Wie die Versorgung in Altenheimen ist
Ein neuer Atlas vergleicht bundesweit Pflegedefizite in den Städten und Kreisen. Wie die Vitusstadt dabei abschneidet, und wie die Heimaufsicht die Qualität in den Einrichtungen prüft.
Anhand von Abrechnungsdaten hat das wissenschaftliche Institut der Allgemeinen Ortskrankenkassen (WIdO) im „Qualitätsatlas Pflege“drei Kategorien von Defiziten erfasst: Krankenhausaufenthalte von dementen Heimbewohnern aufgrund von Dehydrierung, die dauerhafte Verordnung von Antipsychotika bei dementen Heimbewohnern, sowie die Klinikaufenthalte von Bewohnern mit und ohne Demenz in den letzten 30 Tagen ihres Lebens. Dabei habe man sich an den Leitlinien für eine fachgerechte Versorgung von Menschen in Pflegeeinrichtungen orientiert, so das WIdO.
Danach gelten Klinikaufenthalte, weil ein Bewohner viel zu wenig getrunken hat, als überwiegend vermeidbar. Ebenso wie die dauerhafte Gabe bestimmter Psycho-Pharmaka. Das müsse eine Ausnahme und nur von vorübergehender Dauer sein. „Die Einschätzung zu Dehydratation und Psycho-Pharmaka wird von hier geteilt“, sagt ein Mönchengladbacher Stadtsprecher. Diese Probleme seien viel zu weit verbreitet, insbesondere mit zunehmendem Personalmangel in den Einrichtungen, und auch schwer prüfbar, heißt es von der Stadt weiter.
Im Bundesschnitt haben fast 42 Prozent der Pflegeheimbewohner in ihren letzten 30 Tagen einen Klinikaufenthalt durchzumachen. Vergleichsweise schlecht ist hier der Wert in Mönchengladbach: Von einem solchen Aufenthalt waren 2021 rund 46,5 Prozent der Heimbewohner betroffen. Zum Vergleich: In Krefeld sind es etwa 44,6 Prozent. Noch schlechter als die Vitusstadt schneidet Düsseldorf ab. Mit 52,5 Prozent mussten dort mehr als die Hälfte der Altenheimbewohner Zeit
in Krankenhäusern verbringen.
Wesentlich schlechter als im Bundesschnitt (9,45 Prozent) steht Mönchengladbach bei der Dauerverordnung von Antipsychotika da. Hier lag der Anteil der Betroffenen bei 12,4 Prozent. In Düsseldorf waren es knapp 8,9 Prozent, in Krefeld mit acht Prozent noch etwas weniger.
Ebenfalls über dem bundesdeutschen Durchschnittswert von 3,75 Prozent liegt Mönchengladbach mit fast sechs Prozent bei Menschen, die wegen mangelnder Flüssigkeitszufuhr ins Krankenhaus mussten. In Krefeld waren es knapp vier Prozent, in Düsseldorf 3,75 Prozent.
Die Untersuchungen seien so angelegt, dass besondere Risiken berücksichtigt und aus den Werten herausgerechnet worden seien, um einen belastbaren Vergleich zu ermöglichen, so das WIdO. So seien
schizophrene Heimbewohner, für die die Einnahme von Psychopharmaka Standard ist, in der Untersuchung ebenso wenig berücksichtigt wie Menschen, die aus medizinischen
Gründen entwässernde Medikamente nehmen müssten und schon deshalb leichter dehydrierten. In Mönchengladbach werden alle Einrichtungen regelmäßig und unangekündigt von der WTG-Behörde (Wohn- und Teilhabegesetz, ehemals Heimaufsicht) geprüft, sagt ein Stadtsprecher auf Anfrage unserer Redaktion. Pflegeheime werden in der Regel alle zwei Jahre geprüft, Tagespflegen und Kurzzeitpflegen alle drei Jahre. Sofern in einer Regelprüfung gravierende Mängel vorliegen, erfolge die nächste Prüfung nach einem Jahr. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) und WTG-Behörden prüfen dieselben Einrichtungen. Es erfolgten eigenständige Prüfungen nach eigenen Kriterien und Herangehensweisen. Die Termine werden jedoch koordiniert und Absprachen, zum Beispiel
zur gemeinsamen Durchführung einer Anlassprüfung, seien möglich.
Eine solche Anlassprüfung werde gemacht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Anforderungen des WTG nicht erfüllt sind oder waren. „So ist die Handhabung in Mönchengladbach, sie kann je nach Kommune abweichen“, sagt der Sprecher. Prüfungsschwerpunkte ergeben sich auch aus früheren Mängeln oder zwischenzeitlich erfolgten Beschwerden. Bei den Beschwerden gehe es meist um die Pflegequalität, zu wenig Personal und die nicht ausreichende Freundlichkeit oder Gesprächsbereitschaft der Beschäftigten. Die Ergebnisberichte sind auf dem Internetauftritt des zuständigen städtischen Fachbereichs einsehbar. Der ausführliche Prüfbericht muss in der Einrichtung einsehbar sein.