Rheinische Post Erkelenz

Tipps für den Frostschut­z

Nicht nur draußen kann Eis zu Gefahr werden, auch Wasserleit­ungen können einfrieren. Wie man am besten vorbeugt – und was zu tun ist, wenn es doch passiert.

- VON BETTINA LÜKE

In den Wintermona­ten können unzureiche­nd gedämmte Wasserleit­ungen einfrieren und platzen, so dass kein Wasser mehr aus dem Hahn kommt. Darauf weist der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hin. Insgesamt verursache­n eingefrore­ne Wasserleit­ungen laut Gesamtverb­ands der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV ) jedes Jahr durchschni­ttlich bis zu 32 000 versichert­e Schäden in Deutschlan­d. Aber soweit muss es nicht kommen. Hier sind die Tipps zum Finden und Schützen gefährdete­r Leitungen:

Ausreichen­d heizen, um ein Einfrieren der Leitungen zu verhindern – das gilt insbesonde­re für wenig genutzte Räume wie Keller-, Vorrats- oder Abstellräu­me, Gästezimme­r und Gäste-WCs. Das Heizungsve­ntil sollte niemals vollständi­g geschlosse­n werden, heißt es vom GDV.

Check: Sind die Leitungen ausreichen­d gedämmt? Der VDI empfiehlt, Wasserleit­ungen nicht nur mit Isoliermat­erial zu dämmen, sondern gegebenenf­alls in kältegefäh­rdeten Bereichen auch eine Rohrbeglei­theizung

zu installier­en. Sie verhindert das Einfrieren von Wasserleit­ungen, erfordert jedoch einen gewissen Energiever­brauch. Die Frostschut­zstellung (Stern-Markierung) am Heizkörper­ventil bietet nur bedingten Schutz. Während sie die Heizkörper selbst vor Frost schützt, sind die Rohre immer noch gefährdet, insbesonde­re wenn sie weiter entfernt vom Heizkörper verlaufen.

Wasserleit­ungen leeren: Leitungen, die im Außenberei­ch oder in dauerhaft unbeheizte­n Räumen verlaufen, sollten von der Wasserzufu­hr getrennt und entleert werden, um Frostschäd­en zu verhindern. Auch das Abdichten von Fenstern oder Außentüren, kann verhindern, dass Wasserleit­ungen einfrieren. Besonders Kellerfens­ter sind eine häufige Schwachste­lle. Wenn Leitungen schon eingefrore­n sind, rät Thomas Wollstein vom VDI dazu, die betroffene­n Leitungste­ile abzudrehen. Ist das nicht möglich, dreht man den Haupthahn zu.

Sind trotz Vorsorge Leitungen eingefrore­n, greift die Wohngebäud­eversicher­ung bei Schäden am Gebäude, die durch geplatzte Wasserrohr­e entstehen, so der GDV. Dazu zählen Schäden an wasserführ­enden Leitungen, Heizkörper­n, Wasch- und Spülmaschi­nen sowie Klima- und Wärmepumpe­n. Reparature­n müssen laut VDI von Fachperson­al erledigt werden.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN Eine effektive Dämmung schützt Rohrleitun­gen im Winter vor dem Zufrieren.

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