Neuer Name für Lettow-Vorbeck-Straße?
Erneut entscheidet die Bezirksvertretung, ob die Straße am Bunten Garten den umstrittenen Namen behält.
EICKEN/WINDBERG Die Diskussion ist nicht neu, aber sie beschäftigt immer wieder Politiker im Stadtbezirk Nord: Am kommenden Mittwoch muss die Bezirksvertretung Nord erneut darüber entscheiden, ob die Lettow-Vorbeck-Straße umbenannt werden soll. Grund ist ein Bürgerantrag, der dies fordert. Der Antragsteller verweist auf die Beteiligung des deutschen Offiziers Paul Emil von Lettow-Vorbeck, Kommandeur der deutschen Truppen in Deutsch-Ostafrika (heutiges Namibia), am Völkermord an bis zu 100.000 Afrikanern der Völker Herero und Nama zwischen 1904 und 1908. Als Adjutant des Generalleutnants Lothar von Trotha war damals Lettow-Vorbeck an dem Massaker beteiligt. Er trug nicht die direkte Verantwortung, war aber für die Umsetzung mit verantwortlich. Zu der gehörte es, die Herero in die Wüste zu treiben und dort verhungern zu lassen. Tausende Nama überlebten die Arbeit in Konzentrationslagern nicht; andere starben wegen vergifteter Wasserquellen. Später verteidigte Lettow-Vorbeck von Trothas Vernichtungsstrategie.
Die Umbenennung der Straße war schon mehrmals im Gespräch, zuletzt lehnte die Bezirksvertretung dies vor vier Jahren ab. Damals hatte die Stadt die Anwohner der Straße am Bunten Garten befragt, 90 Prozent sprachen sich gegen eine Umbenennung aus. Das Rathaus verweist in der aktuellen Beratungsvorlage auf diese vier Jahre alte Umfrage, bekennt aber auch, dass eine Neubenennung der Straße nach Lettow-Vorbeck heute „zweifelsohne nicht mehr in Frage“käme. Eine Umbenennung könne nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfolgen. Und da lässt das Rathaus Spielraum, denn bei der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“könne es auch darum gehen, sich „von nationalsozialistischem Gedankengut“zu distanzieren.
In vielen anderen Städten ist das Gedenken an Lettow-Vorbeck bereits von den Straßenschildern verschwunden, auch Kasernen wurden umbenannt. „Diesen Beispielen sollte auch die Stadt Mönchengladbach endlich folgen und sich damit insbesondere im Interesse des öffentlichen Ansehens der Stadt unmissverständlich von einem Kriegsverbrecher abgrenzen, der maßgeblich an einem Völkermord beteiligt war und bis zum Lebensende keine Reue zeigte“, fordert der Antragsteller.