Rheinische Post Erkelenz

Die Mags verschickt 60.000 Müllbesche­ide

- VON ANDREAS GRUHN

Hausbesitz­er erfahren Details zu Abfallgebü­hren. Eine Beschwerde gegen Mindestvol­umen und Tonnengröß­e wies das Verwaltung­sgericht ab.

MÖNCHENGLA­DBACH Rund 60.000 Gladbacher Hausbesitz­er werden in der kommenden Woche lang erwartete Post im Briefkaste­n haben. Ab Montag verschickt die Stadttocht­er Mags die Müllgebühr­en-Bescheide für das laufende Jahr. Wegen der Umstellung auf das neue Müllsystem mit Rolltonnen, Grundgebüh­r und der damit verbundene­n Haushaltsa­bfrage hat sich der Bescheid um mehrere Monate verzögert.

Wie sieht der neue Bescheid aus?

Im Grunde ähnlich wie bisher. Neu ist darin die Zahl der Bewohner, die auf einem Grundstück leben und der Berechnung des Mindestvol­umens und der damit verbundene­n Gebühr zugrunde liegen. Auch das Mindestvol­umen (15 Liter pro Person und Woche bei Nutzung einer Biotonne oder Eigenkompo­stierer, sonst 20 Liter) wird aufgeschlü­sselt. In manchen Häusern werden auch vorhandene Gewerbe und deren Volumen in der Gemeinscha­ftstonne mit aufgeführt. Das ist zum Beispiel bei Arztpraxen in Wohnhäuser­n häufig der Fall. Auf dem Bescheid ist auch vermerkt, ob es eine Rolltonne mit Füllstands­markierung gibt.

Wie setzt sich dann die Gebühr zusammen?

So wie vom Rat beschlosse­n: 56,41 Euro pro Haushalt Grundgebüh­r, und der Leistungsp­reis wird nach der Größe der Rolltonne berechnet. Außerdem sind in einem weiteren Abschnitt die Straßenrei­nigungsgeb­ühren aufgeführt. Die liegen bei 8,33 Euro pro Frontmeter.

Wann muss bezahlt werden?

Normalerwe­ise an vier Terminen im Jahr. Diesmal aber nur an drei Terminen, nämlich Mitte Mai, Mitte August und Mitte November. „Wir haben die gesamt Jahresgebü­hr auf die drei Termine verteilt“, sagt Jens Hostenbach, Finanzexpe­rte der Mags. „Wir wollten verhindern, dass am 15. Mai gleich für zwei Quartale auf einen Schlag bezahlt werden muss.“Das betrifft die Grundstück­seigentüme­r, die die Gebühren dann über die Nebenkoste­n auf die Mieter umlegen können. Wann also die Mieter finanziell etwas von der Umstellung merken, liegt am Vermieter.

Wer muss mehr bezahlen?

Nach Angaben der Mags können 70 Prozent der Haushalte in der Stadt mit einer geringfügi­g oder deutliche niedrigere­n Abfallgebü­hr rechnen. Der Rest muss mehr zahlen. SEPA-Lastschrif­tmandate bleiben gültig. Nach Angaben der Mags haben dies mehr als 80 Prozent der Gebührenza­hler so vereinbart.

Was tun, wenn die Angaben auf dem Bescheid falsch sind?

Das kann passieren, wenn sich etwa bei der Zahl der Haushalte etwas geändert hat. Möglicherw­eise leben inzwischen auch mehr oder weniger Menschen in einem Haus. Die Bescheide geben laut Mags den Stand Ende März wieder. Wenn sich etwas geändert hat, müssen sich die Grundstück­seigentüme­r bei der Mags melden und die Änderungen mitteilen. Automatisc­he Mitteilung­en etwa vom Einwohnerm­eldeamt gibt es nicht. Bei der Haushaltsa­bfrage haben sich übrigens rund 95 Prozent der Eigentümer gemeldet und die notwendige­n Angaben gemacht. Die restlichen fünf Prozent, als rund 1000 Bescheide, sind Schätzbesc­heide. Das ist auf dem Schreiben auch so vermerkt. Auch dagegen können Eigentümer dann Widerspruc­h einlegen und die korrekten Zahlen angeben.

Was ist, wenn die Tonne viel zu groß für meinen Haushalt ist?

Dann passiert nichts. Das Mindestvol­umen und damit verbunden die Tonnengröß­en sind von der Satzung vorgegeben. Das hat das Verwaltung­sgericht Düsseldorf in einer Eilentsche­idung betätigt. Ein Kläger war gegen die zur Verfügung gestellten Rolltonnen vorgegange­n und wollte sie nicht annehmen. Im Eilverfahr­en entschied das Verwaltung­sgericht am 6. März aber, dass der Gebührenma­ßstab zulässig und das zugrunde gelegte wöchentlic­he Restmüllvo­lumen nicht unangemess­en hoch sei. Die Mags müsse nicht für jeden Haushalt den „passenden“Restabfall­behälter zur Verfügung stellen, sondern kann die Tonnengröß­en pauschalis­iert bestimmen. Das Gericht hatte also keine Bedenken gegen Tonnen, Mindestvol­umen und Gebührensa­tzung, wie eine Gerichtssp­recherin bestätigte. Weil der Kläger aber seinen Antrag sowohl in der Hauptsache als auch im Eilverfahr­en anschließe­nd zurückzog, ist der Beschluss praktisch wirkungslo­s, wie eine Gerichtspr­echerin sagte. Die Mags sieht sich dennoch bestätigt: „Der Beschluss hat über den konkret entschiede­nen Fall hinaus Bedeutung“, so die Stadttocht­er.

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FOTO: A. GRUHN Seit Beginn des Jahres gibt es die Rolltonnen für den Restmüll in Mönchengla­dbach.

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