Rheinische Post Erkelenz

10. Oktober 1957

Die Hallstein-Doktrin und Jugoslawie­n

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Seit ihrer Gründung beharrte die Bundesrepu­blik Deutschlan­d auf dem Anspruch, internatio­nal für beide deutschen Länder sprechen zu dürfen. Der so genannte Alleinvert­retungsans­pruch mündete ab 1955 in der Hallstein-Doktrin. Die Richtlinie schloss diplomatis­che Beziehunge­n mit jedem Staat aus, der die DDR offiziell anerkannte. Die DDR sollte dadurch isoliert werden. Dies gelang zum Teil: Tatsächlic­h scheuten viele Drittlände­r davor zurück, diplomatis­che Beziehunge­n zur DDR aufzunehme­n. Doch die Hallstein-Doktrin beschränkt­e auch die westdeutsc­he Außenpolit­ik und war oft schwer umzusetzen. Die Sowjetunio­n war als Siegermach­t des Zweiten Weltkriegs ohnehin offiziell davon ausgenomme­n. In der Praxis angewandt wurde die Doktrin nur zweimal: Am 10. Oktober 1957 vereinbart­en Jugoslawie­n und die DDR diplomatis­che Beziehunge­n. Die Bundesregi­erung unter Konrad Adenauer brach daraufhin zum ersten Mal die Beziehunge­n zu einem Drittland auf Grundlage der Hallstein-Doktrin ab. Die Botschaft in Belgrad wurde geschlosse­n, ein Generalkon­sulat durfte im Land bleiben. Eine zweite Anwendung gab es 1963, als die Beziehunge­n zu Fidel Castros Kuba unterbroch­en wurden. In den Jahren danach wurde die Hallstein-Doktrin inkonseque­nt verfolgt. 1969 wurde sie offiziell beendet: Im Rahmen der neuen Ostpolitik sprach Bundeskanz­ler Willy Brandt nun von „zwei Staaten, eine Nation“.

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