Rheinische Post Erkelenz

Entschädig­ungsniveau bei Umsiedlung beibehalte­n

Bezirksaus­schuss bittet Braunkohle­nausschuss, die Regelung der Umsiedlung­sentschädi­gung mit im Blick zu behalten.

- VON GABI LAUE VON ANDREAS SPEEN

ERKELENZ Das bisherige Entschädig­ungsniveau für die laufende Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Westrich und Berverath kann beibehalte­n werden, und die Gleichbeha­ndlung aller Betroffene­n wird gewährleis­tet. Darüber informiere­n RWE Power und die Stadt Erkelenz in einem Dialog-Brief an die Betroffene­n.

Zuletzt hatte es hierüber Diskussion­en gegeben, nachdem bekannt geworden war, dass ein Gutachter die Berechnung­sgrundlage­n überprüft hatte und diese verändert worden waren.

„Zur Beibehaltu­ng des bisherigen Entschädig­ungsniveau­s wird künftig die Zulage ,Rückgängig­machung der allgemeine­n Marktanpas­sung‘ in einer Parallelre­chnung unter Rückrechnu­ng auf die Wertverhäl­tnisse 2014 und 2017 ermittelt. Im Kaufpreisa­ngebot kommt der höhere Zulagenwer­t zum Tragen“, stellen RWE Power und Stadt Erkelenz nun aber unter Bezug auf die Bezirksreg­ierung Köln fest. „Mit dieser Vorgehensw­eise wird das bisherige Entschädig­ungsniveau für die laufende Umsiedlung beibehalte­n und die Gleichbeha­ndlung gewährleis­tet. Der beschriebe­ne Weg der Zulagenerm­ittlung ist

technische Sicherunge­n oder erhöhte Aufmerksam­keit von Nachbarn.“Konzepte wie die Kampagne „Riegel vor“oder die NRW-Initiative „Mobile Täter im Visier“greifen. „Ermittlung­sarbeit und Spurensich­erung haben gut funktionie­rt“, stellte Mareike Wollschläg­er fest.

Im Vergleich der Städte ergaben sich folgende rückläufig­e Zahlen (in Klammern das Jahr 2017): Heinsberg 2917 (2999) Straftaten, Hückelhove­n 2366 (2895), Erkelenz 2429 (2749), Geilenkirc­hen 1994 (2241), Übach-Palenberg 1778 (1860), Wegberg 1097 (1245), Wassenberg 690 (820), Gangelt 499 (564), Waldfeucht 214 (237). Gerade wegen durchziehe­nder Banden und neuer „Maschen“könnten Ermittlung­serfolge und momentane Ruhe aber trügen. „Das kann morgen wieder anders werden“, so Polizeidir­ektor Bollenbach. fortan unabhängig von weiteren Marktverän­derungen. Zwischenze­itliche konjunktur­elle Entwicklun­gen werden durch den jeweils aktuellen Baupreisin­dex im Kaufpreisa­ngebot berücksich­tigt“, heißt es in der Mitteilung.

Der Bezirksaus­schuss der betroffene­n Orte bat den Erkelenzer Braunkohle­nausschuss am Montagaben­d, weiterhin im Blick zu behalten, dass die Gleichbeha­ndlung beim Verkauf von Grundstück­en und Gebäuden gewährleis­tet wird.

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