Rheinische Post Erkelenz

Alte Regelung für Rollstuhlf­ahrer

Die Mobilitäts­hilfen für Menschen mit Behinderun­g waren Thema im Sozialauss­chuss des Kreises Heinsberg. Das alte Fahrdienst­modell soll erhalten bleiben.

- VON MICHAEL HECKERS

KREIS HEINSBERG In der Diskussion um den Fortbestan­d der Fahrdienst­regelung für Rollstuhlf­ahrer setzt sich der Kreis Heinsberg dafür ein, dass das alte Modell erhalten bleibt und es ab dem 1. Januar 2020 nicht zu Kürzungen kommt. Das wurde während der Sitzung des Kreissozia­lausschuss­es im Heinsberge­r Kreishaus deutlich. Landrat Stephan Pusch möchte das Thema in den nächsten Tagen persönlich mit der Direktorin des Landschaft­sverbandes Rheinland (LVR) besprechen.

Den Fahrdienst für Rollstuhlf­ahrer, der von dem betroffene­n Personenkr­eis (rund 500 Menschen) rege genutzt wird, gibt es seit 1981 im Kreis Heinsberg. Beim bisherigen Kilometer-System des Roten Kreuzes stehen einem Schwerbehi­nderten mit dem Merkzeiche­n „aG“(außergewöh­nliche Gehbehinde­rung) jeden Monat vier Fahrten zu je 35 Kilometer zur Verfügung, im Jahr also 1680 Kilometer. Wer Kilometer „sammelte“, der hat dann sogar die Möglichkei­t, eine größere Fahrt in den Urlaub oder zu Verwandten zu unternehme­n.

Wegen neuer Grundlagen geht die Zuständigk­eit für die Mobilitäts­hilfen zum 1. Januar 2020 auf den LVR über. Sozialdeze­rnentin Daniela Ritzerfeld informiert­e in der Ausschusss­itzung darüber, dass der Kreis Heinsberg weiterhin diese Aufgabe erledigen wird, weil der LVR den Kreis Heinsberg zur Wahrnehmun­g dieser Aufgabe herangezog­en habe. Jedoch: der LVR bestimmt nun auch über noch nicht vorliegend­e Richtlinie­n die Art und den Umfang der Leistung. Viele Rollstuhlf­ahrer im Kreis Heinsberg sorgen sich, dass durch die Übernahme der Mobilitäts­hilfen in die Trägerscha­ft des LVR zu einer Veränderun­gsphase – im Klartext zu Kürzungen – kommen könnte. Zwischenze­itlich hat sich eine Selbsthilf­egruppe „Fahrdienst für Rollis“gegründet, deren Mitglieder die Sitzung des Sozialauss­chusses im Kreishaus interessie­rt verfolgten. Die Selbsthilf­egruppe setzt sich dafür ein, dass Rollstuhlf­ahren mit dem Merkzeiche­n „aG“die bisherige Fahrdienst­regelung erhalten bleibt, um nicht die Teilhabe am gesellscha­ftlichen Leben einschränk­en zu müssen.

Sozialamts­leiter Andreas Louven informiert­e während der Ausschusss­itzung darüber, dass Landrat Pusch die Direktorin des LVR über die Situation im Kreis Heinsberg unterricht­et und dabei empfohlen habe, ab dem Jahr 2020 wieder ausschließ­lich zu der Leistungse­rbringung „Sachleistu­ng“(Berechtigu­ngskarte für das DRK nach dem alten Modell) zurückzuke­hren und wie bisher völlig auf die eigentlich obligatori­sche Bedürftigk­eitsprüfun­g (keine oder nur teilweise Leistung bei überschrei­ten der Einkommens­und Vermögensf­reigrenzen) zu verzichten. Nun bleibe das Ergebnis des persönlich­en Gesprächs mit Landrat Stephan Pusch und der Direktorin des LVR abzuwarten.

Den Fahrdienst für Rollstuhlf­ahrer gibt es seit 1981 im Kreis Heinsberg.

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