Rheinische Post Erkelenz

Gladbacher unter Betreuung dürfen erstmals wählen

Nach dem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts müssen Betroffene, die wählen wollen, gegen das Wählerverz­eichnis protestier­en.

- VON ANDREAS GRUHN

MÖNCHENGLA­DBACH Bei der Europawahl am 26. Mai dürfen erstmals auch Menschen, die unter Vollbetreu­ung stehen, wählen. Diese Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts vom 15. April setzt die Stadt nun vor ganz neue Aufgaben. Denn das Wählerverz­eichnis ist bereits seit dem 14. April fertiggest­ellt. Wer darin nicht aufgenomme­n wurde, darf auch nicht wählen. Folglich bekommen Personen, die unter Betreuung stehen, in diesen Tagen auch keine Wahlbenach­richtigung der Stadt.

Wie die Verwaltung nun mitteilte, müssen Betroffene durch den Betreuer Einspruch gegen das Wählerverz­eichnis einlegen. Das könne per Brief geschehen oder auch doch persönlich­e Vorsprache beim Bürgerserv­ice der Stadt (Betroffene müssen ihren Ausweis vorlegen). Außerdem kündigte das Rathaus an, auf der Webseite www.moenchengl­adbach.de in Kürze ein Formular einzuricht­en, mit dem der Einspruch erleichter­t wird. „Dort sind auch weitere Informatio­nen zur Europawahl in einfacher Sprache eingestell­t“, teilte die Stadt mit. Wie viele Gladbacher, die unter Betreuung stehen, nun doch wählen dürfen, ist unklar.

Allein bei der Stiftung Hephata dürften viele Kunden, also Bewohner und Mitarbeite­r in den Werkstätte­n, betroffen sein. „Das Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts begrüßen wir aus vollem Herzen“, sagte Vorstand Christian Dopheide. Niemand müsse zu Wahl gehen. Es müsse auch niemand jetzt schnell seine Aufnahme ins Wählerverz­eichnis beantragen, so Dopheide. „Für manche unserer Kunden wird diese Möglichkei­t auch weiterhin nicht bedeutend sein, und das ist auch in Ordnung so. Wir fördern aber deren Meinungsbi­ldung, sind im Gespräch mit ihren rechtliche­n Betreuern und verstehen es als unsere Aufgabe, bei Bedarf Assistenz zu leisten bei der Aufsuchung des Wahllokals.“

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