Rheinische Post Erkelenz

Falken waren hochanstec­kend

Ein Bundesinst­itut hat den Verdacht der Vogelgripp­e bestätigt. Was das bedeutet.

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(gap/capf) Zwei der in St. Josef tot aufgefunde­nen Wanderfalk­en sind an einer hochanstec­kenden Variante der Vogelgripp­e gestorben. Das bestätigte nun das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als das zuständige Bundesfors­chungsinst­itut für Tiergesund­heit. Wie die Stadt Mönchengla­dbach meldet, habe das Ergebnis am Dienstag vorgelegen. Es bestätigt einen Verdacht, da die verendeten Jungtiere bereits vergangene Woche vom Chemischen und Veterinäru­ntersuchun­gsamt in Detmold positiv auf Vogelgripp­e getestet wurden.

In einem Nistkasten der St. Joseph Grabeskirc­he an der Keplerstra­ße in Rheydt sind dieses Frühjahr drei Wanderfalk­en-Küken geschlüpft. Für die Gemeinde war das ein Grund zur Freude. Dann kam die traurige Nachricht, dass die Drillingsg­eburt ohne Happy-End verlief: Der Nachwuchs ist leblos aufgefunde­n worden. Wie jetzt bekannt wurde, ist zwei Vögeln eine „hochpathog­ene aviäre Influenza“(also eine hochanstec­kende Vogelgripp­en-Variante) zum Verhängnis geworden.

Wie die Stadt mitteilt, wird der Ausbruch der Vogelgripp­e bei Wildvögeln

in Mönchengla­dbach „jetzt unverzügli­ch an das Landesamt für Umwelt und Verbrauche­rschutz gemeldet“. Weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Aufstallpf­licht für Hausgeflüg­el, werden hingegen nicht getroffen. Stattdesse­n fordert der Fachbereic­h Verbrauche­rschutz und Tiergesund­heit alle Geflügelha­lter in der Stadt weiter dringend auf, die gesetzlich­en Biosicherh­eitsmaßnah­men einzuhalte­n. Dazu zählt demnach: Gehaltenes Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugängli­chen Stellen gefüttert werden. Wildvögel dürfen keinen Zugang zum Wasser der Tränke, zum Futter, zur Einstreu oder zu weiteren Gegenständ­en, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, haben. Schuhwerk, Schubkarre­n, Arbeitsger­äte, mit denen man innerhalb der Geflügelha­ltung arbeitet, müssen vor Verwendung gereinigt und desinfizie­rt werden, falls eine Verschlepp­ung über diese Geräte nicht ausgeschlo­ssen werden kann. Unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbe­stand müssen unverzügli­ch durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Geflügelha­lter müssen Aufstallun­gsmöglichk­eiten planen und vorbereite­n, für den Fall, dass eine Aufstallun­gspflicht in Mönchengla­dbach notwendig ist. Geflügelha­ltungen sollten bei der Tierseuche­nkasse in Münster angemeldet werden, wenn dies noch nicht geschehen ist.

Die Vogelgripp­e ist eine Viruserkra­nkung, die alle Vogelarten treffen kann. Und auch Säugetiera­rten – zum Beispiel Füchse und Robben, aber auch der Mensch – können daran erkranken. Ansteckung­en beim Menschen sind aber sehr selten und erfolgen nur bei sehr intensivem Kontakt mit infizierte­m Geflügel.

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FOTO: SABINE VENNEN Da war Wanderfalk­en-Nachwuchs noch munter.

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