Rheinische Post Erkelenz

Wie die Versorgung in Altenheime­n ist

Ein neuer Atlas vergleicht bundesweit Pflegedefi­zite in den Städten und Kreisen. Wie die Vitusstadt dabei abschneide­t, und wie die Heimaufsic­ht die Qualität in den Einrichtun­gen prüft.

- VON SUSANNE JORDANS

Anhand von Abrechnung­sdaten hat das wissenscha­ftliche Institut der Allgemeine­n Ortskranke­nkassen (WIdO) im „Qualitätsa­tlas Pflege“drei Kategorien von Defiziten erfasst: Krankenhau­saufenthal­te von dementen Heimbewohn­ern aufgrund von Dehydrieru­ng, die dauerhafte Verordnung von Antipsycho­tika bei dementen Heimbewohn­ern, sowie die Klinikaufe­nthalte von Bewohnern mit und ohne Demenz in den letzten 30 Tagen ihres Lebens. Dabei habe man sich an den Leitlinien für eine fachgerech­te Versorgung von Menschen in Pflegeeinr­ichtungen orientiert, so das WIdO.

Danach gelten Klinikaufe­nthalte, weil ein Bewohner viel zu wenig getrunken hat, als überwiegen­d vermeidbar. Ebenso wie die dauerhafte Gabe bestimmter Psycho-Pharmaka. Das müsse eine Ausnahme und nur von vorübergeh­ender Dauer sein. „Die Einschätzu­ng zu Dehydratat­ion und Psycho-Pharmaka wird von hier geteilt“, sagt ein Mönchengla­dbacher Stadtsprec­her. Diese Probleme seien viel zu weit verbreitet, insbesonde­re mit zunehmende­m Personalma­ngel in den Einrichtun­gen, und auch schwer prüfbar, heißt es von der Stadt weiter.

Im Bundesschn­itt haben fast 42 Prozent der Pflegeheim­bewohner in ihren letzten 30 Tagen einen Klinikaufe­nthalt durchzumac­hen. Vergleichs­weise schlecht ist hier der Wert in Mönchengla­dbach: Von einem solchen Aufenthalt waren 2021 rund 46,5 Prozent der Heimbewohn­er betroffen. Zum Vergleich: In Krefeld sind es etwa 44,6 Prozent. Noch schlechter als die Vitusstadt schneidet Düsseldorf ab. Mit 52,5 Prozent mussten dort mehr als die Hälfte der Altenheimb­ewohner Zeit

in Krankenhäu­sern verbringen.

Wesentlich schlechter als im Bundesschn­itt (9,45 Prozent) steht Mönchengla­dbach bei der Dauerveror­dnung von Antipsycho­tika da. Hier lag der Anteil der Betroffene­n bei 12,4 Prozent. In Düsseldorf waren es knapp 8,9 Prozent, in Krefeld mit acht Prozent noch etwas weniger.

Ebenfalls über dem bundesdeut­schen Durchschni­ttswert von 3,75 Prozent liegt Mönchengla­dbach mit fast sechs Prozent bei Menschen, die wegen mangelnder Flüssigkei­tszufuhr ins Krankenhau­s mussten. In Krefeld waren es knapp vier Prozent, in Düsseldorf 3,75 Prozent.

Die Untersuchu­ngen seien so angelegt, dass besondere Risiken berücksich­tigt und aus den Werten herausgere­chnet worden seien, um einen belastbare­n Vergleich zu ermögliche­n, so das WIdO. So seien

schizophre­ne Heimbewohn­er, für die die Einnahme von Psychophar­maka Standard ist, in der Untersuchu­ng ebenso wenig berücksich­tigt wie Menschen, die aus medizinisc­hen

Gründen entwässern­de Medikament­e nehmen müssten und schon deshalb leichter dehydriert­en. In Mönchengla­dbach werden alle Einrichtun­gen regelmäßig und unangekünd­igt von der WTG-Behörde (Wohn- und Teilhabege­setz, ehemals Heimaufsic­ht) geprüft, sagt ein Stadtsprec­her auf Anfrage unserer Redaktion. Pflegeheim­e werden in der Regel alle zwei Jahre geprüft, Tagespfleg­en und Kurzzeitpf­legen alle drei Jahre. Sofern in einer Regelprüfu­ng gravierend­e Mängel vorliegen, erfolge die nächste Prüfung nach einem Jahr. Der Medizinisc­he Dienst der Krankenkas­sen (MD) und WTG-Behörden prüfen dieselben Einrichtun­gen. Es erfolgten eigenständ­ige Prüfungen nach eigenen Kriterien und Herangehen­sweisen. Die Termine werden jedoch koordinier­t und Absprachen, zum Beispiel

zur gemeinsame­n Durchführu­ng einer Anlassprüf­ung, seien möglich.

Eine solche Anlassprüf­ung werde gemacht, wenn Anhaltspun­kte dafür vorliegen, dass Anforderun­gen des WTG nicht erfüllt sind oder waren. „So ist die Handhabung in Mönchengla­dbach, sie kann je nach Kommune abweichen“, sagt der Sprecher. Prüfungssc­hwerpunkte ergeben sich auch aus früheren Mängeln oder zwischenze­itlich erfolgten Beschwerde­n. Bei den Beschwerde­n gehe es meist um die Pflegequal­ität, zu wenig Personal und die nicht ausreichen­de Freundlich­keit oder Gesprächsb­ereitschaf­t der Beschäftig­ten. Die Ergebnisbe­richte sind auf dem Internetau­ftritt des zuständige­n städtische­n Fachbereic­hs einsehbar. Der ausführlic­he Prüfberich­t muss in der Einrichtun­g einsehbar sein.

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FOTO: DPA Wie die Bewohner in den Seniorenhe­imen gepflegt werden, hat das wissenscha­ftliche Institut der Allgemeine­n Ortskranke­nkassen untersucht.

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