Rheinische Post Erkelenz

Was der neue Bahnstreik bedeutet

Die Eisenbahng­ewerkschaf­t EVG hat für diesen Morgen für vier Stunden zum Streik aufgerufen. Manche Züge könnten jedoch trotzdem fahren, erklärt ein Experte. Arbeitnehm­er müssen trotz Streiks zur Arbeit erscheinen.

- VON REINHARD KOWALEWSKY UND THOMAS REISENER

DÜSSELDORF Der für Montag angekündig­te Warnstreik der Deutschen Bahn wird die Region stark treffen. Das ist für Lothar Ebbers, einen der Sprecher von ProBahn, klar: „An einem Montag haben wir sowieso viel Verkehr. Es sind auch wenige Leute aktuell in Urlaub. Und Zugausfäll­e im Nahverkehr haben wir wegen Personalma­ngel ja sowieso oft.“Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen zum Arbeitskam­pf.

Welche Strecken sind betroffen?

Pro Bahn rechnet damit, dass Fernzüge stärker von dem Streik tangiert sein werden als der Nahverkehr. Ein Grund ist, dass Fernzüge meistens nur mit Zugbegleit­er fahren dürfen, Nahverkehr­szüge dürfen auch ohne Zugbegleit­er starten. Außerdem gibt es auf den kürzeren Strecken deutlich mehr Wettbewerb­er, die nicht bestreikt werden. So weist Ebbers daraufhin, dass zwischen Köln und Neuss auch Züge von National Express fahren, zwischen Mönchengla­dbach und Wuppertal-Hagen fährt auch der RE 13 der Eurobahn, und zwischen Duisburg und Mönchengla­dbach wird eine der drei Linien von Abellio betrieben. Abellio startete auch Sonntags mit den neuen RRX-Fahrzeugen den neuen RE 11 zwischen Düsseldorf, Dortmund und Kassel.

Gibt es weitere Alternativ­en?

Bahnkunden, die von Ausfällen betroffen sind, können auf Fernbusse ausweichen. Weitere Möglichkei­ten sind Mitfahrgel­egenheiten, Fahrgemein­schaften oder auch Mietwagen.

Wo informiere­n sich die Reisenden?

Unser Onlineport­al rp-online.de informiert fortlaufen­d. Die Bahn kommunizie­rt über Bahn. de sowie über die Hotline 0180099663­3. Außerdem lassen sich von vielen Bahnhöfen wie Düsseldorf, Köln oder auch Mönchengla­dbach die aktuellen Abfahrtzei­ten direkt im Internet aufrufen.

Dürfen Arbeitnehm­er wegen des Streiks fehlen?

Grundsätzl­ich nein Es gibt keinen Anspruch auf bezahlte Freistellu­ng, wenn ein Verkehrsmi­ttel ausfällt. Arbeitnehm­er tragen das Wegerisiko. Allerdings gibt es oft die Möglichkei­t, zeitweise im Home-Office zu arbeiten oder Überstunde­n abzubauen.

Welche Rechte haben die Kunden?

Laut Gesetz bekommen Fahrgäste ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Reisepreis­es zurück. Ab zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Die Bahn kann sich bei einem Streik nicht auf höhere Gewalt berufen. Wenn die planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr morgens liegt, können Fahrgäste mit einer absehbaren Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort unter Umständen auch ein anderes Verkehrsmi­ttel wie Bus oder Taxi nutzen. Die Quittungen müssen im Original aufbewahrt werden. Unter Umständen erstattet die Bahn sogar Hotelkoste­n. Zudem bietet die Deutsche Bahn Fahrgästen an, Fahrkarten während des Streikzeit­raums

kostenlos zu erstatten. Ansprechpa­rtner sind die DB-Reisezentr­en in den Bahnhöfen. Alternativ ist dies auch unter www.bahn.de („Meine Bahn“) möglich. Wenn ein Zug ausfällt oder der Fahrgast einen Anschluss wegen der Verspätung­en verpasst, kann er auf einen beliebigen anderen Zug ausweichen. Das gilt auch für teurere Verbindung­en. Die Zugbindung bei Sparticket­s wird in diesem Fall auch aufgehoben. Vorsicht: Diese Regelung gilt nicht bei regionalen Angeboten wie etwa dem Schönes-Wochenende-Ticket.

Wann war der letzte große BahnStreik?

Bahnkunden werden immer wieder Streikopfe­r. Besonders schmerzhaf­t in Erinnerung dürfte 2014 sein: Damals setzte die Gewerkscha­ft Deutscher Lokomotivf­ührer (GDL) dem Bahnverkeh­r mit mehreren über das Jahr verteilten Streikwell­en besonders hart zu.

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FOTO: DPA Wie bei früheren Bahn-Streiks werden viele Züge erst einmal im Bahndepot bleiben

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