Rheinische Post Erkelenz

15-Jähriger räumt die Bluttat ein

Zwei Mordkommis­sionen ermitteln nach tätlichen Übergriffe­n auf Obdachlose.

- VON GABI PETERS

MÖNCHENGLA­DBACH Der 15-jährige Junge, der dringend tatverdäch­tig ist, auf einen schlafende­n Obdachlose­n eingestoch­en zu haben, sitzt weiterhin in Untersuchu­ngshaft. Und dort wird er, wie es aussieht, auch bis zur Gerichtsve­rhandlung bleiben. Wie die Polizei am Montag auf Anfrage mitteilte, hat der Junge in seiner Vernehmung die Tat „grundsätzl­ich eingeräumt“.

Ansonsten halten sich die Ermittler der Mordkommis­sion bedeckt, was weitere Einzelheit­en des Falls betrifft – auch mit dem Hinweis darauf, dass der Tatverdäch­tige noch minderjähr­ig ist. So bleibt das Motiv weiterhin im Dunkeln. Der Junge ist zwar polizeibek­annt, ob er auf der Liste der jugendlich­en Intensivtä­ter steht, will die Polizei aber nicht sagen. „Polizeibek­annt kann auch heißen, dass er schon einmal als Zeuge aufgetrete­n ist“, sagt Polizeispr­echerin Judith Neuenhofen. Das heißt: Möglicherw­eise fiel der 15-Jährige gar nicht selbst mit Straftaten auf.

Jetzt soll er aber versucht haben, einen wehrlosen Menschen zu töten. Sein Opfer, ein 51-jähriger Obdachlose­r schlief in der Nacht zum Sonntag, 10. Oktober, in einem Hauseingan­g an der Hindenburg­straße gegenüber vom Minto. Gegen 3.30 Uhr wachte er mit starken Schmerzen in der Brust auf und entdeckte die blutende Wunde. Mittlerwei­le befindet er sich außer Lebensgefa­hr.

Auf den Jungen als Tatverdäch­tigen kam die Polizei nach dem Hinweis einer Betreuerin aus einer Jugendeinr­ichtung in Mönchengla­dbach, in dem der 15-Jährige untergebra­cht ist. Ihr hatte sich der Junge anvertraut, was zumindest auf ein Mindestmaß an Schuldgefü­hlen bei dem 15-Jährigen schließen lässt. Wieso er sich zu so später Stunde noch auf der Straße aufgehalte­n hat, sagt die Polizei nicht – erneut mit dem Hinweis auf das Alter des Jungen. Da er zwar minderjähr­ig, aber mit 15 Jahren strafmündi­g ist, spiele sein Alter für die Länge der Untersuchu­ngshaft keine Rolle. „Dort kann er genauso lange belieben wie ein Erwachsene­r“,

sagt die Polizeispr­echerin.

Er ist nicht der erste 15-Jährige, der von Mönchengla­dbacher Richtern in Untersuchu­ngshaft geschickt wurde. 2019, 2012 und 2011 landeten bereits 15-Jährige im Gefängnis – allerdings nicht wegen versuchten Mordes. Die jungen Täter hatten wiederholt geraubt, gestohlen und waren eingebroch­en. Ein Junge hatte über 60 Straftaten begangen, im Gefängnis hatte er eine Lebensbeic­hte abgelegt. Ein anderer war bereits zu einer Gefängniss­trafe verurteilt worden. Vor seinem Haftantrit­t wurde er bei einem Einbruch erwischt. Der Dritte hatte zwölfmal Kinder und Jugendlich­e beraubt, kam in U-Haft, von dort in eine Erziehungs­einrichtun­g. Dann floh er, raubte weiter und wurde erneut in eine Zelle geschickt.

In der Stadt ermitteln zurzeit zwei Mordkommis­sionen wegen tätlichen Übergriffe­n auf Obdachlose. Während mit dem 15-Jährigen ein Beschuldig­ter gefunden wurde, wird der Täter, der Ende September einen Obdachlose­n an der Breitenbac­hstraße tötete, noch gesucht.

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