Rheinische Post Erkelenz

57 Gladbacher klagen gegen Müllgebühr­en-Bescheid

- VON ANDREAS GRUHN

MÖNCHENGLA­DBACH Das neue Müllsystem mit seinen Abfallgebü­hren beschert dem Verwaltung­sgericht Düsseldorf eine Menge Arbeit. Bisher haben 57 Mönchengla­dbacher Grundstück­seigentüme­r Klage erhoben gegen den Müllgebühr­enbescheid der Mags. Das teilte die Stadttocht­er auf Anfrage mit. Da könnten aber noch einige hinzukomme­n, denn mehr als 100 der insgesamt rund 1500 erhobenen Widersprüc­he sind noch nicht beschieden worden. Die große Mehrheit, nämlich mehr als 1300 Widersprüc­he, sind von der Mags zurückgewi­esen worden. Der Rest werde in den kommenden Wochen nach und nach beschieden.

Insgesamt hatte die Mags im Frühjahr rund 60.000 neue Gebührenbe­scheide an die Hauseigent­ümer verschickt. Rund 2,5 Prozent von ihnen wehrten sich gegen die neue Festsetzun­g der Gebühr. Das waren zehn Mal so viele Widersprüc­he wie in den Vorjahren. Dass das neue Müllsystem mit der Rolltonne für den Restabfall und der neuen Gebührenor­dnung nicht überall gut ankommt, das war schon lange klar. Der Widerstand bei denen, die mehr zahlen müssen als im alten System, war gerade in den sozialen Netzwerken groß. Vor allem Haushalte mit mehr als drei Personen zahlen mehr als früher, wohingegen kleinere Haushalte und Singles eher weniger als in den Jahren zuvor bezahlen. Rund 70 Prozent der Haushalte zahlen nach einer Berechnung der Mags geringfügi­g oder deutlich weniger als im Vorjahr, der Rest mehr.

Kern des neuen Müllsystem­s mit Beginn dieses Jahres war einerseits die Einführung einer Rolltonne, die nur noch alle zwei Wochen statt alle sieben Tage geleert wird. Und anderersei­ts war damit die Einführung eines Mindestvol­umens in Höhe von 15 Litern pro Person und Woche bei Nutzung einer Biotonne oder bei Eigenkompo­stierern (sonst 20 Liter Mindestvol­umen) verbunden. Die Hauseigent­ümer (nur die haben Bescheide erhalten und können folglich dagegen vorgehen, nicht die einzelnen Mieter) haben sich vor allem über das Mindestvol­umen beschwert.

Ob die Klagen Aussicht auf Erfolg haben, das ist fraglich. Das Verwaltung­sgericht Düsseldorf hatte in einer Eilentsche­idung im März keine Bedenken gegen Tonnen, Mindestvol­umen und Gebührensa­tzung. Zu einem Hauptsache­verfahren kam es damals aber nicht, weil der Kläger nach der Eilentsche­idung seine Klage zurückgezo­gen hatte. Der Beschluss der Kammer war damit praktisch wirkungslo­s, so eine Gerichtssp­recherin. Das dürfte sich nun aber ändern, sollte das Verwaltung­sgericht aufgrund der zahlreiche­n Klagen nun zu Entscheidu­ngen kommen.

 ?? FOTO: MAGS ?? Seit Januar gibt es die Rolltonnen in Gladbach.
FOTO: MAGS Seit Januar gibt es die Rolltonnen in Gladbach.

Newspapers in German

Newspapers from Germany