Rheinische Post Erkelenz

CO2-Preis setzt keine Anreize

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Am 20. September will das sogenannte Klimakabin­ett über ein Maßnahmenp­aket entscheide­n, mit dem die selbst gesteckten beziehungs­weise internatio­nal vereinbart­en Klimaschut­zziele erreicht werden sollen. Auch wenn die sogenannte CO2-Bepreisung nur eine von vielen Maßnahmen sein kann. Der drohende Preisansti­eg für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas schlägt jetzt schon hohe Wellen. Die Politik verspricht, dass die Maßnahme sozial verträglic­h ausgestalt­et wird.

Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausg­asen zu verringern. Höhere Preise für fossile Brennstoff­e sollen helfen, deren Verbrauch zu reduzieren, sollen Investitio­nen in CO2-neutrale Techniken befördern beziehungs­weise Effizienzm­aßnahmen auslösen.

Im vermietete­n Wohnungsbe­reich kann diese Zielsetzun­g überhaupt nicht erreicht werden. Hier setzt ein CO2-Preis nicht die notwendige­n wirtschaft­lichen Anreize für bauliche Effizienzm­aßnahmen und für eine Umstellung der Beheizung auf erneuerbar­e Energien. Mieter müssten den Preis über höhere Heizkosten zahlen, ohne irgendeine Entscheidu­ngsgewalt über Gebäudesan­ierungen oder Heizungsan­lagen zu haben. Die liegt ausschließ­lich beim Vermieter. Der aber wird von einer CO2-Bepreisung in seinem Mietshaus wirtschaft­lich nicht betroffen. Eine Lenkungswi­rkung hätte sie hier nur, wenn letztlich derjenige, der die Entscheidu­ngsgewalt über Investitio­nen hat, also der Vermieter den CO2-Preis zahlen müsste.

Lukas Siebenkott­en Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbund­es.

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