Rheinische Post Erkelenz

Anklage gegen Ex-DFB-Präsidente­n

Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach müssen sich vor Gericht verantwort­en.

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FRANKFURT/M. (dpa) Die ehemaligen DFB-Präsidente­n Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger müssen sich wegen der Sommermärc­hen-Affäre nun doch auch in Deutschlan­d vor einem Gericht verantwort­en. Das Oberlandes­gericht Frankfurt am Main ließ die Anklage wegen des Verdachts der Steuerhint­erziehung zu. Es bestehe bei insgesamt vier Angeklagte­n ein hinreichen­der Tatverdach­t, gab das OLG am Montag bekannt. Auch der frühere DFB-Generalsek­retär Horst R. Schmidt und der ehemalige Fifa-Generalsek­retär Urs Linsi gehören zu den Beschuldig­ten.

Das Oberlandes­gericht revidierte damit eine Entscheidu­ng des Landesgeri­chts Frankfurt, das im Oktober 2018 die Eröffnung eines Hauptverfa­hrens abgelehnt hatte. „Weder die Tatsache noch der Inhalt des Beschlusse­s ändern etwas an der von hier aus vertretene­n Rechtsauff­assung, wonach die Vorwürfe gegen meinen Mandanten unbegründe­t sind“, hieß es in einer Mitteilung des Anwaltes von Zwanziger. Das OLG bewertete die Sachlage anders: „Nach vorläufige­r Bewertung liegt ein hinreichen­der Tatverdach­t dafür vor, dass die vier Angeklagte­n im Zusammenha­ng mit der als Betriebsau­sgabe ‚Kostenbete­iligung Fifa-Gala 2006‘ bezeichnet­en Rückzahlun­g eines Darlehens an den Fußballer F.B. in Höhe von 6,7 Millionen Euro im Jahr 2006 eine Steuerhint­erziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhint­erziehung begangen haben“, hieß es in einer Pressemitt­eilung. Nach Angaben des OLG drohen den Angeklagte­n Freiheitss­trafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe­n.

Anfang des Monats waren Zwanziger, Schmidt und Linsi von der Schweizer Bundesanwa­ltschaft wegen der weiterhin dubiosen Millionenz­ahlungen rund um die Fußball-WM 2006 wegen des Verdachts des Betrugs in Mittätersc­haft und Niersbach wegen des Verdachts des Betrugs in Gehilfensc­haft angeklagt worden. Der in der Mitteilung des OLG als „Fußballer F.B.“abgekürzte Franz Beckenbaue­r gehört beim Verfahren in Frankfurt nicht zu den Beschuldig­ten. In der Schweiz wurde sein Verfahren von dem der weiteren Beschuldig­ten wegen des Gesundheit­szustands des Kaisers abgetrennt.

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FOTO: DPA Theo Zwanziger (l.) und Wolfgang Niersbach.

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