15-Jähriger räumt die Bluttat ein
Zwei Mordkommissionen ermitteln nach tätlichen Übergriffen auf Obdachlose.
MÖNCHENGLADBACH Der 15-jährige Junge, der dringend tatverdächtig ist, auf einen schlafenden Obdachlosen eingestochen zu haben, sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Und dort wird er, wie es aussieht, auch bis zur Gerichtsverhandlung bleiben. Wie die Polizei am Montag auf Anfrage mitteilte, hat der Junge in seiner Vernehmung die Tat „grundsätzlich eingeräumt“.
Ansonsten halten sich die Ermittler der Mordkommission bedeckt, was weitere Einzelheiten des Falls betrifft – auch mit dem Hinweis darauf, dass der Tatverdächtige noch minderjährig ist. So bleibt das Motiv weiterhin im Dunkeln. Der Junge ist zwar polizeibekannt, ob er auf der Liste der jugendlichen Intensivtäter steht, will die Polizei aber nicht sagen. „Polizeibekannt kann auch heißen, dass er schon einmal als Zeuge aufgetreten ist“, sagt Polizeisprecherin Judith Neuenhofen. Das heißt: Möglicherweise fiel der 15-Jährige gar nicht selbst mit Straftaten auf.
Jetzt soll er aber versucht haben, einen wehrlosen Menschen zu töten. Sein Opfer, ein 51-jähriger Obdachloser schlief in der Nacht zum Sonntag, 10. Oktober, in einem Hauseingang an der Hindenburgstraße gegenüber vom Minto. Gegen 3.30 Uhr wachte er mit starken Schmerzen in der Brust auf und entdeckte die blutende Wunde. Mittlerweile befindet er sich außer Lebensgefahr.
Auf den Jungen als Tatverdächtigen kam die Polizei nach dem Hinweis einer Betreuerin aus einer Jugendeinrichtung in Mönchengladbach, in dem der 15-Jährige untergebracht ist. Ihr hatte sich der Junge anvertraut, was zumindest auf ein Mindestmaß an Schuldgefühlen bei dem 15-Jährigen schließen lässt. Wieso er sich zu so später Stunde noch auf der Straße aufgehalten hat, sagt die Polizei nicht – erneut mit dem Hinweis auf das Alter des Jungen. Da er zwar minderjährig, aber mit 15 Jahren strafmündig ist, spiele sein Alter für die Länge der Untersuchungshaft keine Rolle. „Dort kann er genauso lange belieben wie ein Erwachsener“,
sagt die Polizeisprecherin.
Er ist nicht der erste 15-Jährige, der von Mönchengladbacher Richtern in Untersuchungshaft geschickt wurde. 2019, 2012 und 2011 landeten bereits 15-Jährige im Gefängnis – allerdings nicht wegen versuchten Mordes. Die jungen Täter hatten wiederholt geraubt, gestohlen und waren eingebrochen. Ein Junge hatte über 60 Straftaten begangen, im Gefängnis hatte er eine Lebensbeichte abgelegt. Ein anderer war bereits zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Vor seinem Haftantritt wurde er bei einem Einbruch erwischt. Der Dritte hatte zwölfmal Kinder und Jugendliche beraubt, kam in U-Haft, von dort in eine Erziehungseinrichtung. Dann floh er, raubte weiter und wurde erneut in eine Zelle geschickt.
In der Stadt ermitteln zurzeit zwei Mordkommissionen wegen tätlichen Übergriffen auf Obdachlose. Während mit dem 15-Jährigen ein Beschuldigter gefunden wurde, wird der Täter, der Ende September einen Obdachlosen an der Breitenbachstraße tötete, noch gesucht.