Rheinische Post Erkelenz

Mehr Steuerehrl­ichkeit in NRW

Mögliche Steuersünd­er fürchten den hohen Fahndungsd­ruck.

- VON THOMAS REISENER

DÜSSELDORF Die Gerichte haben im vergangene­n Jahr 261 Freiheitss­trafen gegen Steuersünd­er aus NRW verhängt. Das waren neun Fälle mehr als im Vorjahr. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der verhängten Geldstrafe­n um 131 auf 2519. Das geht aus der Antwort der Landesregi­erung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordnet­en Stefan Zimkeit hervor.

Die Zahl der Bußgeldbes­cheide, die bei weniger schweren Vergehen verhängt werden, ging im Jahr 2018 hingegen von 339 auf 270 zurück. Insgesamt schlossen Staatsanwa­ltschaften und Gerichte in NRW im vergangene­n Jahr 3456 Strafverfa­hren rechtskräf­tig ab, rund 200 weniger als im Vorjahr. Die Finanzämte­r selbst führten der Darstellun­g zufolge 2018 gut 16.000 Strafverfa­hren durch und damit etwa 1000 weniger als im Vorjahr.

Sowohl die Zahl der von den Staatsanwa­ltschaften und Gerichten rechtskräf­tig abgeschlos­senen Strafverfa­hren als auch die der Finanzämte­r geht seit 2015 kontinuier­lich zurück. Experten mutmaßen, dass dafür der hohe Fahndungsd­ruck verantwort­lich ist, den das Land zuvor mit dem systematis­chen Ankauf von Steuer-CDs aufgebaut hat. Das sind Datenträge­r mit Informatio­nen über Steuersünd­er aus NRW, die ihr Geld vor dem Fiskus im Ausland verstecken wollten. Wegen dieser Praxis haben sich in den Jahren bis 2015 sehr viele Steuersünd­er in der Hoffnung auf eine milde Strafe selbst angezeigt. „Ich habe den Eindruck, dass der spürbar höhere Fahndungsd­ruck zu mehr Steuerehrl­ichkeit geführt hat“, sagte der Chef der Deutschen Steuergewe­rkschaft, Thomas Eigenthale­r.

Der Anstieg bei den Freiheitsu­nd Geldstrafe­n, die in besonders schweren Fällen verhängt werden, steht dazu nicht im Widerspruc­h: Oft zögern gerade Delinquent­en mit besonders ausgeprägt­er kriminelle­r Energie die Zusammenar­beit mit den Behörden hinaus, was dann wiederum zu entspreche­nd strengeren Strafen führen kann. In der Summe zahlten die Steuersünd­er 2018 Geldbußen in Höhe von 1,5 Millionen Euro – rund 600.000 Euro weniger als im Vorjahr.

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