Formen der Urnenbestattung
Bei einer Feuerbestattung gibt es viele Möglichkeiten. Nicht alle sind in Deutschland erlaubt.
Was speziell für Katholiken über viele Jahrhunderte und sogar noch bis tief ins 20. Jahrhundert ausdrücklich verboten war, ist heute in Deutschland die bevorzugte Bestattungsform: „Die Feuerbestattung macht in Deutschland aktuell etwa 78 Prozent aller Bestattungen aus“, sagt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter. Die früher eindeutig dominierende Erdbestattung in einem Sarg kommt also nur noch auf 22 Prozent.
Vor allem in Großstädten ist die Feuerbestattung die bevorzugte Form der Beisetzung geworden. Massiv ausgeweitet wurde sie als Folge der Wiedervereinigung 1990. Denn das DDRRegime hatte die Feuerbestattung als Absage an das Christentum stark gefördert – dort war die Einäscherung also schon seit Jahrzehnten gängige Praxis.
Eine Kremation bietet – anders als eine Erdbestattung – mehrere Möglichkeiten der Bestattung: Neben der Beisetzung auf einem Friedhof kann die Urne auch in einer Grabeskirche, in einem Kolumbarium oder in einem ausgewiesenen Waldstück an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt werden.
Sonderformen der Urnenbestattung sind die Seeund die Flussbestattung. Während eine Flussbestattung in Deutschland jedoch nicht erlaubt ist (wohl aber zum Beispiel in den Niederlanden), ist in der Nord- und Ostsee in genau markierten Gebieten eine Seebestattung möglich. Dabei wird die Kapsel mit der Asche des Toten in der Regel auf dem Postweg der Reederei
zugestellt, die mit der Seebestattung beauftragt ist. Die Reederei füllt dann die Asche in eine Seeurne. Diese Seeurnen sind Vorschrift, da sie aus einem sich schnell auflösenden Material bestehen. Die Bestattung kann auf Wunsch mit den Angehörigen und zusätzlich auch mit einem Theologen oder Trauerredner an Bord durchgeführt werden – oder als anonyme Bestattung ohne jegliche Gäste.
Eine weitere Sonderform sind Ballonbestattungen, die in Deutschland jedoch auch nicht zulässig sind. In den Niederlanden zum Beispiel sind sie aber legal. Wegen der Nähe zum Nachbarland bieten daher auch einige (wenn auch wenige) hiesige Bestatter diese spezielle Bestattungsform an.
Grundsätzlich gibt es dabei zwei völlig unterschiedliche Formen. Die erste: Ein mit der Asche des Verstorbenen sowie dem Edelgas Helium gefüllter Luftballon wird auf einem freien Feld, einem Park oder auch einem Strand von den Angehörigen in die Lüfte entlassen. Langsam steigt der Ballon zum Himmel, ist bei günstigen Wetterbedingungen noch lange zu sehen. In einer Höhe von etwa 20 bis 25 Kilometern ist der Druck auf die Ballonwand dann so groß, dass der Ballon platzt – die Asche verteilt sich daraufhin in alle Himmelsrichtungen.
Die andere Art dürfte die Form sein, an die die meisten bei einer Ballonbestattung auch zuerst denken: Mit einem Heißluftballon erhebt sich eine Handvoll Angehöriger (mehr Platz ist in der Gondel in der Regel nicht) mit der Crew in die Lüfte. Hat der Ballon eine gewisse Höhe erreicht, findet die Trauerzeremonie statt, ehe die Asche des Verstorbenen von dort aus verstreut wird.