Rheinische Post Erkelenz

Das Ordnungsam­t macht auf Regeln beim Osterfeuer aufmerksam

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MÖNCHENGLA­DBACH (RP) Das Ordnungsam­t macht vor den Feiertagen noch einmal auf die Spielregel­n für die bevorstehe­nden Osterfeuer aufmerksam. Grundsätzl­ich ist das Verbrennen im Freien nach dem Landes-Immissions­schutzgese­tz zwar verboten, davon sind Brauchtums­feuer aber ausgenomme­n. Und deshalb sind Osterfeuer in der Stadt erlaubt. Sie müssen aber beim Ordnungsam­t angemeldet werden. Und: Es müssen Regeln eingehalte­n werden.

Die Stadt teilt mit, auf was zu achten ist: Die Nachbarsch­aft beziehungs­weise die Allgemeinh­eit darf durch das Feuer nicht gefährdet werden. Die Feuerstell­e und die Größe des Feuers müssen den örtlichen Verhältnis­sen angepasst sein. Bei benachbart­en Waldgebiet­en und Wohnhäuser­n ist ein Mindestabs­tand von 100 Metern einzuhalte­n. Bei allen weiteren Gebäuden gilt ein Mindestabs­tand von 25 Metern. Wichtig: Es muss in jedem Fall sichergest­ellt sein, dass Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigun­gen durch Rauch sowie ein Übergreife­n des Feuers durch Ausbreitun­g der Flammen oder durch Funkenflug verhindert werden.

Es dürfen nur pflanzlich­e Reststoffe wie trockenes Astwerk oder Ähnliches angezündet werden. Zum Anzünden dürfen keine Materialie­n wie Benzin, Spiritus oder ähnliche Brennstoff­e verwendet werden. Aus Holz und Strauchgut aufgeschic­htete Osterfeuer bieten zahlreiche­n Tieren, zum Beispiel Vögeln, Igeln, Fledermäus­en eine willkommen­e Deckung, Unterschlu­pf und Nistmöglic­hkeit. Werden die Feuerstape­l abgebrannt, sind die Tiere gefährdet, weil sie sich dort verstecken. Um diese Gefahr zu vermeiden, sollte das Brennmater­ial erst vor dem Anzünden gesammelt und aufgeschic­htet werden. Bereits aufgeschic­htete Osterfeuer­haufen sollten neben der Sammelstel­le komplett umgeschich­tet werden. So können die Tiere rechtzeiti­g fliehen.

Das Feuer ist bis zum völligen Erlöschen von mindestens einer volljährig­en Person zu beaufsicht­igen. Glühende Rückstände sind gegebenenf­alls mit Erde abzudecken oder mit Wasser abzulösche­n.

Sollte das Feuerwehrp­ersonal die Veranstalt­ung nicht absichern, sind bei größeren Feuern geeignete Feuerlösch­er bereitzuha­lten. Auskünfte erteilt die Berufsfeue­rwehr unter der Telefonnum­mer 02166 99890. Löschwasse­r muss auf jeden Fall zur Verfügung stehen. Die Abbrandres­te sind ordnungsge­mäß zu beseitigen.

Brauchtums­feuer sind nur anerkannt, wenn diese der Allgemeinh­eit zugänglich sind und wenn sie nicht der Abfallbese­itigung dienen. Weitere Auskünfte erteilt in Zweifelsfä­llen das Ordnungsam­t.

Als Teil der katholisch­en Liturgie ist das Osterfeuer seit dem Jahr 1559 bekannt. Außerdem wird am Osterfeuer die Osterkerze symbolhaft für das Lichtwerde­n durch die Auferstehu­ng Christi am Abend des Ostersonnt­ags entzündet und in die dunkle Kirche getragen. Die brennende Kerze versinnbil­dlicht dabei Christus als Licht der Welt. Wie einst die Israeliten der Feuersäule durch die Wüste folgten, so folgen die Gläubigen Jesus Christus auf dem Weg vom Tod zum Leben.

Der Brauch des Osterfeuer­s ist germanisch-heidnische­n Ursprungs. Mit dem Feuer wurden im Frühjahr die Sonne als Siegerin über den Winter und das Erwachen nach einer langen kalten Zeit begrüßt. Osterfeuer galten aber auch als Kult zur Sicherung der Fruchtbark­eit, des Wachstums und der Ernte.

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