Bürger wünschen sich eine Hundewiese
Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet heute über einen Antrag. Die Verwaltung nennt Gegenargumente.
WEGBERG Laut dem Landeshundegesetz müssen Hunde im öffentlichen Raum an der Leine geführt werden. Das gilt für Fußgängerzonen und andere Bereiche, Straßen und Plätze mit vergleichbarem Publikumsverkehr sowie öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten. Aber auch in umfriedeten Park, Garten- oder Grünanlagen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, dürfen Hunde nicht frei herumlaufen. Eine Ausnahme bilden besonders ausgewiesene Hundeauslaufbereiche. In seiner heutigen Sitzung wird sich der Haupt- und Finanzausschuss mit zwei gleichlautenden Bürgeranträgen beschäftigen, die eine solche Hundefreilauffläche thematisieren.
„Derzeit finden im Umkreis des Skaterplatzes viele kostenintensive Umgestaltungen statt“, schreiben die Antragsteller, die anonym bleiben möchten. „Hier würde sich auch die Errichtung eines Freilaufs für Hunde anbieten. Dazu benötigt man lediglich einen Zaun mit Tür und einen Mülleimer sowie eine Fläche, die genutzt werden kann.“Die Antragsteller bringen hier die Dirtbike-Strecke am neuen Skaterpark oder ein Areal neben der neuen Feuerwache an der Maaseiker Straße ins Spiel. Dort könne dann sogar eine Zaunseite gemeinsam genutzt werden.
Ihrer Ansicht nach gehört zur artgerechten Haltung eines Hundes auch das Interagieren mit Artgenossen ohne Leine. Auf diese Weise könnten die Tiere besser sozialisiert werden, sodass auch Begegnungen an der Leine bedeutend entspannter ablaufen. Zudem würde der Austausch zwischen Tier und Mensch gefördert.
Die Stadtverwaltung ist allerdings aus mehreren Gründen gegen den Antrag: Zum einen sei das Herrichten
und die Pflege einer Hundewiese eine neue freiwillige Leistung und als solche in Zeiten der Haushaltssicherung nicht zulässig. Je nach Größe des Grundstücks verursache die vorgeschriebene Einzäunung des Geländes in einer „ausbruchssicheren“Höhe von 1,8 Metern geschätzte Kosten von etwa 20.000 Euro. Zum anderen gibt die Verwaltung zu bedenken, dass Personal zum Aus- und Abschließen des Tores erforderlich wäre, sofern die Hundewiese nicht 24 Stunden pro Tag zugänglich sein soll. Außerdem sollte eine Hundefreilauffläche über eine ausreichende Größe von etwa 2000 bis 6000 Quadratmeter verfügen, „wenn sie konfliktfreies, leinenfreies