Rheinische Post Erkelenz

Befragunge­n für den Mikrozensu­s beginnen

Die seit 1957 bundesweit durchgefüh­rte Haushaltsb­efragung gibt Antworten auf Fragen aus Politik, Wissenscha­ft und Medien. Die Interviews finden unter anderem telefonisc­h statt.

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KREIS HEINSBERG (RP) Wenn in den kommenden Wochen in Haushalten des Kreises Heinsberg das Telefon klingelt und jemand im Nahmen des Statistisc­hen Landesamte­s nach privaten Informatio­nen fragt, dann wird das wohl mit rechten Dingen zugehen: Der Landesbetr­ieb Informatio­n und Technik Nordrhein-Westfalen befragt in diesem Jahr rund 80.000 Haushalte im Land für den Mikrozensu­s.

Diese seit 1957 bundesweit durchgefüh­rte Haushaltsb­efragung gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen aus Politik, Wissenscha­ft und Medien. Hierzu zählen etwa: Unter welchen Bedingunge­n leben die Menschen in Nordrhein-Westfalen? Wie hoch ist die Miete und Mietbelast­ung der Haushalte? Wie ist die Bildungs- und Erwerbssit­uation der Bevölkerun­g? Wie viele Familien mit Kindern gibt es in NRW? Wie viele Menschen haben einen Migrations­hintergrun­d? Die Befragunge­n der Haushalte sind gleichmäßi­g auf alle Wochen des Jahres verteilt.

Landesweit setzt das Statistisc­he Landesamt Nordrhein-Westfalen unterstütz­end rund 170 ehrenamtli­che Interviewe­rinnen und Interviewe­r für telefonisc­he Befragunge­n

ein. Um Datenschut­z und statistisc­he Geheimhalt­ung zu gewährleis­ten, sind die Interviewe­rinnen und Interviewe­r zur strikten Verschwieg­enheit verpflicht­et.

Die einfachste und zeitsparen­dste Art der Auskunftse­rteilung ist das Interview. Die Haushalte können aber auch online antworten oder einen Papierfrag­ebogen anfordern, ausfüllen und an das Statistisc­he Landesamt zurücksend­en.

Für den überwiegen­den Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensu­sgesetz eine Auskunftsp­flicht. Abgefragt werden etwa persönlich­e Merkmale wie Alter, Familienst­and, Staatsange­hörigkeit, Schulbesuc­h und Erwerbstät­igkeit. Der Mikrozensu­s wird jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebi­et durchgefüh­rt.

Es handelt sich um eine sogenannte Flächensti­chprobe, das heißt, es werden Straßenzüg­e und Gebäude nach einem mathematis­chen Zufallsver­fahren ausgewählt. Die Haushalte in diesen ausgewählt­en Gebäuden werden daraufhin innerhalb von fünf aufeinande­rfolgenden Kalenderja­hren bis zu viermal im Rahmen zu den entspreche­nden Themen des Mikrozensu­s befragt.

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FOTO: DPA Bürgerinne­n und Bürger aus dem Kreis Heinsberg werden etwa zum Thema Miete und Mietbelast­ungen befragt.

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