RECHT & ARBEIT
(bü) Nachtzuschlag Wer nachts arbeitet, dem können die Zuschläge dafür steuerfrei bezahlt werden. In einem Fall vor dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht verweigerte ein Finanzamt die Steuerfreiheit, weil der Arbeitgeber nicht den genauen Arbeitsbeginn und das Arbeitsende uhrzeitlich aufgezeichnet hatte, sondern nur die geleistete Stundenanzahl in dem steuerlich begünstigen Nachtarbeitszeittraum – zum Beispiel: „Vier Stunden in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr“. Eine solche Aufzeichnung sei für die Steuerfreiheit nicht zwingend notwendig. Die genaue Zeitangabe sei keine materielle Voraussetzung. (Schleswig-Holsteinisches FG, 4 K 145/20)
Kirchenaustritt Arbeitet eine Hebamme jahrelang als Mitglied der katholischen Kirche in einem Krankenhaus in katholischer Trägerschaft, bevor sie kündigt, aus der Kirche austritt und sich selbstständig macht, so darf die Tatsache, dass sie nicht mehr Mitglied der katholischen Kirche ist, später nicht dazu führen, nach einer Wiedereinstellung (bei der die Konfession keine Rolle spielte) wegen des Austritts aus der Kirche die Kündigung zu erhalten. Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der jedoch nicht entscheiden musste, da der kirchliche Arbeitgeber zuvor einlenkte. (BAG, 2 AZR 130/21)
(tmn) Jahresmeldung Bis spätestens Ende Februar sollten Beschäftigte sie von ihrem Arbeitgeber erhalten haben: die Bescheinigung über die 2023 an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung. Darin sind Angaben zu Dauer der Beschäftigung und Höhe des Verdienstes dokumentiert. Weil diese Daten für die spätere Rente von großer Bedeutung sind, sollten Arbeitnehmer sie immer überprüfen, rät die Deutsche Rentenversicherung Bund. Falsche Angaben können nämlich die Rentenansprüche negativ beeinflussen. Beschäftigte sollten daher stets ihren Namen, die Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und den Bruttoverdienst abgleichen. Fehler sollten dem Arbeitgeber mit der Bitte um Korrektur mitgeteilt werden. Die Jahresmeldung sollte als Nachweis zudem aufbewahrt werden.