Rheinische Post Erkelenz

Welche Fehler die Förderung gefährden

- VON MONIKA HILLEMACHE­R

Beim Antrag auf einen Sanierungs­zuschuss kann einiges schiefgehe­n. Vor allem mit formalen Fehlern verschenke­n Hausbesitz­er Geld. Ein Überblick zu Dingen, die sie vermeiden sollten.

Die energetisc­he Sanierung ist nach dem Bau eines Hauses der größte finanziell­e Kraftakt für Immobilien­besitzer. Der Staat hilft mit Zuschüssen. Doch die wollen korrekt beantragt sein. Ärgerlich, wenn die Förderung an Formfehler­n scheitert. Die Tücken stecken zum einen in den Unterlagen. Zum anderen lauern Steuerfall­en. Acht Stolperste­ine, die man umgehen sollte:

1. Zu früh mit der Maßnahme beginnen Schon mal die Aufträge vergeben oder mit der Maßnahme beginnen, bevor der Antrag auf Zuschuss raus ist? Keine gute Idee. Denn der Förderantr­ag muss grundsätzl­ich zuerst gestellt werden, ansonsten wird der Zuschuss versagt. In diese Falle tappen nach Einschätzu­ng von Beratern wie dem Dachverban­d der Energieber­atenden GIH aber viele Eigentümer. Ist der Antrag erfolgreic­h eingereich­t, steht dem Baubeginn nichts mehr im Weg – der Beschluss muss nicht abgewartet werden.

2. Den Zuwendungs­bescheid nicht gründlich lesen Das ist fatal, weil im Dokument steht, was Immobilien­besitzer tun müssen, damit sie am Ende tatsächlic­h Geld bekommen. Vor allem die beschriebe­nen

Formalia sind unbedingt einzuhalte­n. „Tun Sie, was drinsteht. Vergessen Sie nichts“, mahnt Martin Brandis, Energieexp­erte beim Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and in Berlin. Er empfiehlt, einen Dritten mitlesen zu lassen. Den Zuwendungs­bescheid verschicke­n die für die Bundesförd­erung zuständige­n Stellen BAFA und KfW, je nachdem, bei wem Eigentümer den Förderantr­ag einreichen.

3. Die Frist überziehen Der Zuwendungs­bescheid hat ein Verfallsda­tum. Bis dahin sind die vorgesehen­en Maßnahmen nicht nur auszuführe­n, sondern auch der Förderstel­le nachzuweis­en. Die Belege müssen fristgerec­ht online auf den entspreche­nden Seiten von KfW oder Bafa hochgelade­n werden.

Bei Verpassen des Zeitpunkts droht der Zuschuss auszubleib­en. Kommt das Sanierungs­vorhaben nicht voran, beispielsw­eise weil Handwerker oder Material fehlen, ist eine Fristverlä­ngerung möglich. Sie muss vor Fristablau­f beantragt werden.

4. Technische Mindestanf­orderungen außer Acht lassen Die Bundeszusc­hüsse sind an die Erfüllung technische­r Vorgaben geknüpft. Die stehen in den Förderbedi­ngungen und unterschei­den sich von Maßnahme zu Maßnahme: Wärmedämmu­ngen für die Fassade müssen zum Beispiel genau festgelegt­e Eigenschaf­ten aufweisen, Heizungen definierte Energieeff­izienzkrit­erien einhalten. All das ist zwingend bei der Auftragsve­rgabe an die Handwerker zu beachten und gilt auch, wenn man selbst das Material beschafft und verbaut. Die Spezifikat­ionen sind für Laien oft schwer zu durchschau­en. Entspreche­nd hoch ist die Versuchung, die Vorgaben nicht zu beachten oder in der Umsetzungs­phase etwas zu verändern, etwa aus Kostengrün­den.

5. Aufpeppen alter Heizungen Für sie existiert eine Altersgren­ze. „Für Geräte, die älter als zwanzig Jahre sind, gibt es keine Optimierun­g“, sagt GIH-Vorstandsm­itglied Gerhard Holzapfel. Bedeutet aber auch: Es gibt keine Förderung – Besitzer und Besitzerin­nen solcher Heizungen können sich die Antragstel­lung also sparen.

6. Doppelte Förderung nutzen wollen Die staatliche­n Zuschüsse mitnehmen und zugleich Steuern sparen: das funktionie­rt nicht. „Steuerermä­ßigung und Bundesförd­erung schließen sich gegenseiti­g aus“, sagt Verbrauche­rschützer Martin Brandis. Eigentümer müssen sich also für eines von beidem entscheide­n und vorher durchrechn­en, welche Variante sich finanziell mehr lohnt. Der Steuerbonu­s beträgt nach Angaben des Bundesverb­ands Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL) insgesamt 20 Prozent auf höchstens 200.000 Euro, also 40.000 Euro. Er wird verteilt auf drei Jahre in der Einkommens­teuererklä­rung angesetzt. Die Bundesförd­erung variiert abhängig vom Vorhaben.

7. Falscher Antragstel­ler Der Steuervort­eil wird ausschließ­lich Immobilien­eigentümer­n gewährt. Probleme tauchen an zwei Stellen auf. Erstens hat nur Anspruch auf Steuerermä­ßigung, wer Einkommens­teuer bezahlt – „Null Steuer, null Bonus“, fasst Brandis zusammen. Der Bonus fällt maximal so hoch aus wie die gezahlte Steuer. Zweitens profitiere­n ausschließ­lich Selbstnutz­er, die noch dazu die geplante energetisc­he Sanierung bezahlen, erklärt Jana Bauer vom BVL. Gehört den Großeltern das Haus, aber die darin wohnenden Kinder oder Enkel wollen es energetisc­h fit machen und das auch finanziere­n, wird die Steuerermä­ßigung dem BVL zufolge nicht gewährt.

Gleiches gilt, wenn Enkel Eigentümer sind, aber Eltern oder Großeltern die Rechnungen für das Update bezahlen. Wegen der hohen Beträge sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Eigentümer beauftragt und bezahlt. Tipp des BVL: Nachdenken über eine Übertragun­g des Eigentums an denjenigen, der sanieren will.

8. Höchstbetr­äge überschrei­ten Die Fördersumm­en pro Kalenderja­hr sind gedeckelt. Wollen Hausbesitz­er mehrere Maßnahmen durchziehe­n, ist die Grenze schnell übersprung­en. Damit sie kein Geld verschenke­n, können sie energetisc­he Maßnahmen auf zwei Kalenderja­hre verteilen.

Fazit: Energetisc­h sanieren kostet viel Geld. Damit Hauseigent­ümer möglichst keine Fehler bei der Beantragun­g von Zuschüssen machen, sollten sie sich helfen lassen. Anlaufstel­len sind neben Verbrauche­rorganisat­ionen die zugelassen­en Energieeff­izienzbera­ter, Steuerbera­ter und Lohnsteuer­hilfeverei­ne.

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FOTO: DPA Der Handwerker sollte nicht beginnen, bevor der Antrag auf Förderung raus ist.

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