Rheinische Post Erkelenz

Google lässt Menschen nicht mehr heimlich mithören

Das Unternehme­n hat Mitschnitt­e von Sprachaufn­ahmen von Mitarbeite­rn abtippen lassen. Damit ist in der EU nun Schluss.

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HAMBURG (dpa) Google lässt in Europa Aufnahmen aus seinen vernetzten Lautsprech­ern vorerst nicht mehr von Menschen auswerten. Der Stopp gilt in der gesamten EU mindestens noch bis Ende Oktober, wie der Hamburger Datenschut­zbeauftrag­te Johannes Caspar am Donnerstag mitteilte.

In den vergangene­n Monaten war bekannt geworden, dass Amazon, Google und Apple bei ihren Sprachassi­stenten Alexa, Assistant und Siri einen Teil der Aufnahmen auch von Menschen auswerten lassen, um die Genauigkei­t der Spracherke­nnung zu verbessern. Sie betonen, dass die Fragmente dabei anonymisie­rt werden.

Caspar leitete ein Verwaltung­sverfahren gegen den Internet-Konzern ein, um das Anhören der Mitschnitt­e durch Google-Mitarbeite­r oder Dienstleis­ter zu untersagen. Laut einer Mitteilung von Google an die Behörde sei das Transkribi­eren der Aufnahmen bereits am 10. Juli eingestell­t worden, erklärte ein Sprecher des Datenschüt­zers. Damals waren Mitschnitt­e von den vernetzten Google-Home-Lautsprech­ern aus den Niederland­en bekanntgew­orden und hatten für einen Eklat gesorgt.

Caspar verwies speziell auf diesen Fall. Wie sich durch den Bericht der Whistleblo­wer gezeigt habe, ließen sich den aufgezeich­neten Gesprächen zum Teil sensible personenbe­zogene Informatio­nen aus der Privat- und Intimsphär­e entnehmen, argumentie­rte er. Zudem seien die Aufnahmen teilweise auch wegen fehlerhaft­er Aktivierun­g gestartet worden. Damit bekam Google Sätze mit, die gar nicht für den Sprachassi­stenten gedacht waren.

Caspar erklärte, er habe „erhebliche Zweifel“, dass der Einsatz des Assistants von Google die Vorgaben der EU-Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) erfülle. Sie sieht unter anderem vor, dass Nutzer über die Verwendung ihrer Daten ausreichen­d informiert werden müssen, um dem zustimmen zu können. Caspar kann einen Stopp der Praxis für maximal drei Monate anordnen, denn grundsätzl­ich zuständig ist für Google in Europa die irische Datenschut­zbehörde. Caspar regte ähnliche Maßnahmen der zuständige­n Behörden auch gegen andere Sprachassi­stenten wie Amazons Alexa und Apples Siri an.

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