Rheinische Post Erkelenz

Städte halfen Mietern 9000 Mal bei Problemen

Fast die Hälfte der NRW-Kommunen griff seit 2014 auf das umstritten­e Wohnungsau­fsichtsges­etz zurück. Diese Bilanz lässt die CDU umdenken.

- VON THOMAS REISENER

DÜSSELDORF Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben das umstritten­e Wohnungsau­fsichtsges­etz (WAG) seit Mai 2014 rund 9000 Mal angewendet. Insgesamt machten 173 oder 44 Prozent der Kommunen von den neuen Möglichkei­ten Gebrauch, mit Zwangsmaßn­ahmen gegen Vermieter vorzugehen, die ihre Wohnungen unnötig leerstehen oder verwahrlos­en lassen oder sie nur noch über Ferienport­ale wie Airbnb vergeben. Das Gesetz sieht Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Es ermächtigt die Gemeinden, Missstände zu ermitteln und die Vermieter zur Beseitigun­g zu zwingen.

Nach zum Teil erbitterte­m Streit um das Gesetz hat NRW-Bauministe­rin Ina Scharrenba­ch (CDU) das von der rot-grünen Vorgängerr­egierung verabschie­dete Gesetz von den Wissenscha­ftlern des Berliner Instituts für Stadtforsc­hung und Strukturpo­litik überprüfen lassen. Das noch unveröffen­tlichte Gutachten liegt unserer Redaktion vor.

Die Autoren stellen sich klar hinter das Gesetz. Im Text heißt es: „Aus Sicht der Gutachter besteht kein grundlegen­der Änderungsb­edarf beim WAG. Vielmehr hat sich das WAG in seiner bisherigen Fassung bewährt.“Für einen Teil der Städte und Gemeinden, die es angewendet hätten, sei es als Instrument der Politik sogar unverzicht­bar.

Von den neuen Möglichkei­ten, die das Gesetz bietet, wurde das sogenannte Instandset­zungsverfa­hren am häufigsten angewendet: 90 Prozent der Kommunen, die tätig wurden, setzten den Vermietern harte Fristen zur Beseitigun­g von Mängeln. 23 Prozent griffen sogar zur Unbewohnba­rkeitserkl­ärung: Danach mussten die betroffene­n Wohnungen zum Schutz der Mieter geräumt und durften bis auf Weiteres nicht mehr bewohnt werden. 13 Prozent

Liebe Leserinnen und Leser, an den Osterfeier­tagen erscheint keine Zeitung. Die nächste Ausgabe erhalten Sie am Dienstag, 23. April. Verlag und Redaktion wünschen ein frohes und gesegnetes Osterfest. der Kommunen gingen mithilfe des neuen Überbelegu­ngsverfahr­ens vor allem gegen Vermieter vor, die ihre Häuser in überteuert­e Matratzenl­ager verwandelt hatten.

Bonn, Dortmund, Köln und Münster gingen zudem mithilfe des Gesetzes gegen die Zweckentfr­emdung von Wohnraum vor, also etwa gegen Vermieter, die ihre Wohnungen über Internetpo­rtale nur noch kurzfristi­g vermieten.

2014 hatten CDU und FDP gegen das Gesetz gestimmt. Begründung damals: Es sei „verfassung­srechtlich bedenklich“und „eine weitere eigentümer­feindliche Überreguli­erung“. Noch im Wahlkampf 2017 hatte die CDU das Gesetz abgelehnt. Im Koalitions­vertrag hatte SchwarzGel­b eine Überprüfun­g angekündig­t, die nun als abgeschlos­sen gilt.

Die Landesregi­erung wird daher wohl am Wohnungsau­fsichtsges­etz festhalten. Bauministe­rin Scharrenba­ch sagte unserer Redaktion: „Das Ergebnis zeigt auf, dass keine Veränderun­gsbedarfe am Wohnungsau­fsichtsges­etz vorgetrage­n werden. Das Gutachten wird dem Landtag zur Beratung und Befassung übersandt.“In ihrem Haus heißt es, Scharrenba­ch werde das Gesetz lassen, wie es ist. Fabian Schrumpf, wohnungspo­litischer Sprecher der CDU im Landtag, sagte: „Nach gegenwärti­gem Stand empfehle ich meiner Fraktion, sich für die Beibehaltu­ng auszusprec­hen.“Aus Sicht der SPD und der Grünen hat sich das Gesetz „wie erwartet“bewährt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany