Mehr Förderung für E-Dienstwagen
Finanzminister Scholz will Elektromobilität und Job-Tickets stärker unterstützen.
BERLIN (mar) Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will verschiedene Steuerzahler-Gruppen ab 2020 um insgesamt 800 Millionen Euro im Jahr entlasten. Bei Dienstreisen soll etwa eine höhere tägliche Verpflegungspauschale steuerlich geltend gemacht werden können. Zudem will Scholz den Umstieg auf Dienstfahrzeuge mit Elektroantrieb länger steuerlich fördern. Auch Job-Tickets für Arbeitnehmer im Nahverkehr sollen attraktiver werden. Das sieht das neue Jahressteuergesetz vor, das in dieser Woche in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gehen soll.
Kernanliegen ist die verlässlichere Förderung der Elektro-Dienstwagen. Wer ein Dienstauto auch privat nutzt, muss diesen Vorteil grundsätzlich mit ein Prozent des inländischen Listenpreises des Autos versteuern. 2018 hatte die Regierung die Versteuerung auf 0,5 Prozent halbiert, wenn der Dienstwagen einen Elektro- der Hybridantrieb hat. Bisher ist diese Maßnahme jedoch bis Ende 2021 befristet. Um Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Planungssicherheit zu geben, soll der günstigere Steuersatz nun bis 2030 gelten. Allerdings sollen die geförderten E-Fahrzeuge zwischen 2022 und 2024 eine Mindestreichweite von 60 Kilometern erreichen und nicht mehr as 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Zwischen 2025 und 2030 gilt eine Mindestreichweite von 80 Kilometern als Voraussetzung.
Wer als Betriebsinhaber einen elektrisch angetriebenen Lieferwagen kauft, soll diesen zwischen den Jahren 2020 und 2030 einmalig mit 50 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben können zusätzlich zu der regulären Abschreibungsmöglichkeit. Künftig sollen auch nur noch zehn Prozent der Mietund Leasingaufwendungen für ein Elektrofahrzeug in der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer eines Betriebs berücksichtigt werden. Die kostenfreie Überlassung eines betrieblichen Elektrofahrrads an den Arbeitnehmer soll nun bis Ende 2030 steuerfrei bleiben. Bisher war dies bis Ende 2021 befristet. Dasselbe gilt für Betriebsinhaber, die ein Elektrofahrrad nutzen. Zuschüsse des Arbeitgebers für die Anschaffung eines Job-Tickets im öffentlichen Personennahverkehr sollen künftig pauschal mit 25 Prozent versteuert werden können.
Die Verpflegungspauschale für eine Dienstreise von mehr als acht Stunden steigt zudem ab 2020 von bisher zwölf auf 14 Euro. Für Dienstreisen von mehr als 24 Stunden erhöht sich der Pauschbetrag von 24 auf 28 Euro.