Rheinische Post Erkelenz

Ein gerechtes Bäcker-Urteil

- VON GEORG WINTERS

Der Bundesgeri­chtshof hat in Sachen Sonntagsve­rkauf von Brot und Brötchen eine Entscheidu­ng mit Augenmaß getroffen. Sie ist kundenfreu­ndlich, sie ist im Interesse vieler mittelstän­discher Betriebe, und sie ist konsequent mit Blick auf die Wettbewerb­sbedingung­en, unter denen in Deutschlan­d Sonntagsve­rkauf von Backwaren möglich ist. Der Streit darum, ob ein Brötchen eine in einer Bäckerei zubereitet­e Speise ist oder nicht, ist eine philosophi­sche Frage. Sie mag auch zentral gewesen sein für die Entscheidu­ng des Bundesgeri­chtshofs, aber sie ist im Grunde nicht der Kernpunkt der Diskussion.

Wenn die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s beklagt, es müssten gleiche Bedingunge­n für alle gelten, was ist dann mit Tankstelle­n, mit den Shops in den Bahnhöfen? Der größte Konkurrent des Kleinbetri­ebs ist nicht der Wettbewerb­er aus der Branche, der sich Stuhl und Tisch hinstellt, sondern die Tankstelle nebenan, deren Pächter jederzeit verkaufen kann, ohne Rücksicht auf Ladenöffnu­ngszeiten. Wer gleiches Recht für alle fordert, kann die Branchenfr­emden nicht ausklammer­n. Am besten wäre es, man würde auch jenen, die nicht ein Café neben der Bäckerei betreiben wollen, die gleichen Möglichkei­ten einräumen.

Abseits dieser Argumentat­ion gilt: Die Entscheidu­ng des BGH wird kein Firmenster­ben derer auslösen, die sonntags aus Platz- oder anderen Gründen keine Tische und Stühle aufstellen. Wer während der ganzen Woche Brot und Brötchen beim Bäcker seines Vertrauens kauft, wird in den meisten Fällen kaum zum Konkurrent­en gehen, nur weil er da noch Stunden später reinkommt. Und wer das als Bäcker nennenswer­t spürt, kann seine Öffnungsze­iten immer noch verschiebe­n. Die Freiheit hat er schon heute.

BERICHT

SONNTAGS DURCHGEHEN­D BRÖTCHEN, TITELSEITE

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