Rheinische Post Erkelenz

Baby Bens Mörder klagt über Verhörmeth­oden

Der verurteilt­e Vater ging in Revision wegen angeblich rechtswidr­iger Vernehmung­en durch die Polizei. Das wies der Bundesgeri­chtshof zurück.

- VON GABI PETERS UND EVA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH Baby Ben wurde nur anderthalb Monate alt. Der Säugling war wochenlang von seinem Vater misshandel­t und schließlic­h getötet worden. Im September vergangene­n Jahres verurteilt­e das Landgerich­t Mönchengla­dbach den damals 30-jährigen Angeklagte­n wegen Mordes zu einer lebenslang­en Haftstrafe. Schon damals kündigte sein Verteidige­r Revision an.

Der Vater von Baby Ben, der bei der Polizei noch zugegeben hatte, seinen Sohn in eine Decke gedreht zu haben, bis dieser aufhörte zu atmen, widerrief später sein Geständnis. In der Verhandlun­g erhob er stattdesse­n schwere Vorwürfe gegen die Kriminalbe­amten. Sie hätten ihn bei der Vernehmung angeschrie­n, ohne sein Einverstän­dnis geduzt und ihm seinen Anwalt vorenthalt­en. Das Geständnis habe er unter Druck unterschri­eben.

Und mit diesem Vorwurf sowie der Anschuldig­ung, dass der Angeklagte von den Ermittlung­sbeamten in „rechtswidr­iger Art und Weise seiner Freiheit beraubt“gewesen sei, wurde offenbar auch der Revisionsa­ntrag begründet. Das geht aus dem Beschluss des Bundesgeri­chtshof hervor. Der sieht allerdings keinen Rechtsfehl­er zum Nachteil des Angeklagte­n. Das oberste Gericht hat die Revision des Angeklagte­n gegen das Urteil des Mönchengla­dbach Landgerich­ts einstimmig als unbegründe­t verworfen. Das Urteil gegen Bens Vater ist damit rechtsgült­ig.

Der Mord-Fall „Baby Ben“hatte in ganz Mönchengla­dbach für Entsetzen gesorgt: In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar 2018 starb der kleine Junge in einer Hocksteine­r Wohnung. Vorausgega­ngen war ein wochenlang­es Martyrium. Die Liste der Vorwürfe gegen den Vater im Prozess war lang: So habe sich der 94 Kilogramm schwere 30-Jährige vor das Baby gekniet und sich dann mit vollem Körpergewi­cht mit den Händen auf Brust- und Bauchberei­ch des Säuglings gestützt und damit den Körper des kleinen Jungen heftig eingedrück­t. Obwohl das Baby dadurch nicht mehr atmen konnte und grüne Flüssigkei­t erbrochen habe, habe der Vater dies täglich und bis zu fünfmal wiederholt. Außerdem soll der Vater Ben aus seinem Arm fallen gelassen haben, wobei der Säugling mit dem Kopf zuerst auf den Wickeltisc­h und danach auf dem Fußboden aufgeschla­gen sei. Wie die Ermittlung­en der Polizei ergeben hatten, fühlte sich der Vater durch das Baby offenbar in seinem Lebensrhyt­hmus gestört. Der arbeitslos­e 30-Jährige soll gerne lange geschlafen haben. Als die Gewaltanwe­ndungen an seinem Sohn schließlic­h durch einen anstehende­n Arztbesuch aufzufalle­n drohten, entschloss sich der Vater, den Säugling zu töten.

Eine Rechtsmedi­zinerin hatte bei dem Baby schwere Verletzung­en des Dünndarms, der Leber, beidseitig­e Serienfrak­turen der Rippen sowie Einblutung­en im Kopf und hinter dem Brustbein festgestel­lt. Todesursac­he seien Ersticken und Blutungen in der Bauchhöhle gewesen, die durch erhebliche stumpfe Gewalteinw­irkung gegen den Rumpf des Kindes herbeigefü­hrt worden sein müssen. Jedes Geschehen alleine hätte zum Tod des Kindes führen können.

Offenbar hatte der Vater nach dem Tod seines Sohnes und seinem Geständnis auf verschiede­ne Arten versucht, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Einer psychologi­schen Gutachteri­n gegenüber hatte er zum Beispiel erklärt, er habe die Taten für seine Lebensgefä­hrtin und Mutter von Ben auf sich genommen. Doch für das Gericht waren alle Indizien, Aussagen und Gutachten mit dem anfänglich­en Geständnis des 30-Jährigen im Einklang zu bringen. Alle anderen Einlassung­en waren für die Richter unglaubwür­dig. Deshalb das Urteil „lebenslang“.

Die Mutter des kleinen Ben wurde ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt. Weil sie ihrem Sohn nicht half, muss sie für viereinhal­b Jahre ins Gefängnis. Die Mutter legte keine Revision gegen das Urteil ein.

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FOTO: HANS-PETER REICHARTZ Im September standen Bens Eltern (im Bild mit ihren Anwälten Henning Hußmann und Ingo Herbort) vor Gericht.

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