Rheinische Post Erkelenz

Hückelhove­n stellt Lärmaktion­splan auf

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(mwi) Nach der neuen EU-Umgebungsl­ärmrichtli­nie sind alle Kommunen dazu verpflicht­et, alle fünf Jahre einen sogenannte­n Lärmaktion­splan aufzustell­en. Bei einem Lärmaktion­splan handelt es sich um ein städtische­s Gesamtkonz­ept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelast­ung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktion­splans sind in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbrauche­rschutz (Lanuv) veröffentl­ichten Lärmkarten für Kommunen

außerhalb von Ballungsrä­umen. Für den Straßenver­kehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraß­en (in der Regel Bundesauto­bahnen, Bundesstra­ßen und Landesstra­ßen) mit einem Verkehrsau­fkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.

Für die Stadt Hückelhove­n besteht die Verpflicht­ung, bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktion­splan der 4. Stufe für die betroffene­n Straßenabs­chnitte aufzustell­en und zu beschließe­n. Damit werde der Lärmaktion­splan der 3. Stufe fortgeschr­ieben, der vom Stadtrat am 3. Juli 2019 beschlosse­n wurde. Die Lärmbelast­ung durch Schienenwe­ge ist nicht Bestandtei­l des Lärmaktion­splans der Stadt Hückelhove­n. Die Lärmaktion­splanung für Schienenwe­ge erfolgt durch das EisenbahnB­undesamt. In Hückelhove­n sind von der Lärmkartie­rung allerdings die Straßen A46 sowie die B57, die L 117 und die L 364 erfasst.

Die Öffentlich­keitsbetei­ligung ist ein wesentlich­er Bestandtei­l der Lärmaktion­splanung. Im ersten Teil der Öffentlich­keitsbetei­ligung werden die Ergebnisse der Lärmkartie­rung für die Stadt Hückelhove­n auf einer Online-Plattform des Landes Nordrhein-Westfalen für Beteiligun­gen der Öffentlich­keit dargestell­t und allen Bürgerinne­n und Bürgern die Möglichkei­t gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelast­ung in Hückelhove­n mitzuteile­n. Grundsätzl­ich kann sich jede Person oder Einrichtun­g an der Lärmaktion­splanung beteiligen. Eine Registrier­ung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderli­ch, da auch gern anonyme Hinweise entgegenge­nommen werden.

Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktion­splans mit Maßnahmen zur Verringeru­ng der Lärmbelast­ung erfolgt eine zweite Öffentlich­keitsbetei­ligung. Hier werden Anmerkunge­n zu den vorgeschla­genen Maßnahmen im Entwurf des Lärmaktion­splans gesammelt. Die Beteiligun­g zum Lärmaktion­splan der Stadt Hückelhove­n erfolgt über das OnlinePort­al „Beteiligun­g NRW“. Hückelhove­ner Bürger, die bei der Eingabe ihre E-Mail-Adresse hinterlass­en, werden zukünftig über den weiteren Beteiligun­gsprozess informiert.

Wie die Stadt Hückelhove­n mitteilt, ist die Mitteilung von Hinweisen ist noch bis zum 26. Januar möglich.

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ARCHIVFOTO: RUTH KLAPPROTH Die B 57 in Baal ist eine der Straßen, zu denen eine Meldung abgegeben werden kann.

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