CO2-Preis setzt keine Anreize
Am 20. September will das sogenannte Klimakabinett über ein Maßnahmenpaket entscheiden, mit dem die selbst gesteckten beziehungsweise international vereinbarten Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Auch wenn die sogenannte CO2-Bepreisung nur eine von vielen Maßnahmen sein kann. Der drohende Preisanstieg für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas schlägt jetzt schon hohe Wellen. Die Politik verspricht, dass die Maßnahme sozial verträglich ausgestaltet wird.
Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Höhere Preise für fossile Brennstoffe sollen helfen, deren Verbrauch zu reduzieren, sollen Investitionen in CO2-neutrale Techniken befördern beziehungsweise Effizienzmaßnahmen auslösen.
Im vermieteten Wohnungsbereich kann diese Zielsetzung überhaupt nicht erreicht werden. Hier setzt ein CO2-Preis nicht die notwendigen wirtschaftlichen Anreize für bauliche Effizienzmaßnahmen und für eine Umstellung der Beheizung auf erneuerbare Energien. Mieter müssten den Preis über höhere Heizkosten zahlen, ohne irgendeine Entscheidungsgewalt über Gebäudesanierungen oder Heizungsanlagen zu haben. Die liegt ausschließlich beim Vermieter. Der aber wird von einer CO2-Bepreisung in seinem Mietshaus wirtschaftlich nicht betroffen. Eine Lenkungswirkung hätte sie hier nur, wenn letztlich derjenige, der die Entscheidungsgewalt über Investitionen hat, also der Vermieter den CO2-Preis zahlen müsste.
Lukas Siebenkotten Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbundes.