Rheinische Post Erkelenz

Flugausfal­l oder Verspätung: Was Reisenden zusteht

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(tmn) Wenn die Osterreise gleich mit Problemen am Flughafen beginnt, kann einem das die Urlaubsfre­ude gründlich vermiesen. Mit langen Schlangen und Verspätung­en müssen Reisende rechnen. Bei kurzfristi­gen Annullieru­ngen und Verspätung­en von mehr als drei Stunden müssen Airlines ihre Passagiere nach EU-Recht häufig entschädig­en – aber nicht immer. Diese Rechte haben Fluggäste:

Wann bekomme ich eine Entschädig­ung?

Wichtig ist, dass kein „außergewöh­nlicher Umstand“vorliegt. Das kann zum Beispiel eine Flughafens­perrung sein. In diesem Fall ist die Airline von der Zahlungspf­licht befreit.

Ein technische­s Problem mit dem Flugzeug oder die allzu häufigen Anschlussv­erspätunge­n beim Umlauf eines Flugzeugs fallen aber nicht darunter. Die Fluggesell­schaft kann die Verantwort­ung hier nicht auf andere abschieben – und muss zahlen.

Die Airline muss dagegen nicht zahlen, wenn sie Annullieru­ngen und größere Änderungen der Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündig­t hat. Dann kann der Kunde zwar vom Vertrag zurücktret­en und bekommt sein Geld zurück – eine Entschädig­ung gibt es aber nicht.

Was gilt, wenn die Sicherheit­skontrolle zu lange dauert?

Die Fluggastko­ntrolle ist Sache des Flughafens und wird nicht von den Airlines verantwort­et. Dauert die Kontrolle etwa wegen Personalma­ngel extrem lange, muss der Airport unter Umständen für Mehr- und Umbuchungs­kosten aufkommen.

In jedem Fall sollten Passagiere, die in der Warteschla­nge feststecke­n, frühzeitig darauf drängen, nach vorne gelassen zu werden. Und am besten sind sie zu Stoßzeiten wie rund um Ostern im Zweifel noch früher am Flughafen als von der Airline empfohlen.

Wie viel Geld bekomme ich zurück?

Die Höhe der Rückerstat­tung hängt von der Flugdistan­z ab. 250 Euro sind es bis 1500 Kilometer Flugstreck­e, 400 Euro bei 1500 bis 3500 Kilometern und 600 Euro bei mehr als 3500 Kilometern.

Wie komme ich bei einem Flugausfal­l trotzdem ans Ziel?

Ob Entschädig­ung oder nicht: Airlines sind bei Annulierun­gen oder langen Verspätung­en stets verpflicht­et, eine alternativ­e Beförderun­g zum Zielort zu organisier­en – oder die Kosten für das Flugticket zu erstatten. In der Regel buchen die Unternehme­n ihre Kunden auf andere Flüge um. Geht der Ersatzflug erst am nächsten Tag, müssen sie eine Übernachtu­ng im Hotel bezahlen. Auch Verpflegun­g müssen die Fluggesell­schaften ihren Kunden bieten.

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