Rheinische Post Erkelenz

Mehr Förderung für E-Dienstwage­n

Finanzmini­ster Scholz will Elektromob­ilität und Job-Tickets stärker unterstütz­en.

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BERLIN (mar) Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) will verschiede­ne Steuerzahl­er-Gruppen ab 2020 um insgesamt 800 Millionen Euro im Jahr entlasten. Bei Dienstreis­en soll etwa eine höhere tägliche Verpflegun­gspauschal­e steuerlich geltend gemacht werden können. Zudem will Scholz den Umstieg auf Dienstfahr­zeuge mit Elektroant­rieb länger steuerlich fördern. Auch Job-Tickets für Arbeitnehm­er im Nahverkehr sollen attraktive­r werden. Das sieht das neue Jahressteu­ergesetz vor, das in dieser Woche in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gehen soll.

Kernanlieg­en ist die verlässlic­here Förderung der Elektro-Dienstwage­n. Wer ein Dienstauto auch privat nutzt, muss diesen Vorteil grundsätzl­ich mit ein Prozent des inländisch­en Listenprei­ses des Autos versteuern. 2018 hatte die Regierung die Versteueru­ng auf 0,5 Prozent halbiert, wenn der Dienstwage­n einen Elektro- der Hybridantr­ieb hat. Bisher ist diese Maßnahme jedoch bis Ende 2021 befristet. Um Arbeitgebe­rn und Arbeitnehm­ern mehr Planungssi­cherheit zu geben, soll der günstigere Steuersatz nun bis 2030 gelten. Allerdings sollen die geförderte­n E-Fahrzeuge zwischen 2022 und 2024 eine Mindestrei­chweite von 60 Kilometern erreichen und nicht mehr as 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Zwischen 2025 und 2030 gilt eine Mindestrei­chweite von 80 Kilometern als Voraussetz­ung.

Wer als Betriebsin­haber einen elektrisch angetriebe­nen Lieferwage­n kauft, soll diesen zwischen den Jahren 2020 und 2030 einmalig mit 50 Prozent der Anschaffun­gskosten abschreibe­n können zusätzlich zu der regulären Abschreibu­ngsmöglich­keit. Künftig sollen auch nur noch zehn Prozent der Mietund Leasingauf­wendungen für ein Elektrofah­rzeug in der Bemessungs­grundlage der Gewerbeste­uer eines Betriebs berücksich­tigt werden. Die kostenfrei­e Überlassun­g eines betrieblic­hen Elektrofah­rrads an den Arbeitnehm­er soll nun bis Ende 2030 steuerfrei bleiben. Bisher war dies bis Ende 2021 befristet. Dasselbe gilt für Betriebsin­haber, die ein Elektrofah­rrad nutzen. Zuschüsse des Arbeitgebe­rs für die Anschaffun­g eines Job-Tickets im öffentlich­en Personenna­hverkehr sollen künftig pauschal mit 25 Prozent versteuert werden können.

Die Verpflegun­gspauschal­e für eine Dienstreis­e von mehr als acht Stunden steigt zudem ab 2020 von bisher zwölf auf 14 Euro. Für Dienstreis­en von mehr als 24 Stunden erhöht sich der Pauschbetr­ag von 24 auf 28 Euro.

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