Flugausfall oder Verspätung: Was Reisenden zusteht
(tmn) Wenn die Osterreise gleich mit Problemen am Flughafen beginnt, kann einem das die Urlaubsfreude gründlich vermiesen. Mit langen Schlangen und Verspätungen müssen Reisende rechnen. Bei kurzfristigen Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden müssen Airlines ihre Passagiere nach EU-Recht häufig entschädigen – aber nicht immer. Diese Rechte haben Fluggäste:
Wann bekomme ich eine Entschädigung?
Wichtig ist, dass kein „außergewöhnlicher Umstand“vorliegt. Das kann zum Beispiel eine Flughafensperrung sein. In diesem Fall ist die Airline von der Zahlungspflicht befreit.
Ein technisches Problem mit dem Flugzeug oder die allzu häufigen Anschlussverspätungen beim Umlauf eines Flugzeugs fallen aber nicht darunter. Die Fluggesellschaft kann die Verantwortung hier nicht auf andere abschieben – und muss zahlen.
Die Airline muss dagegen nicht zahlen, wenn sie Annullierungen und größere Änderungen der Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt hat. Dann kann der Kunde zwar vom Vertrag zurücktreten und bekommt sein Geld zurück – eine Entschädigung gibt es aber nicht.
Was gilt, wenn die Sicherheitskontrolle zu lange dauert?
Die Fluggastkontrolle ist Sache des Flughafens und wird nicht von den Airlines verantwortet. Dauert die Kontrolle etwa wegen Personalmangel extrem lange, muss der Airport unter Umständen für Mehr- und Umbuchungskosten aufkommen.
In jedem Fall sollten Passagiere, die in der Warteschlange feststecken, frühzeitig darauf drängen, nach vorne gelassen zu werden. Und am besten sind sie zu Stoßzeiten wie rund um Ostern im Zweifel noch früher am Flughafen als von der Airline empfohlen.
Wie viel Geld bekomme ich zurück?
Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Flugdistanz ab. 250 Euro sind es bis 1500 Kilometer Flugstrecke, 400 Euro bei 1500 bis 3500 Kilometern und 600 Euro bei mehr als 3500 Kilometern.
Wie komme ich bei einem Flugausfall trotzdem ans Ziel?
Ob Entschädigung oder nicht: Airlines sind bei Annulierungen oder langen Verspätungen stets verpflichtet, eine alternative Beförderung zum Zielort zu organisieren – oder die Kosten für das Flugticket zu erstatten. In der Regel buchen die Unternehmen ihre Kunden auf andere Flüge um. Geht der Ersatzflug erst am nächsten Tag, müssen sie eine Übernachtung im Hotel bezahlen. Auch Verpflegung müssen die Fluggesellschaften ihren Kunden bieten.