des
Augeninnendrucks
Kaum etwas macht dem Menschen mehr Angst als das Erblinden. Augenärzte müssen daher in der Regel nicht viel Überzeugungsarbeit leisten, um bei ihren Patienten präventiv und IGeL-mäßig den Augeninnendruck messen zu dürfen. Denn sollte der erhöht sein, ist das ein potentieller Hinweis auf ein sich entwickelndes oder bereits bestehendes Glaukom („grüner Star“), das den Sehnerv schädigt und schließlich zur Erblindung führen kann. Keine andere IGeL wird den Patienten so oft angeboten wie die Augeninnendruckmessung.
Ihre Aussagekraft ist jedoch begrenzt. Etwa die Hälfte der Glaukome wird durch eine alleinige Augeninnendruckmessung übersehen, weswegen sie von Ludger Wollring vom Berufsverband der Augenärzte (BVA) sogar als „Kunstfehler“gebrandmarkt wird. Wird sie jedoch mit einer visuellen Untersuchung des Sehnervs kombiniert, taugt sie durchaus zur Früherkennung. Und das sei, wie Wollring betont, in Augenarzt-Praxen die Regel.
Ultraschall von
Brust und Eierstöcken Eierstockkrebs ist die fünfthäufigste Todesursache bei Frauen. Eine wirkungsvolle Prävention wäre hier also sehr wünschenswert, doch ob dazu auch die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke gehört, ist fraglich. In den letzten drei Jahren wurde sie fast jeder fünften Patientin angeboten, doch vom IGeL-Monitor wird sie ausdrücklich als negativ bewertet. In diesem Gutachten, das durch interdisziplinäre Wissenschaftler im Auftrag der Gesetzlichen Krankenkassen