Lage der Geflügelfreunde bleibt unsicher
Der Konflikt um die Kleintierzuchtanlage an der Hardterbroicher Allee ist noch nicht gelöst. Welche Optionen die Geflügelzüchter jetzt haben.
MÖNCHENGLADBACH Für Horst Waszinsky, Vorsitzender des Kleintierzuchtvereins „Mönchengladbacher Geflügelfreunde“, ist klar: „Wir machen erst mal weiter.“Im Frühjahr werden also in den Nestern der Tauben wieder Eier gelegt. Zwar ist die Zukunft der Vereinsmitglieder und ihrer mehr als 1000 Tiere an der Hardterbroicher Allee alles andere als sicher. Aber die Auseinandersetzung mit der Stadt und der Entwicklungsgesellschaft Mönchengladbach (EWMG), die die städtischen
Grundstücke verwaltet, kann wohl noch einige Jahre andauern. Es sei denn, die Parteien finden eine einvernehmliche Lösung.
„Baurechtlich ist die Sache komplex“, sagt Dieter Breymann, CDUFraktionsvorsitzender
in der Bezirksvertretung Ost. Die CDU unterstützt den Verein, der seit 1985 auf dem Gelände ansässig ist. Drei Möglichkeiten habe der Verein. Erstens: Versuchen, eine nachträgliche Baugenehmigung für die Aufbauten zu erreichen, die laut Stadt von der erteilten Baugenehmigung nicht gedeckt sind. Eine zweite Möglichkeit wäre, eine Änderung des Bebauungsplanes anzustreben. Als dritte Option bliebe, es auf die Räumungsklage ankommen zu lassen. Dann entscheiden am Ende Gerichte, ob das Areal geräumt werden müsste.
Im November war die CDU in der Bezirksvertretung Ost mit dem Antrag gescheitert, Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) erneut mögliche Lösungen prüfen zu lassen. Nun loten die Geflügelfreunde und ihre Unterstützer die weiteren Optionen aus. Für eine nachträgliche Baugenehmigung müssten die Vereinsmitglieder einen Architekten beauftragen. Im Wesentlichen beträfe das die Überdachungen der Volieren, die auf Geheiß des Gesundheitsamtes zum Schutz vor der Vogelgrippe gebaut wurden. Auf die „Geflügelfreunde Mönchengladbach“kämen dann Kosten von etwa 10.000 Euro zu, schätzt Breymann.
Für ein Bauplanungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes fehlt vermutlich die politische Mehrheit. Für eine dauerhafte Rechtssicherheit wäre das die beste Lösung, weil die Tierhaltung in der Kleingartenanlage, zu der das Grundstück gehört, nicht erlaubt ist.
Bleibt die Räumungsklage: „Das kann Jahre dauern und am Ende gibt es nur Verlierer“, sagt Rechtsanwalt Breymann. Man bleibe mit dem Verein im Dialog, bestätigen EWMG und Stadt.