Gladbacher unter Betreuung dürfen erstmals wählen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Betroffene, die wählen wollen, gegen das Wählerverzeichnis protestieren.
MÖNCHENGLADBACH Bei der Europawahl am 26. Mai dürfen erstmals auch Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, wählen. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April setzt die Stadt nun vor ganz neue Aufgaben. Denn das Wählerverzeichnis ist bereits seit dem 14. April fertiggestellt. Wer darin nicht aufgenommen wurde, darf auch nicht wählen. Folglich bekommen Personen, die unter Betreuung stehen, in diesen Tagen auch keine Wahlbenachrichtigung der Stadt.
Wie die Verwaltung nun mitteilte, müssen Betroffene durch den Betreuer Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Das könne per Brief geschehen oder auch doch persönliche Vorsprache beim Bürgerservice der Stadt (Betroffene müssen ihren Ausweis vorlegen). Außerdem kündigte das Rathaus an, auf der Webseite www.moenchengladbach.de in Kürze ein Formular einzurichten, mit dem der Einspruch erleichtert wird. „Dort sind auch weitere Informationen zur Europawahl in einfacher Sprache eingestellt“, teilte die Stadt mit. Wie viele Gladbacher, die unter Betreuung stehen, nun doch wählen dürfen, ist unklar.
Allein bei der Stiftung Hephata dürften viele Kunden, also Bewohner und Mitarbeiter in den Werkstätten, betroffen sein. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßen wir aus vollem Herzen“, sagte Vorstand Christian Dopheide. Niemand müsse zu Wahl gehen. Es müsse auch niemand jetzt schnell seine Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen, so Dopheide. „Für manche unserer Kunden wird diese Möglichkeit auch weiterhin nicht bedeutend sein, und das ist auch in Ordnung so. Wir fördern aber deren Meinungsbildung, sind im Gespräch mit ihren rechtlichen Betreuern und verstehen es als unsere Aufgabe, bei Bedarf Assistenz zu leisten bei der Aufsuchung des Wahllokals.“