Rheinische Post Erkelenz

Was beim Ferienjob zu beachten ist

Die Ferienzeit ist für viele Schüler nicht nur Freizeit.

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MÖNCHENGLA­DBACH (RP) Die Sommerferi­en sind für viele Schüler die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbe­it? Die Jugend des Deutschen Gewerkscha­ftsbundes (DGB) aus Mönchengla­dbach gibt Tipps, worauf zu achten ist. „Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlos­sen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszei­ten und den Lohn regeln“, rät DGB-Jugendbild­ungsrefere­ntin Carissa Wagner.

Art der Arbeit Gefährlich­e Arbeiten seien für Kinder und Jugendlich­e generell tabu. Das Jugendarbe­itsschutzg­esetz regele die genauen Bedingunge­n für Ferienarbe­it. Erlaubt sind laut Wagner leichte Tätigkeite­n, zum Beispiel Gartenarbe­it, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperlich­e oder gefährlich­e Tätigkeite­n seien für Jugendlich­e verboten.

Arbeitszei­ten Auch hier gelten klare Regeln: Im 13. und 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtsc­haft drei Stunden täglich. Das allerdings nur in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Im Alter von 15 bis 17 Jahren dürfen Jugendlich­e den Angaben der Gewerkscha­fterin zufolge maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt. Außerdem muss der Arbeitszei­traum zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätte­n bis 22 Uhr und in Mehrschich­t-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhal­b bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.

Lohn Das Mindestloh­ngesetz gilt auch für Ferienarbe­it. Jedoch haben nur Jugendlich­e ab 18 Jahren den Anspruch auf 9,19 Euro je Stunde. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlos­sene Berufsausb­ildung gilt das Mindestloh­ngesetz leider nicht. „Beim unterschre­iben des Arbeitsver­trages sollte man das ganz besonders im Blick haben, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, betont Wagner.

Bei Problemen Wenn Arbeitgebe­r sich nicht an die Gesetze halten, sollte man zusammen mit den Eltern etwas dagegen tun. Carissa Wagner macht deutlich: „Verstöße gegen Arbeitssch­utzgesetze sollte keiner tolerieren. In solchen Fällen drohen den Arbeitgebe­rn heftige Geldbußen.“Die örtlichen Aufsichtsb­ehörden, etwa die Ämter für Gewerbeauf­sicht oder für den Arbeitssch­utz, helfen weiter.

Informatio­nen Wer noch mehr dazu wissen möchte, kann sich im Internet unter der Adresse https://jugend.dgb.de/dein-ferienjob informiere­n.

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