Jetzt gilt die Kastrationspflicht für Katzen
Seit 1. Januar gilt in Mönchengladbach eine neue Katzenschutzverordnung. Ziel ist es, die Population wild lebender Katzen zu begrenzen. Was das für die Besitzer bedeutet, und was dabei zu beachten ist.
Die Stadt Mönchengladbach möchte das Problem von wild lebenden Katzen angehen. Gut 26.000 von ihnen soll es schätzungsweise in Mönchengladbach geben. Viele davon sind verwahrlost und an Krankheiten wie Katzenschnupfen oder der sogenannten Katzenseuche erkrankt. Um das Leid der Tiere und die Ausbreitung der streunenden Katzen zu verringern, gilt seit Beginn des Jahres eine neue Katzenschutzverordnung. Sie verpflichtet Besitzer von frei lebenden Katzen, ihre Tiere zu kastrieren, zu chippen und online zu registrieren. Dies gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Katzen. Reine Stubentiger ohne Freigang sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
Da die Entscheidung erst in der letzten Stadtratssitzung 2023 einstimmig
„Seit 2002 fangen wir die Katzen ein, bringen sie zum Tierarzt“Irmtraud Schweitzer Verein Team Pro Animal.
verabschiedet worden ist, hat die Stadtverwaltung eine Übergangsfrist bis Anfang März dieses Jahres ausgegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Freigänger-Katzen kastriert worden sein. Die Kosten für die Operation von ungefähr 90 bis 120 Euro werden nicht übernommen. In Einzelfällen können sich betroffene Besitzer nach Angaben der Stadt mit Bitte um Unterstützung an die örtlichen Tierschutzorganisationen wenden.
Zusätzlich müssen Katzen in Mönchengladbach künftig in einem der beiden Tierregister Findefix oder Tasso angemeldet werden. „Beide Haustierregister sind gut vernetzt und kooperieren mit weiteren Registrierstellen in ganz Europa, Tierschutzvereinen und Tierheimen“, sagt ein Stadtsprecher. „Bei beiden Registerstellen können Katzenhalter ihr Tier online registrieren lassen. Ebenso bieten beide eine 24-Stunden-Hotline und weitere Hilfestellung.“
Bei Missachtung der neuen Verordnung drohen den Katzenbesitzern ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und eine Geldbuße in Höhe von bis zu 1000 Euro. Dies soll vom Ordnungsamt überprüft werden.
Damit sich auch Tiere, die keine Besitzer haben, nicht weiter vermehren können, greift die Kastrationsund Kennzeichnungspflicht ebenso bei Straßenkatzen. Um diese einzufangen, kooperiert die Stadt mit den Mönchengladbacher Tierschutzorganisationen Team Pro Animal, der Tiertafel Pescherhof sowie der MonRo Ranch, dem Tierschutz Mönchengladbach und der Tierhilfe-Niederrhein. Sie wurden damit beauftragt, wild lebende Katzen einzufangen und zu kastrieren. Die Organisationen haben sich bereits in der Vergangenheit ehrenamtlich
um den Katzenschutz gekümmert. „Wir machen das schon sehr lange. Seit 2002 fangen wir die Katzen ein, bringen sie zum Tierarzt, lassen sie gesundheitlich überprüfen und
chippen“, sagt Irmtraud Schweitzer vom Verein Team Pro Animal.
Damit die Katzen überhaupt eingefangen werden können, sind die Organisationen auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Wenn die Informationen zum genauen Ort beim Ordnungsamt oder den Tierschutzorganisationen eingegangen sind, wird versucht, die Tiere einzufangen. „Es gibt spezielle Lebendfallen, in denen wird Futter deponiert“, sagt Irmtraud Schweitzer. Ist die Katze in die Falle getappt, wird sie so schnell wie möglich zum Tierarzt gebracht, wo sie den Vorschriften entsprechend kastriert, gechippt und online bei einem der beiden Tierregistern angemeldet wird. Zusätzlich werden die Katzen entwurmt und entfloht. Dabei fallen nach Angaben von Irmtraud
Schweitzer Kosten in Höhe von ungefähr 150 Euro an. Die Stadt zahlt 90 Euro für männliche und 120 Euro für weibliche Katzen. Die Differenz übernehmen die Tierschutzorganisationen. Für die Melder der streunenden Tiere fallen keine Kosten an. Ebenso ist es bei den Kosten von Behandlungen weiterer Verletzungen oder Krankheiten. Nach der OP werden die Katzen an der Stelle ausgesetzt, an der sie gefunden wurden. Vermitteln ließen sich die Tiere von der Straße in der Regel nicht, ist die Erfahrung des Teams Pro Animal.
Die Umsetzung der neuen Verordnung ist im Haushalt mit gut 115.000 Euro veranschlagt. Davon entfallen laut dem Stadtsprecher in diesem Jahr 52.500 Euro auf die Versorgung von 500 Tieren. Den restlichen Betrag machen Personalkosten aus.