10. Oktober 1957
Die Hallstein-Doktrin und Jugoslawien
Seit ihrer Gründung beharrte die Bundesrepublik Deutschland auf dem Anspruch, international für beide deutschen Länder sprechen zu dürfen. Der so genannte Alleinvertretungsanspruch mündete ab 1955 in der Hallstein-Doktrin. Die Richtlinie schloss diplomatische Beziehungen mit jedem Staat aus, der die DDR offiziell anerkannte. Die DDR sollte dadurch isoliert werden. Dies gelang zum Teil: Tatsächlich scheuten viele Drittländer davor zurück, diplomatische Beziehungen zur DDR aufzunehmen. Doch die Hallstein-Doktrin beschränkte auch die westdeutsche Außenpolitik und war oft schwer umzusetzen. Die Sowjetunion war als Siegermacht des Zweiten Weltkriegs ohnehin offiziell davon ausgenommen. In der Praxis angewandt wurde die Doktrin nur zweimal: Am 10. Oktober 1957 vereinbarten Jugoslawien und die DDR diplomatische Beziehungen. Die Bundesregierung unter Konrad Adenauer brach daraufhin zum ersten Mal die Beziehungen zu einem Drittland auf Grundlage der Hallstein-Doktrin ab. Die Botschaft in Belgrad wurde geschlossen, ein Generalkonsulat durfte im Land bleiben. Eine zweite Anwendung gab es 1963, als die Beziehungen zu Fidel Castros Kuba unterbrochen wurden. In den Jahren danach wurde die Hallstein-Doktrin inkonsequent verfolgt. 1969 wurde sie offiziell beendet: Im Rahmen der neuen Ostpolitik sprach Bundeskanzler Willy Brandt nun von „zwei Staaten, eine Nation“.