Rheinische Post Erkelenz

Seehofer gegen schärferes Baugebot

Der Bauministe­r lehnt den Vorstoß des Finanzmini­sters ab, der Städtetag ist dafür.

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BERLIN (mar) In der Debatte um Wohnungsno­t und hohe Mieten hat Bauministe­r Horst Seehofer (CSU) die von SPD-Finanzmini­ster Olaf Scholz geforderte Verschärfu­ng des Baurechts abgelehnt. Scholz hatte erklärt, das sogenannte Baugebot solle so geändert werden, dass Kommunen die Eigentümer brachliege­nder Grundstück­e einfacher zwingen können, die Flächen mit Wohnungen zu bebauen. „Konkreter gesetzlich­er Handlungsb­edarf bei dem bereits seit Langem bestehende­n gesetzlich­en Baugebot gemäß Paragraf 176 Baugesetzb­uch zeichnet sich in der fachpoliti­schen Diskussion nicht ab“, sagte dagegen eine Sprecherin Seehofers auf Anfrage. „Die Einlassung von Scholz ist kein Beitrag zum schnellen Wohnungsba­u. Solche Verfahren dauern zehn bis 20 Jahre“, erklärte auch der baupolitis­che Sprecher der Unionsfrak­tion im Bundestag, Kai Wegner.

Gemeinden können Grundstück­seigner bereits nach dem geltenden Recht verpflicht­en, eine ungenutzte Fläche gemäß des Bebauungsp­lans zu bebauen. Sie können hohe Geldstrafe­n gegen untätige Eigentümer verhängen oder sogar Enteignung­en verfügen. Der entspreche­nde Paragraf 176 kommt jedoch selten zur Anwendung, weil sich Eigentümer gut wehren können.

Scholz hatte daher gefordert, das Baugebot zu verschärfe­n. „Jeder kennt in seiner Gemeinde Grundstück­e, die vor sich hin rotten“, so Scholz. Das sei „nicht akzeptabel“. CDU-Baupolitik­er Wegner sagte dagegen, das Baugebot stehe den Kommunen schon zur Verfügung. „Weitere Verschärfu­ngen der Eingriffsm­öglichkeit­en der Kommunen schließt der Koalitions­vertrag aus.“

Der Städtetag stellte sich hinter Scholz. „Städte müssen leichter und mit größeren Erfolgscha­ncen Eigentümer von baureifen Grundstück­en zum Bauen auffordern können“, sagte Hauptgesch­äftsführer Helmut Dedy. „Es wäre ein großer Fortschrit­t, wenn Städte Baugebote gleich für ein bestimmtes Gebiet festlegen können, in dem Wohnraumma­ngel besteht. Dafür sollte der Bund im Baugesetzb­uch die Voraussetz­ungen schaffen, damit die Kommunen entspreche­nd vorgehen können“, sagte er.

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