Hückelhoven stellt Lärmaktionsplan auf
(mwi) Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind alle Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen sogenannten Lärmaktionsplan aufzustellen. Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktionsplans sind in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (Lanuv) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen
außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.
Für die Stadt Hückelhoven besteht die Verpflichtung, bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen. Damit werde der Lärmaktionsplan der 3. Stufe fortgeschrieben, der vom Stadtrat am 3. Juli 2019 beschlossen wurde. Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Hückelhoven. Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege erfolgt durch das EisenbahnBundesamt. In Hückelhoven sind von der Lärmkartierung allerdings die Straßen A46 sowie die B57, die L 117 und die L 364 erfasst.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Im ersten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Hückelhoven auf einer Online-Plattform des Landes Nordrhein-Westfalen für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt und allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Hückelhoven mitzuteilen. Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da auch gern anonyme Hinweise entgegengenommen werden.
Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erfolgt eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier werden Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen im Entwurf des Lärmaktionsplans gesammelt. Die Beteiligung zum Lärmaktionsplan der Stadt Hückelhoven erfolgt über das OnlinePortal „Beteiligung NRW“. Hückelhovener Bürger, die bei der Eingabe ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden zukünftig über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.
Wie die Stadt Hückelhoven mitteilt, ist die Mitteilung von Hinweisen ist noch bis zum 26. Januar möglich.