Gastro-Flaute verhindern!
Lange Zeit kompensierte die Gastronomie aufkommende Leerstände im stationären Einzelhandel. Diesem Trend sind indessen Grenzen gesetzt, nämlich dann, wenn die Besucherzahlen stagnieren oder sogar sinken. Zusätzlich belasten hohe Energieund Lebenskosten die Kaufkraft und Konsumlaune und damit auch die Gastroumsätze.
Seit Anfang 2024 kommt nun die Wiedererhöhung der Umsatzsteuer in der Gastronomie von sieben auf neunzehn Prozent dazu. Dies wird zusammen mit weiteren Hürden wie Personalmangel etc. zu Umsatzeinbußen bis hin zu drohenden Geschäftsaufgaben führen. Deshalb sollten Vermieter über temporär an den Umsatz gekoppelte Mieten oder vorübergehende, nach Saisonverläufen synchronisierte Mietreduzierungen zur Überbrückung von Umsatzeinbußen der Gastronomen nachdenken. Denn in der aktuellen Situation lassen sich deutlich schwerer zeitnah passende Nachmieter aus anderen frequenzsichernden Branchen finden, insbesondere wenn es sich nicht um Top-Lauflagen handelt.
Alternativ sind auch kreative Mischnutzungen, zum Beispiel in der Kombination von klassischem Einzelhandel wie Textilien, Möbeln, Büchern, Medien mit gastronomischen Angeboten, für Nutzer und Vermieter – soweit räumlich umsetzbar – attraktiv und sollten von den genehmigenden Behörden unterstützt werden.
Es liegt im Interesse aller, eine Branchenflaute der Gastronomieszene abzuwenden. Denn andernfalls entstehende Leerstände und sinkende Objektund Lagequalitäten verringern die Aufenthaltsqualität in Innenstädten und Stadtquartieren gleichermaßen!
Wulff Aengevelt Der Autor ist geschäftsführender Gesellschafter von Aengevelt Immobilien.