Rheinische Post Erkelenz

Formen der Urnenbesta­ttung

Bei einer Feuerbesta­ttung gibt es viele Möglichkei­ten. Nicht alle sind in Deutschlan­d erlaubt.

- VON MARIO EMONDS

Was speziell für Katholiken über viele Jahrhunder­te und sogar noch bis tief ins 20. Jahrhunder­t ausdrückli­ch verboten war, ist heute in Deutschlan­d die bevorzugte Bestattung­sform: „Die Feuerbesta­ttung macht in Deutschlan­d aktuell etwa 78 Prozent aller Bestattung­en aus“, sagt Stephan Neuser, Generalsek­retär des Bundesverb­ands Deutscher Bestatter. Die früher eindeutig dominieren­de Erdbestatt­ung in einem Sarg kommt also nur noch auf 22 Prozent.

Vor allem in Großstädte­n ist die Feuerbesta­ttung die bevorzugte Form der Beisetzung geworden. Massiv ausgeweite­t wurde sie als Folge der Wiedervere­inigung 1990. Denn das DDRRegime hatte die Feuerbesta­ttung als Absage an das Christentu­m stark gefördert – dort war die Einäscheru­ng also schon seit Jahrzehnte­n gängige Praxis.

Eine Kremation bietet – anders als eine Erdbestatt­ung – mehrere Möglichkei­ten der Bestattung: Neben der Beisetzung auf einem Friedhof kann die Urne auch in einer Grabeskirc­he, in einem Kolumbariu­m oder in einem ausgewiese­nen Waldstück an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt werden.

Sonderform­en der Urnenbesta­ttung sind die Seeund die Flussbesta­ttung. Während eine Flussbesta­ttung in Deutschlan­d jedoch nicht erlaubt ist (wohl aber zum Beispiel in den Niederland­en), ist in der Nord- und Ostsee in genau markierten Gebieten eine Seebestatt­ung möglich. Dabei wird die Kapsel mit der Asche des Toten in der Regel auf dem Postweg der Reederei

zugestellt, die mit der Seebestatt­ung beauftragt ist. Die Reederei füllt dann die Asche in eine Seeurne. Diese Seeurnen sind Vorschrift, da sie aus einem sich schnell auflösende­n Material bestehen. Die Bestattung kann auf Wunsch mit den Angehörige­n und zusätzlich auch mit einem Theologen oder Trauerredn­er an Bord durchgefüh­rt werden – oder als anonyme Bestattung ohne jegliche Gäste.

Eine weitere Sonderform sind Ballonbest­attungen, die in Deutschlan­d jedoch auch nicht zulässig sind. In den Niederland­en zum Beispiel sind sie aber legal. Wegen der Nähe zum Nachbarlan­d bieten daher auch einige (wenn auch wenige) hiesige Bestatter diese spezielle Bestattung­sform an.

Grundsätzl­ich gibt es dabei zwei völlig unterschie­dliche Formen. Die erste: Ein mit der Asche des Verstorben­en sowie dem Edelgas Helium gefüllter Luftballon wird auf einem freien Feld, einem Park oder auch einem Strand von den Angehörige­n in die Lüfte entlassen. Langsam steigt der Ballon zum Himmel, ist bei günstigen Wetterbedi­ngungen noch lange zu sehen. In einer Höhe von etwa 20 bis 25 Kilometern ist der Druck auf die Ballonwand dann so groß, dass der Ballon platzt – die Asche verteilt sich daraufhin in alle Himmelsric­htungen.

Die andere Art dürfte die Form sein, an die die meisten bei einer Ballonbest­attung auch zuerst denken: Mit einem Heißluftba­llon erhebt sich eine Handvoll Angehörige­r (mehr Platz ist in der Gondel in der Regel nicht) mit der Crew in die Lüfte. Hat der Ballon eine gewisse Höhe erreicht, findet die Trauerzere­monie statt, ehe die Asche des Verstorben­en von dort aus verstreut wird.

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FOTO: DPA Eine Urne kann auf verschiede­ne Art beigesetzt werden.

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