Kooperation gegen Intensivtäter
Drei Behörden richten den Fokus auf heranwachsende und erwachsene Kriminelle.
(capf) Polizei, Stadt und Staatsanwaltschaft haben im Kampf gegen Kriminalität eine weitere Vereinbarung unterzeichnet. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung hervor. In den Fokus rücken demnach erwachsene und heranwachsende Intensivtäter (kurz „EIT“). Die Behörden kooperieren eigenen Angaben zufolge, um die Zahl von Straftaten zu reduzieren, die von „Mehrfachtatverdächtigen und Intensivtätern“begangen werden. Ziel sei es, „die Sicherheitslage zu verbessern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu steigern“.
Ähnliche Vereinbarung gibt es bereits. So haben der Leitende Oberstaatsanwalt Martin Kreuels, Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) und Polizeipräsident Mathis Wiesselmann vor einem Jahr eine „Vereinbarung über die Bekämpfung der Kriminalität jugendlicher Intensivtäter“unterzeichnet. Die gilt auch weiterhin. Nun betonen die obersten drei Vertreter ihrer jeweiligen Behörde die Zusammenarbeit – und weiten diese aus: Nicht nur jugendliche, sondern auch heranwachsende Intensivtäter rücken in den Fokus.
Konkret sollen die Fälle durch eine konzertierte, behördenübergreifende Zusammenarbeit gezielter verfolgt und bearbeitet werden. Repressive wie präventive Maßnahmen sollen systematisch eingesetzt werden. Zudem gehört zu den Zielen, zeitnah Anklage erheben zu können. Dazu sollen Verfahren in dem Bereich priorisiert bearbeitet und nach Möglichkeit gebündelt werden.
Ab dem Sommer 2022 haben Polizei, Stadt und Staatsanwaltschaft in gemeinsamer Arbeit bereits Erfolge im Kampf gegen kriminelle Kinder und Jugendliche erzielt. Mehrere Intensivtäter sind in Untersuchungshaft
gewandert, die Zahl der Straftaten aus einer bekannten Gruppe ist damit deutlich gesunken.
Auch das ist Ziel der neuen Kooperation, da polizeiliche und staatsanwaltliche Erfahrung sowie wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass eine relativ kleine Gruppe von Straftätern für eine überproportional hohe Anzahl von Straftaten verantwortlich ist, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Behörden. Dies gelte nicht zuletzt im Bereich sogenannter „Kriminalitätsschwerpunkte“– also Bereiche des Bahnhofsumfelds, der Altstadt, der Rheydter Innenstadt sowie der Hindenburgstraße.