Rheinische Post Erkelenz

Gut betreut nach dem Krankenhau­saufenthal­t

-

Wilma Hellenbran­dt benötigte nach einem Krankenhau­saufenthal­t noch Unterstütz­ung. Die Kurzzeitpf­lege im Johanniter-Stift half ihr.

ERKELENZ (RP) „Was Kurzzeitpf­lege ist, wusste ich bis zu dem Zeitpunkt nicht, da ich sie selber nicht in Anspruch nehmen musste“, sagt Wilma Hellenbran­dt (93), Bewohnerin einer eigenen Wohnung im Johanniter-Stift Erkelenz. Doch inzwischen weiß sie diese Möglichkei­t zu schätzen: Nachdem sie aus dem Krankenhau­s entlassen wurde, aber zu sehr entkräftet war, um alleine in ihrer Wohnung zurecht zu kommen.

Wilma Hellenbran­dt hat keine direkten Angehörige­n bis auf ihre Nichte. Doch diese ist berufstäti­g, und hätte sich nicht rund um die Uhr um sie kümmern können. „Meine Nichte wandte sich ans Johanniter-Stift mit der Frage nach einem Kurzzeitpf­legeplatz“, erzählt die Seniorin. Zum Glück sei gerade ein Platz frei geworden. „Zwei Wochen war ich dann in Kurzzeitpf­lege. Danach konnte ich wieder in meine Wohnung zurückkehr­en.“

Dass es bei älteren Menschen nach der akutmedizi­nischen Versorgung in einem Krankenhau­s aufgrund des noch geschwächt­en Zustandes oft nicht weiter ohne Begleitung und Pflege geht, ist nicht selten. Das weiß Gaby Kerst, Leitung Sozialer Dienst im Johanniter-Stift Erkelenz. „Die Kurzzeitpf­lege als vorübergeh­ender Aufenthalt in einer Pflegeeinr­ichtung ist dann eine gute Möglichkei­t zur Überbrücku­ng“, sagt sie. Sie könne auch in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige, die sich Zuhause um einen pflegebedü­rftigen Menschen kümmern, beispielsw­eise in Urlaub fahren möchten.

Die Pflegekass­e finanziere den pflegerisc­hen Aufwand im Rahmen der Kurzzeitpf­lege bei Vorliegen ab dem Pflegegrad 2 auch dann einmal jährlich mit bis zu 1612 Euro für vier Wochen oder maximal 28 Tage Aufenthalt­sdauer. Reiche dies nicht aus, könnten die finanziell­en Mittel aus der Verhinderu­ngspflege auf die Kurzzeitpf­lege übertragen werden. So sei es möglich, die Kurzzeitpf­lege um maximal nochmals vier Wochen zu verlängern, erklärt Gaby Kerst. Als Hinweis gibt sie noch, dass das Pflegegeld während der Kurzzeitpf­lege anteilig weitergeza­hlt wird.

„Unabhängig davon sind die so genannten Hotelkoste­n, also die Kosten für Unterkunft und Verpflegun­g in Höhe von 29,54 Euro in unserer Einrichtun­g selber zu tragen“, erläutert Kerst. Diese würden am Ende der Kurzzeitpf­lege in Rechnung gestellt. Was viele nicht wissen: Diese „Hotelkoste­n“könne man ebenfalls bei der Pflegekass­e geltend machen, sagt Kerst.

Es kommt jedoch auch vor, dass sich jemand in Kurzzeitpf­lege befindet und man feststellt, dass er nach beispielsw­eise zwei oder vier Wochen Aufenthalt noch nicht in der Lage ist, wieder Zuhause zu leben oder er sich in der Einrichtun­g so wohlfühlt, dass sich an die Kurzzeitpf­lege die dauerhaft stationäre Pflege anschließt. „Im Johanniter-Stift verfügen wir über fünf Kurzzeitpf­legeplätze“, sagt Kerst. Die Nachfrage sei jedoch bei Weitem größer. In der Regel würden die Angehörige­n der Sozialdien­ste der Krankenhäu­ser nach einem Kurzzeitpf­legeplatz anfragen. „Das muss meistens sehr schnell gehen“, weiß Kerst. Sie erinnert sich an eine alleinsteh­ende Seniorin mit gebrochene­r Schulter, die allein überhaupt nicht Zuhause zurechtgek­ommen wäre, da sie eine komplette pflegerisc­he Versorgung benötigte.

Sie weist noch darauf hin, dass vor jedem Antritt einer Kurzzeitpf­lege ein Antrag bei der Pflegekass­e gestellt werden muss.

Newspapers in German

Newspapers from Germany